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Special Tribune Swiss Edition

Special News SPECIALTRIBUNE Swiss Edition · Nr. 3/2015 · 4. März 201528 Bei jeder Praxisveräusserung stellt sich die entscheidende Frage: „Was ist meine Zahnarztpraxis wert?“ Den „richtigen“ Praxiswert gibt es jedoch nicht. Denn Veräusserer und Erwer- ber haben unterschiedliche Vorstel- lungen.DasgiltinderSchweizebenso wie in Deutschland und in Öster- reich. Wie der Wert einer Praxis er- mittelt werden sollte, wird hingegen vondenÄrztekammernderdreiLän- der unterschiedlich empfohlen. Praxiswertermittlung in der Schweiz In der Schweiz gibt es – wie auch inDeutschlandundÖsterreich–ver- schiedene Methoden, um den Wert einerzahnärztlichenPraxiszuermit- teln.WeitverbreitetistdieBewertung nach den „Leitlinien für die Schät- zung einer Zahnarztpraxis“ der Schweizerischen Zahnärzte-Gesell- schaft(SSO).NachderSSO-Methode ist der Praxiswert die Summe von SubstanzwertunddemideellenWert, dem sogenannten Goodwill. Der Substanzwert errechnet sich ausdenmateriellenInvestitionender Praxis. Alle Anlagen, Einrichtungen, Geräte, Instrumente und EDV wer- den nach einer definierten Abschrei- bungstabelle mit einem Zeit- bzw. einem Gebrauchswert versehen und addiert. Der Goodwill beträgt maxi- maldreiMonatsumsätzeausdemge- wichteten Durchschnitt der vergan- genen fünf Jahre, wobei die letzten Umsätze am meisten zählen. Der auf Basis des Umsatzes der letzten Jahre ermittelte Goodwill kann durch wei- tere Bewertungselemente, die den Zukunftsaspekt berücksichtigen, teilweise erheblich gemindert wer- den. Dazu gehören die Übergabe der Patienten- und Recall-Dateien, die Lage und Ausstattung der Praxis, das Arbeitspensum des Praxisüberge- bers, die Patientenstruktur und der Versorgungsgrad. Praxiswertermittlung in Deutschland Auch hier kann der Wert einer zahnärztlichen Praxis nach verschie- denen Methoden berechnet werden. Dabei setzen sich ertragswertorien- tierte Bewertungsmethoden immer mehrdurch.Weitverbreitetundauch vonderdeutschenFinanzverwaltung anerkannt ist die sogenannte Ärzte- kammermethode, die von der Bundesärztekammer in der „Richt- linie zur Bewertung vonArztpraxen“ 2008 novelliert wurde. Ganz gleich, welche Methode eingesetzt wird:Der Wert einer Praxis setzt sich aus dem Substanzwert (materieller Praxis- wert) und dem ideellenWert (imma- terieller Praxiswert) zusammen. Der materielle Praxiswert lässt sich relativ einfach bestimmen. Aus- gehend von den im Anlageverzeich- nis der zahnärztlichen Praxis aufge- führten Wirtschaftsgütern, z.B. der Praxiseinrichtung, ggf. einschliess- lichdesLabors,derBüroausstattung, der EDV sowie dem Praxis- und Sprechstundenbedarf, wird der ak- tuelle Marktwert der Wirtschafts- güter ermittelt. Schwieriger ist es, den ideellen Wert der Praxis zu bestimmten.Dar- unter versteht man die Chance, eine eingeführte Zahnarztpraxis mit ih- rem Patientenstamm wirtschaftlich erfolgreich fortzuführen. Hierbei spieltz.B.derStandort,dieOrganisa- tionderPraxis,dieAnzahlderPatien- ten und die Leistungsfähigkeit der Einrichtung eine wesentliche Rolle. Von besonderer Bedeutung ist die über Jahre entstandene Vertrauens- beziehungzwischendemPraxisinha- ber und seinen Patienten, d. h. der Goodwill ist nachhaltig von der Per- sondesPraxisinhabersgeprägt.Nach der Ärztekammermethode wird der ideelle Praxiswert folgendermassen ermittelt. Ausgegangen