2 Statements & News DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 8/2020 Zahnarztpraxen dürfen Antigentests durchführen Zahnärzte mit eigenem Praxislabor gründen Interessenvertretung Aktuelles zur präventiven Testung für Praxispersonal. Fortbildung und politische Aktivität als Kernaufgaben der Fachgesellschaft. © Jarun Ontakrai/Shutterstock.com BOCHUM – Wie die Kassenärzt- liche Bundesvereinigung berichtet, sieht eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums bei der regelhaften Testung von Praxis- personal den Einsatz von Antigen- Labortests und Antigen-Schnell- tests, sogenannte Point-of-Care- Tests (POC-Tests), vor. „Dabei dür- fen nur Testverfahren eingesetzt werden, die auf der Liste des Bun- desinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgeführt sind. Bei Durchführung der Antigentests sind Besonderheiten des Arbeits- schutzes zu beachten. Die POC- Tests sind selbst zu beschaffen, die Kosten dafür werden erstattet, maxi- mal sieben Euro je Test. Der Abstrich bei eigenen Mitarbeitern ist nicht berechnungsfähig.“ Eine Abstim- mung mit dem ÖGD sei dabei nicht erforderlich. Bei einem positiven Antigentest muss immer ein PCR- Test durchgeführt werden. (Quelle KBV.de) Inzwischen wurde geklärt, dass es auch Zahnärzten erlaubt ist, Anti- gentests beim eigenen Praxisper- sonal und in Einzelfällen auch bei eigenen Patienten durchzuführen. (bzaek.de) Die Bundeszahnärzte- kammer schreibt dazu: „Das hat der Gesetzgeber in seiner Begründung zu § 6 Abs. 1 TestV ausdrücklich be- stimmt und ausgeführt: ,Zu den zur vertragsärztlichen Versorgung zuge- lassenen Leistungserbringern zählen … im Einzelfall, insbesondere zur Testung des eigenen Personals nach § 4 Absatz 1 Nummer 2, auch Ver- tragszahnärztinnen und Vertrags- zahnärzte.‘ “ Tests sind Teil des Arbeitsschutzes „Diese präventive Testung trägt dazu bei, den Arbeits- und Patien- tenschutz zu erhöhen – auch wenn sie keine absolute Sicherheit bietet und die Abstands-, Hygiene- und Lüftungsregelungen – AHAL – un- bedingt weiter eingehalten werden müssen“, erinnert Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizini- scher Fachberufe e.V. Sie fordert die Arbeitgeber in den Arzt- und Zahn- arztpraxen auf, den MFA und ZFA diese regelmäßigen Tests – maximal einmal pro Woche – anzubieten, und ermutigt die Angestellten, diese auch nachzufragen. DT Quelle: Verband medizinischer Fachberufe e.V. Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich/divers) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durch gängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen ver- zichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Die Redaktion IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig, Deutschland Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. 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Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verant- wortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig. DÜSSELDORF – Am 9. Oktober wurde in Düsseldorf die Deutsche Gesellschaft Praxislaboratorien (DGPL) gegründet. Die DGPL ist die erste Fachgesellschaft für Zahn- arztpraxen mit eigenem Praxislabor. Zum Präsidenten wurde Daniel Zweers gewählt. In einem Akt außergewöhnlichen Engagements wurde die DGPL in nur fünf Monaten von der Idee zur existierenden Fachgesellschaft ent- wickelt. Der Initiator und frisch ge- wählte Präsident der DGPL Zweers ist selbst Zahnarzt und Zahntechni- ner betreiben eigene Praxislabore“, erläutert Zweers. „Dann haben wir natürlich den Fachbereich Zahn- technik und konnten zu unserer gro- ßen Freude als wissenschaftlichen Beirat Prof. Dr. Martin Rosentritt vom Universitätsklinikum Regens- burg gewinnen.“ Approbationsänderung bedeutet Einschnitte für Praxislaborbetreiber Justiziar der DGPL ist Jens Pät- zold von der Fachanwaltskanzlei Lyck+Pätzold in Bad Homburg, die nicht mehr alles Know-how dazu selbst aneignen zu müssen. „Ich glaube, dass das ein sehr wichtiger Schritt gewesen ist“, so Pätzold. Jede Berufsgruppe rund ums zahnmedizinische Labor willkommen Sobald der geschäftsführende Vorstand alle Formalitäten geklärt hat, wird der Mitgliedschaftsantrag an Interessierte verschickt und ist auf der Homepage der Fachgesellschaft herunterzuladen. Grundsätzlich ist in der DGPL jede Berufsgruppe will- © DGPL V. l. n. r.: RA Jens Pätzold (Justiziar, Fachanwalt für Medizinrecht), Deborah Sagon (Finanzen, Steuerberaterin), Daniel Zweers (Präsident), Dr. Sebastian Leidmann (Vizepräsident), Dr. Sabrina Wegenast (Öffentlichkeitsarbeit). ker und hat seit zehn Jahren seine Praxis mit Labor im ländlichen Be- reich. Kieferorthopädie, Oralchirurgie und Zahntechnik vertreten „Die DGPL hat in kurzer Zeit viele tolle Partner gewonnen, darü- ber bin ich sehr glücklich. Wir haben viele Fachkompetenzen in den er- weiterten Vorstand integriert, z. B. für Kieferorthopädie und Oralchi- rurgie, denn auch diese Zahnmedizi- seit 18 Jahren Unternehmen im Ge- sundheitswesen berät. Diese Erfah- rung ist in der DGPL willkommen, denn die Einschnitte, die mit der Approbationsänderung einhergehen, sind tief. „Ich empfehle jedem Praxis- inhaber, sich genau zu informieren, was diese juristische Änderung für ihn bedeutet, und sich entsprechend aufzustellen, um das Praxislabor weiterbetreiben zu dürfen“, sagt Pät- zold. Mit der DGPL wurde nun eine gute Möglichkeit geschaffen, sich kommen, die mit praxiseigenen La- boren zu tun hat: Zahnärzte, Zahn- techniker und Zahnmedizinische Fachangestellte aus einschlägigen Praxen. Die Mitglieder erhalten alle Informationen zu den Fortbildungen der Fachgesellschaft und können ver- günstigt teilnehmen. Der persönliche Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft beläuft sich einheitlich auf 49 Euro. DT Quelle: Deutsche Gesellschaft Praxislaboratorien (DGPL) Fortsetzung von Seite 1: Jens Spahn: „Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar.“ schaft einen unverzichtbaren Beitrag zur Daseinsvorsorge. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. In diesen Dank schließe ich Ihre Praxisteams ausdrücklich mit ein. Ohne die engagierte Arbeit der Zahnmedizinischen Fachangestell- ten wäre die Betreuung und Versor- gung der Patientinnen und Patien- ten nicht aufrechtzuerhalten. Die Einhaltung der gestiegenen Hygiene- anforderungen wird wesentlich von ihnen geleistet. Um Sie, die Zahnärztinnen und Zahnärzte, sowie Ihre Praxisteams vor Infektionen zu schützen, haben das Bundesministerium für Gesund- heit (BMG) und die KZBV bei der Ausstattung der Schwerpunktzen- tren mit persönlicher Schutzausrüs- tung eng zusammengearbeitet. Von den von der Bundesregierung zen- tral beschafften Schutzausrüstun- gen, wie Mund-Nasen-Schutz, FFP- Masken und Einmalhandschuhen, wurden mehrere Hunderttausend Stück an die KZBV geliefert, um von dort aus an die KZVen für die Schwerpunktpraxen weiter ver- teilt zu werden. Um die Fallzahlrückgänge in den Praxen und damit verbundene Einnahmenausfälle zu überbrücken, hat das BMG im April 2020 eine Ver- ordnung erlassen. Diese ermöglichte den KZVen, sich bis zum 2. Juni 2020 für die Auszahlung von 90 Prozent der für das Jahr 2019 mit den Kran- kenkassen vereinbarten Gesamtver- gütungen zu entscheiden. Damit wird verhindert, dass Zahnarztpra- xen infolge des Pandemie-bedingten Rückgangs der Fallzahlen in exis- tenzbedrohende Liquiditätsschwie- rigkeiten geraten. Die Verordnung ist in Teilen der Zahnärzteschaft auf Kritik gestoßen. Insbesondere die Regelung, dass Überzahlungen über die in 2020 tatsächlich abgerechne- ten Leistungen hinaus in den Jahren 2021 und 2022 vollständig an die Kassen zurückzuerstatten sind, hat zu Vorwürfen geführt, dass es sich um keinen echten Rettungsschirm handele. Ich kann Ihnen versichern, dass ich diese Kritik aufmerksam wahr- nehme. Gerne hätte ich die Regelung zur Rückerstattung anders ausge- staltet. Ich bitte Sie aber zu beden- ken, dass die Pandemie zu enormen Belastungen für die öffentlichen Haushalte und die Sozialversiche- rungen führt. Der Bund und die Länder haben im letzten halben Jahr erhebliche Handlungsfähigkeit be- wiesen. Diese muss auch für den weiteren Verlauf der Pandemie er- halten bleiben, um rechtzeitig ein- greifen zu können, wenn wirtschaft- liche Schieflagen eintreten, die Exis- tenzen und Versorgungsstrukturen unmittelbar gefährden. Vorausset- zung dafür ist aber, dass wir bei der Ausgestaltung der einzelnen Hilfs- maßnamen an ihre Finanzierbarkeit auch über kurze Zeiträume hinaus denken. Ich danke Ihnen für Ihren in den letzten Monaten gezeigten Einsatz und bitte Sie um Ihre weitere Mit- hilfe. Sie können sich darauf ver- lassen, dass ich alles unternehmen werde, um eines der weltweit besten zahnärztlichen Versorgungssysteme zu erhalten.“ DT Quelle: BMG