Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Dental Tribune austria Edition No.4, 2017

2 Statements & News DENTAL TRIBUNE · Austrian Edition · Nr. 4/2017 Alterszahnmedizin – die große Herausforderung Jürgen Pischel spricht Klartext Laut internationaler Studien aus europäischen Industriestaaten behalten immer mehr jüngere Senioren (65- bis 74-Jährige) ihre eigenen Zähne. War vor 20 Jahren noch jeder vierte jüngere Senior zahnlos, so ist es heute nur noch jeder achte. Eine vergleichbar positive Entwicklung gibt es auch bei Zahnverlusten: Jüngere Senioren be- sitzen im Durchschnitt mindestens fünf eigene Zähne mehr als noch vor zwanzig Jahren. Da immer mehr Menschen ihre eigenen Zähne behalten, verbessern sich die Voraus- setzungen dafür, Zahnersatz verankern zu können. Ein schöner Erfolg im Bemühen der Zahnärzte um eine präventive Versorgung ihrer Patienten, aber dennoch bleibt die Alterszahnheilkunde die große Herausforderung für die Zukunft. Für Österreich liegen keine Studien vor, im Trend läuft die Entwicklung ähnlich. Immer mehr stehen in unserer Zeit besonders ältere Menschen mit Pfl egebedarf im Fokus. Sie weisen insgesamt eine schlechtere Zahn- und Mundgesundheit auf als die gesamte Altersgruppe der älteren Senioren. Rund ein Drittel von ihnen ist nicht mehr selbst in der Lage, Zähne und Zahnprothesen eigenständig zu reinigen. Sie benötigen Unterstützung bei der täglichen Mundhygiene. Rund zwei Drittel der Menschen aus die- ser Gruppe sind auch nicht mehr in der Lage, eigenständig einen Zahnarzttermin zu organisieren oder eine Praxis aufzusuchen. Hier liegt ein wichtiger Ansatz für die Zu- kunft, weil das diese Menschen betreuende Personal entsprechend geschult werden muss. Außerdem sollte die zahnmedizinische Versorgung auch dann gesichert sein, wenn Patienten nicht mehr zum Zahnarzt kommen können. Gerade weil die Senioren – besonders mit Pfl egebedarf – die in unserer Gesellschaft am stärksten wachsende Patientengruppe in der Zahnmedizin sind, werden sie künftig eines der wichtigsten zu lösenden Probleme in der Versorgung sein. Speziell in der auf- suchenden Versorgung, etwa in stationären Pfl egeeinrichtungen, klaffen nach wie vor große Lücken. Aber die Erkenntnis reift, dass trotz des Umzuges in ein Pfl egeheim für die Mundgesundheit weiterhin umfassend gesorgt werden muss. Erste Kooperations- verträge von Zahnmedizinern und Pfl egeheimen sollen bereits abgeschlossen worden sein und viele weitere Zahnarztpraxen betreuen auch ohne einen solchen Vertrag ihre Patienten in einer Pfl egeeinrichtung. Noch immer gibt es aber eine Mehrheit an Pfl egeheimen ohne einen Zahnarzt. Selbst Pfl egeeinrichtungen mit einer eigenen Zahnstation beklagen, keinen fest betreuenden Zahnarzt zu fi nden. Das müsste doch eigentlich lösbar sein. Besonders gefordert sind die Pfl egekräfte in der zahngesundheitlichen Betreuung der Heimbewohner. Die Pfl egekräfte benötigen dazu ein fundiertes Wissen! Daher liegt es im besonderen Interesse unseres Faches, den Dialog mit den Pfl egekräften zu suchen bzw. zu intensivieren und viel Kraft in deren Aus- und Fortbildung im zahngesundheit- lichen Feld zu investieren. Geriatrische Patienten fordern auch eine enge Zusammenarbeit mit dem betreuen- den Arzt, es müssen Grunderkrankungen und Pharmakotherapien in den Behandlungs- konzepten berücksichtigt werden. Sie stellen auch Zahnärzte vor Herausforderungen praktischer Art: Etwa bei der Verständigung (Schwerhörigkeit, Denk- und Merkfähigkeit), Bewegung (Gangunsicherheit, Sehschwäche) und auch der Durchführung der Behand- lung (muskuloskelettale Erkrankungen, Schmerzen, Tremor). Neben der bedarfsgerech- ten Versorgung muss eine angemessene Vergütung gesichert sein. Da liegt noch einiges im Argen. Infos zum Autor Alterszahnheilkunde – eine große medizinische Herausforderung, ein wachsender Markt der Zukunft, toi, toi, toi, Ihr J. Pischel IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Katja Mannteufel (km) k.mannteufel@oemus-media.de Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Stefan Thieme s.thieme@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Layout/Satz Matthias Abicht abicht@oemus-media.de Lektorat Ann-Katrin Paulick Marion Herner Erscheinungsweise Dental Tribune Austrian Edition erscheint 2017 mit 8 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 8 vom 1.1.2017. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Austrian Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro- verfi lmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deut- scher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für un verlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befi nden sich außerhalb der Verant- wortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. Medizinprodukte-Branche gibt sich strengere Regeln Neuer AUSTROMED-Kodex konkretisiert Beziehung zwischen Lieferanten, Beschaffern und Anwendern. WIEN – Eine enge Zusam- menarbeit zwischen Herstel- lern, Beschaffern und Anwen- dern von Medizinprodukten ist für die Forschung ebenso wie für eine kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Pro- dukte unverzichtbar. In die- sem Zusammenhang ist es unerlässlich, die Beziehungen untereinander klar zu regeln. Ende März wurde in der AUSTROMED- Hauptversammlung die neue Fas- sung des Kodex mit einstimmigem Beschluss verabschiedet. Diese Neu- fassung beinhaltet nicht nur die Be- stimmungen des Strafrechtsände- rungsgesetzes, sondern ist auch auf den „Code of Ethical Business Practice“ der Europäischen Dach- organisation „MedTech Europe“ ab- gestimmt. AUSTROMED-Geschäfts- führer Mag. Philipp Lindinger: „Die enge Zusammenarbeit von Anwen- dern und Medizinprodukte-Unter- nehmen ist im Medizinprodukte- gesetz als Know-how-Transfer ver- ankert und sogar verpfl ichtend vor- geschrieben. Der Medizinprodukte- Branche wird es dadurch ermög- licht, notwendige Innovationen zeit- gerecht zum Patienten zu bringen, und darf nicht mit Korruption gleichgesetzt werden. Umso wichti- ger ist es deshalb, diese Beziehungen sauber und transparent zu regeln.“ Unter dieser Zusammenarbeit sind z. B. Beraterverträge, Aus-, Fort- und Weiterbildungen, Spenden bzw. Sponsoring oder andere Sachzu- wendungen, aber auch Bewirtungen zu verstehen. Es gelten ab sofort noch exaktere und strengere Regeln als bisher. Künftig müssen alle Leistungen schrift- lich dokumentiert und be- gründet werden. Verstöße gegen diese freiwillige Selbst- verpfl ichtung werden – unab- hängig von straf- oder zivil- rechtlichen Verfahren – durch ein Schiedsgericht entspre- chend geahndet. Mag. Philipp Lindinger: neuen AUSTROMED-Kodex wird die ge- samte Bandbreite der Zusammenar- beit inner- und außerhalb der Bran- che geregelt. Sie gilt von der Einla- dung auf einen Kaffee über einen Beratungsvertrag eines Arztes bis zum Millionen Euro teuren For- schungsprojekt, das z. B. in Koopera- tion mit einer Universitätsklinik umgesetzt wird.“ „Mit dem Der AUSTROMED-Kodex ist ab- rufbar unter www. austromed.org. Quelle: AUSTROMED Aggressive Patienten in der Ordination Ärzte haben ein Recht auf Ablehnung der Behandlung. WIEN – Bezugnehmend auf die ak- tuellen Medienberichte zur Gewalt- bereitschaft bzw. zum wachsenden Aggressionspotenzial von Patienten Patienten zu übernehmen. Eine Aus- nahme besteht jedoch für die Leis- tung von Erster Hilfe im Falle dro- hender Lebensgefahr. © Pop Paul-Catalin/Shutterstock.com in Gesundheitseinrichtungen möchte die Ärztekammer für Wien die nie- dergelassenen Ärzte auf Folgendes hinweisen: Ärzte sind grundsätzlich nicht verpfl ichtet, die Behandlung eines Bei Kassenärzten besteht hinge- gen grundsätzlich eine Pfl icht zur Be- handlung von Anspruchsberechtig- ten, die den Vertragsarzt aufsuchen. Jedoch berechtigt der Gesamtvertrag zur Wiener Gebietskrankenkasse den Kassenarzt in begründeten Fällen, die Behandlung eines Patienten abzuleh- nen. Gründe hierfür sind zum Bei- spiel überfüllte Wartezimmer, aggres- sives Verhalten des Patienten oder sei- ner Begleitpersonen, wobei hier auch das Verhalten gegenüber den Ordina- tionsmitarbeitern gilt, mangelnde Kooperationsbereitschaft oder eine bestehende Ordinationsüberlastung. Ein Grund für eine Ablehnung ist jedenfalls auch dann erfüllt, wenn das Arzt-Patienten-Verhältnis so tief grei- fend zerrüttet ist, dass eine adäquate Behandlung keinesfalls mehr garan- tiert werden kann. Auf Verlangen der Kasse hat der Vertragsarzt dieser den Grund der Ablehnung mitzuteilen. In allen Fällen empfi ehlt sich daher eine lückenlose Dokumenta- tion über die Umstände und Gründe, die zu einer Ablehnung der Behand- lung des Patienten im Einzelfall ge- führt haben, vorzunehmen. DT Quelle: Ärztekammer für Wien Politik vs. Patienten? Innsbrucker Zahnarzt möchte Erdogan-Wähler nicht behandeln. (cid:217) daraufhin den Aushang an seiner Ordination wieder entfernt. Quelle: ZWP online o INNSBRUCK – Ein Zahnarzt aus Innsbruck ist mit dem Ausgang des türkischen Referendums alles andere als zufrieden und bat darum in einem Aushang an seiner Ordina tionstür, dass sich Erdo(cid:247)an-Wähler bei ihm keinen Termin geben lassen sollen. „Menschen, die mit der Politik von Erdo(cid:247)an einverstanden sind, wer- den gebeten, keine Termine zu verein- baren. Danke!“, so lautet der Aushang an der Innsbrucker Ordination. Da- neben befi ndet sich noch ein Bild des türkischen Staatsoberhauptes, wel- ches mit schwarzem Edding durchge- strichen wurde, sowie das türkische Wort „hayir!“, was übersetzt Nein be- deutet. Mit diesen drastischen Maßnah- men protestiert ein Tiroler Zahnarzt gegen den Ausgang des türkischen Referendums am Osterwochenende. Immerhin 73,2 Prozent der in Öster- reich lebenden Türken hatten für rü das Verfassungsreferendum gestimmt tmtmm m und somit den Einfl uss des umstrit- um t- rit- strimst tenen Präsidenten Recep Tayyip TayyiTayT yyip ip Erdo(cid:247)an gestärkt. p Dass diese Art des Protestes nicht ht otestes nicht mit dem medizinischen en Eid konform geht, hat t auch die Österreichi- sche Zahnärztekam- mer erkannt und sich in den Fall eingeschal- tet. Der Zahnarzt hat © dnd_project/Shutterstock.com

Seitenübersicht