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Dental Tribune Austrian Edition No. 11, 2016

2 Statements & News DENTAL TRIBUNE Austrian Edition Nr. 11/2016 · 7. November 2016 Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Layout/Satz Matthias Abicht abicht@oemus-media.de Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Marion Herner m.herner@oemus-media.de IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Projektmanagement/Verkauf Stefan Thieme s.thieme@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune Austrian Edition erscheint 2016 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 7 vom 1.1.2016. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Austrian Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Überset- zungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einver- ständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenban- ken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unterneh- mens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichti- gen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durchgängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen ver- zichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Die Redaktion WIEN – Seit fast vier Jahren wird da- rüber verhandelt. Seit Oktober 2015 arbeiteten EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission im Rahmen des sogenannten „Trilog“ an einer neuen EU-Medizinprodukte-Ver- ordnung. Am 25. Mai 2016 hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt. Ziel der neuen Regelung ist, die Sicherheit für die Patienten weiter zu erhöhen. AUSTROMED Prä- sident Gerald Gschlössl: „Eine ein- heitliche Regelung ist sehr zu begrü- ßen. Aktuell gibt es noch große Un- terschiede zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsländern. Die EU-Me- dizinprodukte-Verordnung hat ent- scheidende Auswirkungen auf die Patienten, aber natürlich auch auf die Hersteller und Händler von Me- dizinprodukten. Viele Punkte der neuen Regelung werden eine große Herausforderung an die Branche darstellen und sehr wahrscheinlich zu Mehraufwand und damit steigen- den Kosten führen. Um die Sicher- heit der Patienten weiter zu erhöhen, werden für verschiedene Pro- duktgruppen die Hürden, die zu einer Zulassung führen, erhöht. AUSTROMED ist dennoch froh da- rüber, dass es endlich zu einer Eini- gung gekommen ist. Genaueres über den Inhalt kann aber erst nach Vor- liegen des Verordnungstextes gesagt werden.“ Spagat zwischen Patienten- sicherheit und Innovationen Die Branche hält bereits jetzt enorme Ressourcen für die Umset- zung der gesetzlichen Rahmenbe- dingungen vor. Die neuen Regeln müssen daher machbar und umsetz- bar sein. So ist auch der Versuch nicht sinnvoll,diese mittels überbor- dender Kontrollmechanismen zu er- reichen und damit gleichzeitig In- novationen zu verhindern. Gerald Gschlössl: „Innovationen sind oft entscheidend für die Lebensqualität der Patienten. Diese müssen weiter- hin rasch und einfach erreichbar sein und dabei gleichzeitig einen möglichst hohen Sicherheitsgrad aufweisen. Die österreichische Me- dizinproduktebranche wird weiter- hin die Erstellung sinnvoller Rege- lungen unterstützen und bei der na- tionalen Umsetzung darauf achten, dass unnötige Bürokratien für alle Beteiligten vermieden werden.“ Die neue EU-Medizinprodukte-Verord- nung sollte spätestens Anfang 2017 in Kraft treten. DT Quelle: AUSTROMED Entscheidung über neue EU-Medizin- produkte-Verordnung gefallen Mehr Sicherheit für Patienten – ohne überbordenden Aufwand und Bürokratie. WIEN – Der Zahnärztliche Interes- senverband Österreichs (ZIV) schreibt auch aktuell wieder seinen vom Österreichischen Dentalver- band (ODV) mit €5.000 dotierten Wissenschaftspreis aus. Mit diesem Wissenschaftspreis sollen Arbeiten und Projekte ausgezeichnet werden, die von herausragender Bedeutung für die praktische Berufsausübung auf dem Gebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sind.Es werden ausschließlich Arbeiten oder Pro- jekte berücksichtigt, die bis zum 31.März 2017 beim ZIV (1010Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15) ein- gelangt sind. Der Preis wird durch eine Jury vergeben. Diese besteht aus den fol- genden vier Mitgliedern: Prof. Dr. Andreas Filippi, Universität Basel; Univ.