wird vom durch- schnittlichenJahresumsatzsowieden durchschnittlichenKostenderletzten drei Kalenderjahre. Nicht übertrag- bare Umsatzanteile, die personen- gebunden dem Praxisinhaber zuzu- rechnen sind, wie Gutachter- oder Belegarzttätigkeiten,sindebensoher- auszurechnen wie kalkulatorische und künftig entstehende Kosten. Als alternatives Arztgehalt sind maximal 76.000 EUR abziehbar. Bei einer Ein- zelpraxis wird meist der Prognose- multiplikator2angesetzt.Diekassen- zahnärztliche Zulassung hat keinen eigenen Wert.Sie wird vom ausschei- dendenZahnarztzurückgegeben;der PraxisnachfolgererhälteineneueZu- lassung. Auch andere Bewertungsmetho- den ermitteln den ideellen Wert mit- hilfe des Umsatzes oder Gewinns der vergangenenJahre.DieWerteweichen zum Teil erheblich voneinander ab. Unabhängig von allen Bewertungs- methodenistnachwievoreineFaust- formel weitverbreitet, wonach der Praxiswert dem durchschnittlichen Jahresgewinn der vergangenen drei Jahreentspricht. Praxiswertermittlung in Österreich In Österreich existieren grund- sätzlich in jedem Bundesland und der dazugehörigen Bundeszahnärzte- kammerunterschiedlicheRahmenbe- dingungen zur Arztpraxisbewertung. DieBewertungsmethodenorientieren sich dabei vorrangig am Umsatz und nichtanderErtragskraftderPraxis. FürdieErmittlungdesPraxiswer- tesistauchinÖsterreichdieGewinn- erwartung einer Zahnarztpraxis aus- schlaggebend. Man kann auch sagen, dass sich der Praxiswert aus der Er- tragskraftderbestehendenPraxisund derChancedesNachfolgers,dieseEr- tragskraft zu erhalten beziehungs- weise zu vermehren,zusammensetzt. Der Kassenvertrag ist auch in Öster- reich an sich wertlos und nicht über- tragbar.FürdieBewertungeinerKas- senpraxis gibt es sogenannte Prakti- kermethoden,die sich ausschliesslich am Gesamtumsatz aus der ärztlichen Tätigkeit orientieren. Aktuell wird zur Berechnung des Praxiswertes circaeinViertelbiseinDritteldesJah- resumsatzes zuzüglich des Inventars empfohlen. Das Inventar ist mit dem Verkehrswert anzusetzen. Fazit In allen drei Ländern gibt es zwar unterschiedliche Methoden der Pra- xisbewertung. Gemein ist ihnen je- doch, dass der Substanzwert und der Goodwill in die Bewertung einflies- sen.JedeMethodehatVor-undNach- teile, und den „richtigen“ Praxiswert gibt es nicht. Ein Veräusserer wird in allerRegeleinenhohenPraxiswertan- streben, er muss dann aber auch mit einer höheren steuerlichen Belastung rechnen. Ein Erwerber will zwar eine gut eingeführte und ertragreiche Pra- xis erwerben, sie muss aber für ihn auchfinanzierbarbleiben.Eskannda- her sinnvoll sein,den Praxiswert nach mehreren Methoden zu berechnen, um so das Spektrum eines realisti- schen Wertes besser eingrenzen zu können. ETL ADVIMED Köln Tel.: +49 221 94101980 www.etl.de/advimed-koeln Kontakt in der Schweiz: cmt ag Tel.: +41 71 7880808 www.cmttreuhand.ch ST Wie lässt sich der Wert einer Zahnarztpraxis ermitteln? Eine vergleichende Betrachtung für die Schweiz, Deutschland und Österreich. Christian Johannes, Steuerberater im ETL ADVISION-Verbund aus Köln, spezialisiert auf die Beratung von Zahnärzten. Ermittlung des ideellen Praxiswerts Übertragbarer Umsatz – übertragbare Kosten = übertragbarer Gewinn – alternatives Arztgehalt = nachhaltig erzielbarer Gewinn × Prognosemultiplikator = Ideeller Wert (Goodwill) Tel.: +4922194101980 Tel.: +41717880808

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