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Dental Tribune Swiss Edition No. 3, 2017

6 Science DENTAL TRIBUNE · Swiss Edition · Nr. 3/2017 „Es ist essenziell, über ausreichendes Wissen in Hygienefragen zu verfügen“ Hygiene in der Zahnarztpraxis mit Schülke. Von Fatmir Hoti, Berater für Infektionsprävention und Spitalhygiene, Zürich. Dem Wissen um grundlegende Hygienemassnahmen, wie z. B. eine ordnungsgemässe Händereinigung und -desinfektion, Reinigungs- und Desinfektionsmassnahmen auf Ar- beitsflächen oder auch das Grund- wissen um persönliche Hygiene, stehen mittlerweile hochkomplexe Prozesse im Umgang mit Medizin- produkten oder immer neue Ent- wicklungen bei Mikro organismen gegenüber. Insbesondere antibioti- karesistente Bakterien stellen uns vor enorme Heraus forderungen. Durch die Tatsache, dass Hygiene bzw. richtiges und korrektes hygie- nisches Verhalten jeden betrifft, ist 4. Information und Verantwortung für die Aufbereitung (Reinigung, Desinfektion und gegebenenfalls Sterilisation) von Instrumenten 5. Verfahrensanweisungen für den Aufbereitungsprozess 6. Gesetzlich vorgeschriebene Do- kumentation der Aufbereitung, auch wenn die Aufbereitung für die Praxis (teilweise oder gesamthaft) durch einen ex- ternen Auftragnehmer durch- geführt wird. Behandlungsräume Die Grösse von Behandlungs- räumen, die der Untersuchung, ANZEIGE Neue Online-Seminare! www.fbrb.ch es essenziell, dass ausreichendes Wissen darüber verfügbar ist. Während im Bereich der Spitä- ler bereits seit Jahrzehnten das Thema Hygiene im Bundesgesetz verankert ist, setzt man sich auch im niedergelassenen Bereich ver- stärkt mit dieser Thematik aus- einander. In einer Praxis ist die Ver- antwortung für den hygienisch ein- wandfreien Betrieb einem Hygiene- verantwortlichen zu übertragen. Einzelne Aufgaben können an entsprechend geschulte Mitarbei- ter delegiert werden, wobei diese Delegation dokumentiert sein muss. Die Anforderungen an die Hygiene in einer Praxis sind an de- ren Aufgabenstellung, die Art der erbrachten Leistungen, die Patien- tenfrequenz und das Gefährdungs- potenzial besonderer Erkrankun- gen anzupassen. Der leitende Zahnarzt oder der Hygieneverant- wortliche hat eine Abschätzung des Infektionsrisikos vorzuneh- men und die erforderlichen Hygie- neanweisungen dem Leistungs- spektrum der Praxis anzupassen. Hygieneplan Die Anforderungen an die Hygiene sind entsprechend der Risikobewertung an die jeweilige Zahnarztpraxis in einem Hygiene- plan festzulegen. Schriftlich zu dokumentieren sind: 1. Schulung und Information der Mitarbeiter über allgemeine Hy- gieneerfordernisse 2. Information und Verantwortung für Reinigung, Desinfektion und Abfallentsorgung der Praxis (Reinigungs- und Desinfek- tionsplan) 3. Gesetzlich vorgeschriebene Do- kumentation der Entsorgung Diagnostik und Therapie von Patienten dienen, hat sich an der Pa- tientenfrequenz, am Leistungsange- bot und Risikoprofil der erbrachten Leistungen zu orientieren. In Be- handlungsräumen mit Kontamina- tionsrisiko sind ein Handwaschplatz mit Warm- und Kaltwasser, die erforderlichen händebedienungs- freien Spender für Seife und alkoho- lischem Händedesinfektionsmittel, Einmal-Papierhandtuchspender so- wie ein Abfallkorb sicherzustellen. Einmalhandschuhe und Hautpflege- mittel sind vorrätig zu halten; im Bedarfsfall sind Gesichtsmaske, Schutzbrille und Schutzkleidung (Kunststoffeinmalschürzen) zur Ver- fügung zu stellen. Behandlungs- liegen, Untersuchungsmobiliar und Sitzgelegenheiten im Behandlungs- raum müssen mit leicht zu reini- genden, desinfizierbaren Oberflä- chen ausgestattet sein. In Behand- lungsräumen sind natürliche Pflan- zen in Erde sowie der Zutritt von Tieren in diese Räumlichkeiten nicht zulässig. Reinigung und Desinfektion der Praxis Maximale Infektionspräven- tion hat allerhöchsten Stellenwert, um sowohl Patienten als auch Per- sonal zu schützen. Untersuchun- gen zeigen, dass Mikroorganismen, wie Staphylococcus aureus (und dessen resistente Variante MRSA), ohne ausreichende Dekontamina- tionsmassnahmen bis zu mehreren Monaten auf unbelebten Flächen noch nachgewiesen werden konn- ten. Influenza viren werden durch Tröpfchen- und Schmierinfektion übertragen. Bakterien und Viren können zum Beispiel über mehrere Tage an Oberflächen und Türgrif- fen, Treppengeländern oder Ge- schirr überleben. Zur Infektion der Kontaktperson kommt es, wenn die Erreger anschliessend auf die Schleimhäute (meist der