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Special Tribune German Edition

Special News SPECIALTRIBUNE German Edition · Nr. 3/2015 · 4. März 201520 Bei jeder Praxisveräußerung stellt sich die entscheidende Frage: „Was ist meine Zahnarztpraxis wert?“ Den „richtigen“ Praxiswert gibt es jedoch nicht. Denn Veräußerer und Erwer- ber haben unterschiedliche Vorstel- lungen. Das gilt in Deutschland ebenso wie in Österreich und der Schweiz.WiederWerteinerPraxiser- mittelt werden sollte, wird hingegen vondenÄrztekammernderdreiLän- der unterschiedlich empfohlen. Praxiswertermittlung in Deutschland Der Wert einer zahnärztlichen Praxis kann nach verschiedenen Me- thoden berechnet werden.Dabei set- zen sich ertragswertorientierte Be- wertungsmethoden immer mehr durch. Weitverbreitet und auch von der deutschen Finanzverwaltung an- erkanntistdiesogenannteÄrztekam- mermethode, die von der Bundes- ärztekammer in der „Richtlinie zur Bewertung von Arztpraxen“ 2008 novelliertwurde.Ganzgleich,welche Methode eingesetzt wird: Der Wert einer Praxis setzt sich aus dem Sub- stanzwert (materieller Praxiswert) und dem ideellen Wert (immateriel- ler Praxiswert) zusammen. Der materielle Praxiswert lässt sich relativ einfach bestimmen. Aus- gehend von den im Anlageverzeich- nis der zahnärztlichen Praxis auf- geführten Wirtschaftsgütern, z.B. der Praxiseinrichtung, ggf. ein- schließlich des Labors, der Büroaus- stattung,der EDV sowie dem Praxis- und Sprechstundenbedarf, wird der aktuelle Marktwert der Wirtschafts- güter ermittelt. Schwieriger ist es, den ideellen Wert, den sogenannten Goodwill, der Praxis zu bestimmten. Darunter versteht man die Chance, eine ein- geführte Zahnarztpraxis mit ihrem Patientenstamm wirtschaftlich er- folgreichfortzuführen.Hierbeispielt z.B. der Standort, die Organisation der Praxis, die Anzahl der Patienten und die Leistungsfähigkeit der Ein- richtung eine wesentliche Rolle. Von besonderer Bedeutung ist die über Jahre entstandene Vertrauensbezie- hung zwischen dem Praxisinhaber und seinen Patienten,d.h.der ideelle Praxiswert ist nachhaltig von der Person des Praxisinhabers geprägt. Nach der Ärztekammermethode wird der ideelle Praxiswert folgen- dermaßen ermittelt: Ausgegangen wird vom durch- schnittlichen Jahresumsatz sowie den durchschnittlichen Kosten der letzten drei Kalenderjahre. Nicht übertragbare Umsatzanteile, die personengebunden dem Praxisin- haber zuzurechnen sind, wie Gut- achter- oder Belegarzttätigkeiten, sind ebenso herauszurechnen wie kalkulatorische und künftig entste- hende Kosten. Als alternatives Arzt- gehalt sind maximal 76.000 EUR ab- ziehbar. Bei einer Einzelpraxis wird meist der Prognosemultiplikator zwei angesetzt. Die kassenzahnärzt- liche Zulassung hat keinen eigenen Wert. Sie wird vom ausscheidenden Zahnarzt zurückgegeben;der Praxis- nachfolger erhält eine neue Zulas- sung. Auch andere Bewertungsme- thoden ermitteln den ideellen Wert mithilfe des Umsatzes oder Gewinns der vergangenen Jahre. Die Werte weichen zum Teil erheblich von- einander ab. Unabhängig von allen Bewertungsmethoden ist nach wie vor eine Faustformel weitverbreitet, wonach der Praxiswert dem durch- schnittlichen Jahresgewinn der ver- gangenen drei Jahre entspricht. Praxiswertermittlung in Österreich In Österreich existieren grund- sätzlichinjedemBundeslandundder dazugehörigen Bundeszahnärzte- kammer unterschiedliche Rahmen- bedingungen zur Arztpraxisbewer- tung. Die Bewertungsmethoden orientieren sich dabei vorrangig am UmsatzundnichtanderErtragskraft der Praxis. Für die Ermittlung des Praxis- wertes ist auch in Österreich die Ge- winnerwartung einer Zahnarztpra- xis ausschlaggebend.Man kann auch sagen,dasssichderPraxiswertausder Ertragskraft der bestehenden Praxis und der Chance des Nachfolgers, diese Ertragskraft zu erhalten be- ziehungsweise zu vermehren, zu- sammensetzt. Der Kassenvertrag ist auch in Österreich an sich wertlos und nicht übertragbar. Für die Be- wertung einer Kassenpraxis gibt es sogenannte Praktikermethoden, die sich ausschließlich am Gesamtum- satz aus der ärztlichen Tätigkeit orientieren. Aktuell wird zur Berechnung des Praxiswertes circa ein Viertel bis ein Drittel des Jahresumsatzes zu- züglichdesInventarsempfohlen.Das Inventar ist mit dem Verkehrswert anzusetzen. Praxiswertermittlung in der Schweiz Auch in der Schweiz gibt es ver- schiedene Methoden, um den Wert einerzahnärztlichenPraxiszuermit- teln.WeitverbreitetistdieBewertung nach den „Leitlinien für die Schät- zung einer Zahnarztpraxis“ der Schweizerischen Zahnärzte-Gesell- schaft(SSO).NachderSSO-Methode ist der Praxiswert die Summe von Substanzwert und Goodwill. Der Substanzwert errechnet sich aus den materiellen Investitio- nenderPraxis.AlleAnlagen,Einrich- tungen, Geräte, Instrumente und EDV werden nach einer definierten Abschreibungstabelle mit einem Zeit-bzw.einemGebrauchswertver- sehen und addiert. Der Goodwill be- trägt maximal drei Monatsumsätze aus dem gewichteten Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre, wobei die letzten Umsätze am meisten zäh- len. Der auf Basis des Umsatzes der letzten Jahre ermittelte Goodwill kann durch weitere Bewertungsele- mente, die den Zukunftsaspekt be- rücksichtigen,teilweise erheblich ge- mindert werden. Dazu gehören die Übergabe der Patienten- und Recall- Dateien, die Lage und Ausstattung der Praxis, das Arbeitspensum des Praxisübergebers, die Patienten- struktur und derVersorgungsgrad. Fazit In allen drei Ländern gibt es zwar unterschiedliche Methoden der Praxisbewertung. Gemein ist ihnen jedoch, dass der Substanzwert und der Goodwill in die Bewertung ein- fließen. Jede Methode hat Vor- und Nachteileundden„richtigen“Praxis- wert gibt es nicht. Ein Veräußerer wird in aller Regel einen hohen Pra- xiswert anstreben,er muss dann aber auch mit einer höheren steuerlichen Belastung rechnen. Ein Erwerber will zwar eine gut eingeführte und ertragreiche Praxis erwerben, sie muss aber für ihn auch finanzierbar bleiben. Es kann daher sinnvoll sein, den Praxiswert nach mehreren Methoden zu berechnen, um so das Spektrum eines realisti- schen Wertes besser eingrenzen zu können. ETL ADVIMED Köln Tel.: +49 221 94101980 advimed-koeln@etl.de www.etl.de/advimed-koeln ST Wie lässt sich der Wert einer Zahnarztpraxis ermitteln? Eine vergleichende Betrachtung für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Christian Johannes, Steuerberater im ETL ADVISION-Verbund aus Köln, spezialisiert auf die Beratung von Zahnärzten. Ermittlung des ideellen Praxiswerts Übertragbarer Umsatz – übertragbare Kosten = übertragbarer Gewinn – alternatives Arztgehalt = nachhaltig erzielbarer Gewinn × Prognosemultiplikator = Ideeller Wert (Goodwill) Tel.: +4922194101980

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