-Prof. Dr. Martin Lorenzoni, Universität Graz; Dr. Gottfried Fuhr- mann, Präsident des ODV, Wien; und Dr. Matthias Holly, niedergelas- sener Zahnarzt, Wien. Sie müssen in deutscher Sprache abgefasst oder mit deutscher Übersetzung einge- reicht werden. Die Verleihung findet im Rah- men eines Festaktes am 10. Mai 2017 in Wien statt. Weitere Informationen unter www.ziv.at. DT Quelle: Zahnärztlicher Interessenver- band Österreichs ODV-Wissenschaftspreis 2017 Arbeiten und Projekte können bis 31. März 2017 eingereicht werden. WIEN – Im Oktober wird Henry Schein Dental Austria im Rahmen sei- nes „Practice Pink“ Programms ver- schiedene pinke Produkte anbieten, von dessen Erlös innerhalb des Monats ein Teil an die Österreichische Kinder- Krebs-Hilfe (ÖKKH) gespendet wird, um diese bei ihrem Kampf gegen Krebs zu unterstützen. Die ÖKKH sieht ihre MissioninderumfassendenUnterstüt- zung von an Krebs erkrankten Kindern und Jugendlichen sowie ihrer Familien während der Erkrankung und danach. Eine Beschreibung der verfügbaren Practice-Pink-Produkte und genauere Angaben darüber, wie diese Initiative unterstützt werden kann, ist auf der Henry Schein Website verfügbar. In den Vereinigten Staaten führt Henry Schein dieses Programm seit 2005 durch, wobei der Schwerpunkt auf Brustkrebs gelegt wurde. Im Laufe der Jahre wurde die Kampagne erwei- tert, um auch Maßnahmen gegen an- dere Krebsarten zu unterstützen (z.B. Krebs bei Kindern oder oraler Krebs). SeitdemdieKampagneinsLebengeru- fen wurde, konnte sie über 1,1 Mio. USD aufbringen, mit denen verschie- dene Initiativen und Programme zur Verbesserung der Pflege und der Prä- vention von krebsbedingten Krankhei- ten sowie der Information für Krebs- patienten unterstützt werden konnten. „Henry Schein freut sich darüber, dieses wichtige Programm auch in Eu- ropa umsetzen zu können. In Öster- reich erkranken jährlich mehr als 300 Kinder und Jugendliche an Krebs, acht von zehn Kindern und Jugendlichen überleben diese Krankheit. Trotzdem istKrebsbeiKindernundJugendlichen weltweit noch immer die erste Todes- ursache durch nicht übertragbare Er- krankungen“*, sagt Roman Reichholf, Geschäftsführer Henry Schein Dental Austria, und fügt hinzu: „Wir hoffen, dass wir mit diesem Programm in der Lage sind, das Leben von unzähligen jungen Patienten und ihren Familien positiv zu beeinflussen.“ PracticePinkisteinTeilvonHenry Schein Cares, dem weltweiten Pro- gramm für die soziale Verantwortung des Unternehmens. Henry Schein hilft auch unterversorgten Bevölkerungs- gruppen dabei, Zugang zu einer Ge- sundheitsvorsorge zu erhalten, indem das Unternehmen sein Augenmerk auf drei Bereiche legt:Wellness,Prävention und Schulung; Notfallvorbereitung und Schmerzlinderung; Aufbau des Gesundheitswesens. Ein wichtiger Teil dieser Arbeit ist es, Unterstützung für Krebspatienten und ihre Familien zu bieten. DT * Österreichische Kinder-Krebs-Hilfe Quelle: Henry Schein Dental Austria GmbH „Practice Pink“ Henry Schein unterstützt mit seinem Programm die ÖKKH. © Lisa S./Shutterstock.com WIEN – Die Österreichische Zahn- ärztekammer wurden von mehreren Kammermitgliedern darauf hinge- wiesen, dass Zahnärzte von einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei (RA Jörg Schmidt, Berlin) wegen an- geblicher Urheberrechtsverletzun- gen unverzüglich zur Abgabe einer „Strafbewehrten Unterlassungser- klärung“ und Zahlung von € 950 aufgefordert wurden. Im Schreiben wird behauptet, dass durch den angeblichen, uner- laubten Download eines Erotikfilms über ein sogenanntes Filesharing- System (d. h. Herunterladen und gleichzeitige Weiterver- teilung) eine Urheberrechts- verletzung begangen wurde. Durch die Zahlung der Summe könne eine Klage ab- gewehrt werden. Da es den Rechtsan- walt samt Kanz- leistandort nach den Recherchen der ÖZÄK nicht gibt und es sich damit offensicht- lich um „Spam“ handelt, empfiehlt sie den betroffenen Kollegen, diese Zahlung nicht vorzuneh- men. Gleichzeitig bitte die ÖZÄK darum, sich an die Landeszahn- ärztekammer zu wenden, soll- ten auch Sie ein solches Schreiben er- halten! DT Quelle: ÖZÄK Falsche Anwaltspost Fax-Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen im Umlauf. Tel.: +4934148474-0 Fax: +4934148474-290

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