m m o o c c . . k k c c o o t t s s r r e e t t t t u u h h S S / / i i i i l l i i s s a a V V a a d d u u D D © © 2 Statements & News DENTAL TRIBUNE · Austrian Edition · Nr. 3/2020 Härtefall-Fonds auch für Zahnärzte auch für Zahnärzte Erste FFP2-Masken aus heimischer Produktion Vorarlberger Konsortium um die Grabher-Group produziert Masken für den medizinischen Bereich. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nicht durch die Zahnärztekammer, sondern durch die Wirtschaftskammer. © Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS WIEN – Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rasche Erste- Hilfe-Maßnahme der Bundesregie- rung für die akute fi nanzielle Not- lage in der Corona-Krise. Er unter- stützt all jene Selbstständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungs- kosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurück- gezahlt werden. Die Anträge können seit dem 27. März 2020 und bis zum 31. De- zember 2020 gestellt werden. Es sind für alle anspruchsberechtigten An- tragsteller ausreichend fi nanzielle Mittel reserviert. Die Anträge wer- den nach der Reihenfolge des Ein- langens bearbeitet. Voraussetzungen Grundsätzlich können sowohl niedergelassene Zahnärzte als auch Wohnsitzzahnärzte Unterstützun- gen aus diesem Fonds beantragen, sofern sie weniger als zehn Ange- stellte (Vollzeitäquivalente) beschäf- tigen und weniger als zwei Mio. Euro Umsatz aufweisen. Es gibt allerdings noch folgende Anspruchsvoraussetzungen: • Eintragung in die Zahnärzteliste vor dem 1. Januar 2020 ANZEIGE • Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Vergleich zum Vor- monat sowie Unfähigkeit, die lau- fenden Kosten zu decken; behörd- liches Betretungsverbot • Letztes bekanntes Jahreseinkom- men nicht höher als X 58.464,– (2019), X 57.456,– (2018), X 55.776,– (2017) und nicht nied- riger als X 5.527,92 • Keine weiteren monatlichen Ein- künfte (z. B. aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte) höher als X 460,66 Höhe der Förderung Phase 1 – Soforthilfe: • Bei Nettojahreseinkommen unter X 6.000,– : X 500,– • Bei Nettojahreseinkommen über X 6.000,– : X 1.000,– Phase 2 (noch in Ausarbeitung): • Maximal X 2.000,– pro Monat auf maximal drei Monate. Alle weiteren Detailinformatio- nen fi nden sie unter www.wko.at/ ser v ice/ha er tefal l-fonds-epu- kleinunternehmen.html. DT Quelle: Österreichische Zahnärztekammer calaject.de ” schmerzarm+komfortabel ” DENTAL TRIBUNE The World’s Dental Newspaper · Austrian Edition IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig, Deutschland Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. 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Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro- verfi lmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deut- scher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für un verlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. 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Die Herstellung einer halben Million am Tag wäre möglich, wenn ausreichend Näherinnen gefunden werden, erklärte Wirtschaftsminis- terin Dr. Margarete Schramböck (ÖVP) in einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt. Die Wirtschaftsministerin sprach von einem „wichtigen Schritt in Rich- tung Autarkie“, zumal es gerade bei FFP2- oder FFP3-Schutzmasken zahl- reiche unseriöse Anbieter auf dem internationalen Markt gebe. „Wir müssen uns aber drauf verlassen kön- nen, dass drin ist, was drauf steht.“ Sie wolle niemandem einem Risiko aussetzen, „der an vorderster Front steht“. Umso wichtiger sei es, dass man nun über ein österreichisches Produkt „von höchster Qualität“ ver- füge, das außerdem in Österreich ge- prüft und zertifi ziert worden sei. Wie Dr. Schramböck in diesem Zusammenhang darlegte, wurde beim Bundesamt für Eich- und Ver- messungswesen (BEV) binnen einer Woche eine entsprechende Prüfstelle eingerichtet, sodass die Zertifi zie- rungsverfahren für Schutzmasken und ähnliche Utensilien nun auch in Österreich durchgeführt werden können. Die neun Zertifi zierungs- stellen, die es bis dahin europaweit gegeben hat, seien – speziell aus der Sicht kleinerer Länder – „eindeutig zu wenig“, stellte Dr. Schramböck fest. Den Bedarf an FFP2- und FFP3-Schutzmasken bezifferte sie auf zwölf Millionen in den kom- menden vier Wochen. Neben dem Vorarlberger Konsortium laufen laut Dr. Schramböck bei mehreren weite- ren Unternehmen Bestrebungen, in Kürze Schutzmasken in Serie ferti- gen zu können. Darüber hinaus gibt es bereits heimische Firmen, die an der Wiederverwertbarkeit gebrauch- ter Masken arbeiten. Auf Beatmungsgeräte aus hei- mischer Herstellung darf laut Dr. Schramböck ebenfalls gehofft wer- den. Generell sprach die Ministerin, was Geräte und Materialien betrifft, die in der Corona-Krise dringend benötigt werden, von einem „Weck- ruf, dass wir mehr in Europa produ- zieren“. Man müsse „im Beschaf- fungswesen etwas verändern“. DT Quelle: www.medinlive.at Ärztekammer tritt Plänen des Gesundheitsministeriums entgegen Medikationslisten der Krankenkassen sind für Identifi zierung von COVID-19-Risikopersonen nicht ausreichend! WIEN – Die Ärztekammer für Wien warnt ausdrücklich vor den Plä- nen des Gesundheitsministe riums, COVID-19-Risikopersonen über die Medikationslisten der Krankenkas- sen identifi zieren zu wollen. Weder verfüge die Sozialversicherung über alle notwendigen Daten noch sei die Treffsicherheit bei den vorhandenen Daten gegeben. Dazu kämen auch noch datenschutzrechtliche Beden- ken. Zwar seien Initiativen zu begrü- ßen, Risikogruppen entsprechend zu erfassen und auch gezielt anzu- schreiben und zu betreuen, nur müssten dazu auch geeignete Me- chanismen verwendet werden, be- tont Ärztekammerpräsident Prof. Dr. Thomas Szekeres. Er sieht vor allem die Unvollständigkeit der Daten als größtes Problem: „Viele Medikamente und Therapien, wie beispielsweise Chemotherapien, sind bei den Krankenkassen gar nicht aufgelistet, werden aber trotz- dem in den Spitälern durchge- © Michail Petrov/Shutterstock.com führt.“ Diese Patienten würden vom System erst gar nicht erfasst werden. Skeptisch ist Prof. Szekeres auch, ob es möglich sein wird, mit- tels Computerprogrammen und nur aufgrund der Medikation die tatsächlichen Risikopatienten her- auszufi ltern. Es gäbe zu viele Varia- blen, die jeweils von Fall zu Fall eingeschätzt und beurteilt werden müssten. Letztlich könnten, so der Ärztekammerpräsident, nur die be- handelnden Ärzte im direkten Kon- takt mit ihren Patienten einstufen, wer als Risikopatient anzusehen sei. Jedenfalls sei es nicht sinnvoll, Patienten durch Informationen aus den Medikationsdaten der Sozial- versicherungen zu verunsichern. Die Regierung solle vielmehr unter Einschluss von ärztlichen Experten die Risikogruppen defi nieren, und dann wüssten die Ärzte schon, damit auch richtig umzugehen, so Prof. Szekeres. DT Quelle: Ärztekammer für Wien Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich/divers) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durch gängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen.