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Dental Tribune Swiss Edition No. 3, 2017

2 Statements & News DENTAL TRIBUNE · Swiss Edition · Nr. 3/2017 Ausgaben halbiert So teuer sind Zahnmedizinstudenten für den Schweizer Steuerzahler. Zusammenarbeit im Heilmittelbereich AGES und Swissmedic vereinbaren engere Kooperation. BERN – Die umfangreichen Investi- tionen der Schweizer Regierung in die nationalen Hochschulen machen sich mittlerweile auch beim Steuer- zahler bemerkbar. Da die Anzahl der Studenten, die ein Zahnmedizin- studium begannen, in den letzten Jahren stärker als die Ausgaben ge- wachsen ist, sanken seit 2007 die jährlichen Kosten pro Student, der sogenannte Kostenindikator I, um knapp die Hälfte. Der Schweizer Steuerzahler in- vestiert knapp 22’000 Franken jähr- lich in den zahnmedizinischen Nachwuchs, so die Zahlen des Bun- desamts für Statistik in einer Aus- wertung zum Jahr 2015. Ein Zahn- medizinstudent kostete 2007 noch durchschnittlich 41’000 Franken im Jahr. Damit sanken die Ausgaben für Steuerzahler um fast 50 Prozent. Hinzu kommt, dass mehr Be- treuer pro Student zur Verfügung stehen. 2007 kamen beispielsweise an der Uni Zürich auf einen Profes- sor im Schnitt 58 Studenten, 2015 waren es nur noch 42. Hinzu kommt, dass mehr Betreuer pro Student zur Verfügung stehen. 2007 kamen beispielsweise an der Uni Zürich auf einen Professor im Schnitt 58 Studenten, 2015 waren es nur noch 42. DT Quelle: ZWP online (cid:205)(cid:3)Fortsetzung von Seite 1: 2,9 versus 1,7 Männer lässt sich mit einer deutlich geringeren Sterblichkeit der älteren Männer sowie einem leichteren, aber stetigen Rückgang der Sterblichkeit in den anderen Altersklassen erklären. Internationaler Vergleich Die in der Schweiz wohnhaften Männer und Frauen haben immer noch eine der höchsten Lebenserwar- tungen bei Geburt weltweit. Bei den Männern lagen 2010 bezüglich Le- benserwartung nur die Isländer (80,2 Jahre) vor den Schweizern. Obwohl die Lebenserwartung der Frauen langsa- mer wächst, weisen die Schweizerinnen nebst den Japanerinnen (86,3 Jahre), den Spanierinnen (85,0 Jahre), den Singapurerinnen (84,7 Jahre) und den Französinnen (84,6 Jahre) im interna- tionalen Vergleich eine der höchsten Lebenserwartungen bei Geburt auf. DT Quelle: Bundesamt für Statistik ANZEIGE Neue Online-Seminare! www.fbrb.ch WIEN/BERN – Christa Wirthumer- Hoche, Geschäftsleiterin der öster- reichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) und der Direktor des Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic, Jürg H. Schnetzer, ha- ben am 13. März in Wien ein Memo- randum of Understanding (MoU) unterzeichnet. Die Vereinbarung schafft die formelle Grundlage für eine intensi- vierte Zusammenarbeit und bila- terale Initiativen. Mit dem MoU mit der österreichischen AGES hat Swissmedic nun mit allen deutsch- sprachigen Heilmittelbehörden Ver- einbarungen zur Zusammenarbeit abgeschlossen. Vor diesem Hinter- grund ist das Abkommen von gros- ser strategischer Bedeutung. In einem sich ständig wandeln- den regulatorischen Umfeld und Onur Akkurt/Shutterstock.com immer globalerer sowie komplexerer Entwicklung und Herstellung von Heilmitteln ist die Zusammenfüh- rung von Ressourcen und Kapazitä- ten im Rahmen einer vertieften in- ternationalen Zusammenarbeit ein wichtiger Faktor. Im Vordergrund der bilateralen Vernetzung stehen dabei vor allem die Heilmittelbehörden in der EU und in Ländern, die für die Schweiz von strategischem Interesse sind. Quelle: Swissmedic Personalwechsel im Institutsrat von Swissmedic Regierungsrat Lukas Engelberger folgt auf Carlo Conti. BERN – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. März 2017 Regie- rungsrat Lukas Engelberger in den Institutsrat von Swissmedic gewählt. Der Vorsteher des Gesundheitsde- partements des Kantons Basel Stadt wurde von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesund- heitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) vorgeschlagen. Der 41-jährige Regierungsrat wurde per 1. April 2017 für den Rest der laufenden Amtsperiode 2014 bis 2017 gewählt. Die Kantone haben für die Ernennung von maximal drei Mitgliedern des Gremiums ein An- tragsrecht. t d a t S - l e s a B t n e m e t r a p e d s t i e h d n u s e G © des Kantons Basel Stadt, scheidet nach über fünf- zehn Jahren aus dem Steu- erungsgremium des Heil- mittelinstituts aus. Der siebenköpfige Institutsrat von Swissmedic ist verant- wortlich für die strategi- sche Ausrichtung des In- stituts. Der Rat wird präsi- diert von Christine Beerli, Alt-Ständerätin und Vize- präsidentin des Interna- tionalen Komitees des Ro- ten Kreuzes. DT Regierungsrat Lukas Engelberger Carlo Conti, ehemaliger Vor- steher des Gesundheitsdepartements Quelle: Schweizer Bundesrat Bundesrat passt Ärztetarif TARMED erneut an Tarifpartner konnten sich nicht auf eine Gesamtrevision einigen. Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Stefan Thieme s.thieme@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Layout/Satz Matthias Abicht abicht@oemus-media.de Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Marion Herner m.herner@oemus-media.de IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Erscheinungsweise Dental Tribune Swiss Edition erscheint 2017 mit 8 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 8 vom 1.1.2017. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Swiss Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro- verfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deut- scher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für un verlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich ausserhalb der Ver- antwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. BERN – Es ist unbestritten, dass der TARMED nicht mehr zeitgemäss ist und revidiert werden muss. Da sich die Tarifpartner in den letzten Jah- ren nicht auf eine Gesamtrevision hatten einigen können, macht der Bundesrat erneut von seiner subsi- diären Kompetenz Gebrauch und nimmt Anpassungen am TARMED vor. Die Anpassungen erhöhen die Transparenz, reduzieren Fehlanreize und machen den Ärztetarif sachge- rechter. Sie sollen auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten, da es sonst ab Anfang 2018 keine gemeinsam ver- einbarte Tarifstruktur für den am- bulanten Bereich mehr geben würde. Die Anpassungen sind eine Übergangslösung. Die Tarifpartner stehen weiterhin in der Verantwor- tung, gemeinsam die Tarifstruktur zu revidieren. Der Bundesrat schickt die Änderungen bis am 21. Juni 2017 in die Vernehmlassung. Dauer Weiterbildung nicht mehr entscheidend Die Leistungen sollen künftig nicht mehr nach der unterschiedli- chen Dauer der ärztlichen Weiter- bildung bewertet werden. Heute erhalten die Spezialisten aufgrund dieser Regelung höhere Vergü- tungen als die Grundversorger. Neu wird entsprechend dem Medi- zinalberufegesetz eine einheitliche Dauer der Weiterbildung vorausge- setzt. Korrekturen bei Leistungen Die Bewertung vieler Leistungen Abrechnungsregeln präzisiert Verschiedene Abrechnungsre- geln werden geändert und präzisiert. Dies betrifft unter anderem Tarif- positionen, mit welchen Ärztinnen und Ärzte Leistungen in Abwesen- heit des Patienten abrechnen. Diese Leistungen werden künftig präziser definiert sowie limitiert. DT Quelle: Bundesamt für Gesundheit datiert aus den 1990er- Jahren. Korrekturen sind hier etwa notwendig, weil diese Leistungen dank des medizinisch- technischen Fortschrittes inzwischen weniger Zeit in Anspruch nehmen; entsprechend sind die heutigen Abgeltungen zu hoch. So wird beispiels- weise die sogenannte Minutage (vorgegebener abrechenbarer Zeitauf- wand) für Kataraktope- rationen deutlich ge- senkt. © Adam Supawadee/Shutterstock.com

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