2 Statements & News DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 4/2019 Bald Lücken im Bonusheft erlaubt? Strikte Regelungen könnten bald gelockert werden. Ideenfabrik für digitale Gesundheitslösungen „Health Innovation Hub“ – Expertenteam unter Leitung von Prof. Dr. Jörg Debatin nimmt Arbeit auf. BERLIN – Bisher waren fehlende Stempel im Bonusheft ein No-Go – zumindest, wenn bei Zahnersatz Zuschüsse der Krankenkasse ge- wünscht waren. Diese strikte Rege- lung, die bisher keine Ausnahmen zuließ, könnte schon bald gelockert werden. Die große Koalition plant im Zuge des TSVG auch Anpassungen war, in dem besagten Jahr einen Zahnarzt aufzusuchen, beispiels- weise bei schwerer Krankheit. Der Antrag sieht darüber hinaus eine Erhöhung der Krankenkassen- zuschüsse vor. Bisher galt, dass sich der Festzuschuss auf Kronen, Brü- cken & Co. bei einem lückenlosen Bonusheft, das fünf Jahre zurück- reicht, noch einmal um 20 Prozent bezüglich des Bonusheftes beim Zahnarzt. Bisher mussten Patient und Praxisteam penibel darauf ach- ten, den jährlichen Kontrollbesuch mit einem Stempel zu belegen. Der Änderungsantrag gesteht Patienten zukünftig Lücken zu – allerdings nur in begründeten Fällen, wie die Hannoversche Allgemeine berichtete. So muss der Patient nachweisen können, dass es ihm nicht möglich erhöht. Nach zehn Jahren wurde dieser um 30 Prozent aufgestockt. Gesundheitsminister Jens Spahn plant nun sowohl eine Anhebung der Boni bei fünf und zehn Jahren vorbildlicher Bonusheftführung als auch der generellen Bezuschussung. Im Bundestag wird der Vorschlag derzeit beraten. DT Quelle: ZWP online Fortsetzung von Seite 1: „Fachkräfte- mangel“ Attrak tivität des Berufs für ausge- lernte Kräfte. Ein wesentlicher Punkt ist die fehlende Tarifbin- dung. „Für ZFA gibt es nur einen Ta- rifvertrag für die Kammerbereiche Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe“, erklärt Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Ver- band medizinischer Fachberufe e.V. „Der Vertrag ist nicht allgemeinver- bindlich, aber er bewirkt, dass sich die Arbeitgeber in diesen Regionen daran orientieren. In allen anderen Kammerbereichen bleibt es den ZFA selbst überlassen, ihr Verhand- lungsgeschick im Gehaltsgespräch unter Beweis zu stellen. Viele verlas- sen daher den Beruf. Denn sie fi n- den fast überall bessere Arbeitsbe- dingungen.“ DT Quelle: Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig, Deutschland Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. 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Dafür sucht ein zwölfköpfi ges Experten- team neue Ideen und Wege. „Wir wollen bahnbrechende Techno- logien schneller erkennen und besser bewerten können“, sagte Spahn zur Eröffnung des Hub am 11. April in Berlin. Geleitet wird der Health Inno- vation Hub von Prof. Dr. Jörg Debatin. Prof. Debatin hat die Digitalisierung des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf vorangetrie- ben und die Klinik zum papier- ärmsten Krankenhaus Deutsch- lands gemacht. Durch seine Arbeit als Vice President von GE Health- care bringt er außerdem die inter- nationale Expertise aus einem Großkonzern ein. Ein weiterer Experte im Team ist Henrik Matthies. Matthies war Geschäftsführer von Mimi Hea- ring. Das Unternehmen bietet digi- tale Präventionslösungen rund ums Hören an und ist als eines der ers- ten Digital-Health-Unternehmen als Medizinprodukt in Europa zertifi ziert. Das Expertengremium soll das Ministerium eng beraten. Träger ist die BWI GmbH, ein IT-Dienstleis- ter des Bundes, der auch für das Verteidigungsministerium arbeitet. Angelegt ist das Projekt auf drei Jahre. Sitz des Hubs ist ein Co-Wor- king-Space in der Torstraße, in unmittelbarer Nähe zum Ministe- rium. DT Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Gleiches Recht für alle VdZÄ fordert Freigabe der Grippeschutzimpfung für alle ärztlichen Heilberufe. BERLIN – Das aktuellste Projekt aus dem Hause Spahn, die Grippe- schutzimpfung aus der ärztlichen Praxis in Apotheken zu verlagern, zieht deutliche Kritik der Zahnärz- tinnen auf sich. „Wir halten es für äußerst riskant, eine ärztliche Auf- gabe an einen nichtärztlichen Beruf zu delegieren, der angesichts seiner Ausbildung weder fachlich noch or- ganisatorisch die damit verbunde- nen Aufgaben und Aufl agen erfül- len kann, dies auch noch in einem impfkritischen Land wie Deutsch- land“, sagt Priv.-Doz. Dr. Dr. Chris- tiane Gleissner, Vorstandsmitglied des Verbandes der ZahnÄrztin - nen e.V. (VdZÄ). „Bevor das Impfen einem nichtärztlichen Beruf über- tragen wird, sollten alle ärztlichen Heilberufe, also auch Zahnärzte, Impfungen anbieten und durch- führen dürfen. Sowohl Ärzte als auch Zahnärzte wissen, welche Re- levanz eine ärztliche Anamnese im Vorfeld einer Behandlung hat – und auch die Grippeschutzimpfung ist eine solche. Wenn der Kreis der- jenigen, die Impfungen ausführen dürfen, erweitert werden soll, um mehr Bürger zu erreichen, dann auf m o c . e b o d a . k c o t s D O R P C P J © Zahnärzte und eben nicht auf Apo- theker. Mit dem Bonusheft besteht für erwachsene Patienten ein star- ker Anreiz, einmal jährlich einen Zahnarzt aufzusuchen. Dies bietet die perfekte Gelegenheit, mit dem Patienten das Thema Grippeschutz- impfung anzusprechen und diese als Ergänzung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung durchzu- führen.“ Warum ausgerechnet Apo - thekern die Aufgabe der Grippe- impfung übertragen werden solle und diese sich dafür offen zeigten, könne sie nicht nachvollziehen, er- gänzt die Präsidentin des VdZÄ, Dr. Anke Klas. „Sollte das Gesetz so kommen wie von Spahn geplant, fordere ich gleiches Recht für alle: Dann möchte ich sowohl Impfungen vornehmen als auch als Zahnärztin meinen Patienten alle notwendigen Medikamente verschreiben und an diese abgeben dürfen.“ DT Quelle: VdZÄ Fortsetzung von Seite 1: „Krankenkassen erzielen 2018 Überschuss von 2 Mrd. Euro“ Heil mittel mit 11,5 Prozent gestie- gen. Bei Heilmitteln machen sich vor allem die schrittweise erfolgten Honorarerhöhungen aufgrund des Heil- und Hilfsmittelversorgungs- gesetzes bemerkbar, die zu einer deutlichen Verbesserung der wirt- schaftlichen Situation der Heil- mittelerbringer beitragen. Der Zuwachs bei Hilfsmitteln betrug 4,7 Prozent. Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind nach einer rückläufi gen Entwicklung im Vor- jahr um 5 Prozent gestiegen. Juni vor. Nach den aktuellen Er- kenntnissen und unter Berück- sichtigung der Prognose des Schät- zerkreises spricht alles dafür, dass die GKV im Gesamtjahr 2019 wie- der schwarze Zahlen schreiben wird. DT Weitere Perspektive Die endgültigen Finanzergeb- nisse des Jahres 2018 liegen Mitte Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich/divers) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durch gängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. ANZEIGE ZAHNÄRZTE LIEBEN ONLINE. WWW.ZWP-ONLINE.INFO O EM U S M E D I A A G Holbeinstraße 29 · 04229 Leipzig, Deutschland · Tel.: +49 341 48474-0 · info@oemus-media.de