oberen Atemwege) gelangen und sich dort vermehren. Die wirksamste Art der Vorbeugung ist die Unterbrechung der Übertragungskette. Dies kann mittels Händedesinfektion und konsequenter Flächendesinfektion erfolgen. Eine regelmässige gründ- liche Reinigung und Desinfektion der Praxis hat deshalb unabhängig vom Grad der zu erwartenden Ver- schmutzung zu erfolgen. Entspre- chende Arbeitsanweisungen für die routinemässige und fallbezogene Reinigung und Desinfektion sind unter Berücksichtigung spezieller Erreger, wie z. B. MRSA, Noroviren oder Clostridium difficile, im Hy- gieneplan vorzusehen. Zusätzlich sind die speziellen, praktischen Angaben WAS, WANN, WIE, WOMIT und VON WEM zu reini- gen bzw. zu desinfizieren ist, über- sichtlich in einem Reinigungs- und Desinfektionsplan festzuhalten. Die Reinigung der Praxis ist bei wechselndem Reinigungsper- sonal mit Datumsangabe zu doku- mentieren und abzuzeichnen. Eine Desinfektion von kontaminations- gefährdeten Einrichtungsoberflä- chen (z. B. patientennahe Flächen wie Liegen, Handläufen, und der- gleichen) erfolgt in regelmässigen Abständen sowie anlassbezogen. Die Auswahl der Desinfektions- mittel ist nach Anwendungszweck und benötigtem Wirkspektrum zu treffen, wobei Desinfektionsmittel zu verwenden sind, die in Ex- pertisenverzeichnissen anerkann- ter Fachgesellschaften (VAH) ge- listet sind. Nachweise über spezi- elle Wirksamkeiten – wie gegen Noroviren – sind im Bedarfsfall beim Hersteller anzufordern. Praxispersonal Alle Mitarbeiter einer Zahn- arztpraxis sind vom Praxisinhaber oder Hygieneverantwortlichen nach- weislich über potenzielle Infekti- onsquellen, Infektionswege und erforderliche Sicherheitsmassnah- 11 Abb. 1: mikrozid® Familie. men in Kenntnis zu setzen. Die Schulung hat insbesondere fol- gende, grundlegende Informatio- nen zu enthalten und ist zu doku- mentieren: 1. Infektionskrankheiten und ihre Verbreitung 2. Infektionsrisiken in der Praxis 3. Risiken im Zusammenhang mit Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente und dem dadurch möglichen Kontakt mit Blut oder anderen potenziell infektiösen Stoffen oder sonstigen gesundheitsge- fährdenden Arbeitsstoffen 4. Allgemeine Hygieneerfordernisse in der Praxis 5. Die in der jeweiligen Praxis an- gewendeten speziellen Massnah- men zur Hygiene 6. Die Verantwortlichkeiten in der jeweiligen Praxis und allfällige Vertretungsregelungen. Fachliche Einweisungen der Mitarbeiter durch den Hygienever- antwortlichen der Praxis sind zu dokumentieren, ebenso wie An- weisungen und Schulungen durch Hersteller/Vertriebspartner zur Rei- nigung, Aufbereitung und Sterilisa- tion bestimmter Medizinprodukte. Gesonderte Schulungen des Perso- nals durch externe Personen bzw. Einrichtungen sind nur erfor- derlich, wenn dies vom Hersteller vorgegeben ist. In Bereichen mit erhöhtem Kontaminationsrisiko (z. B. Arbeiten mit Patientenpro- ben) sind die Mitarbeiter unter Be- achtung des Risikoprofils der Pra- xis und dem jeweiligen Arbeitsbe- reich mit zweckmässiger Arbeits- kleidung auszustatten. Diese ist entsprechend regelmässig zu reini- gen, bei sichtbaren Verschmutzun- gen umgehend zu wechseln. Ge- mäss dem Risikoprofil des in der Praxis ausgeübten Leistungsspek- trums wird Arbeitskleidung ge- trennt von der Privatkleidung ge- lagert. Händehygiene Die Durchführung richtiger Händehygienemassnahmen ist die Grundvoraussetzung für eine er- folgreiche Unterbrechung der In- fektionskette. Waschen mit Seife er- folgt zur Reinigung der Hände nach Verschmutzung und ersetzt keine hygienische Händedesinfektion. Wis- senschaftliche Untersuchungen zei- gen: Eine gründliche Händewa- schung kann die Keimzahldichte nur um bis zu 80 Prozent reduzie- ren, die Händedesinfektion dagegen über 99,99 Prozent. Die hygienische Händedesinfektion dient nicht nur dem Schutz der Patienten, sondern schützt auch die Mitarbeiter selbst. Bereits der kleinste Riss ist bei ausge- trockneter Haut ein Reservoir für Mikroorganismen und somit auch Infektionsquelle. Eine konsequente Hautpflege ist daher unerlässlich. Bei allen Tätigkeiten mit unmittelbarem Patientenkontakt ist auf gepflegte, natürliche, kurzgeschnittene Finger- nägel zu achten. Handschmuck und künstliche Fingernägel sind zu ver- meiden. Bei sterilen, chirurgischen Eingriffen sind diese unzulässig. Laut Bundesamt für Gesundheit ist eine 12 Abb. 2: Sechs Schritte der Händedesinfektion.

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