4 Politics DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 6/2017 Versorgungswerk: Glanzzeiten vorbei?! Ob die Angst vor Altersarmut begründet ist und wie Zahnärzte sich absichern können. Von Ronja Gysin, Schorndorf. m o c . k c o t s r e t t u h S / s n o i t c u d o r P a d y S © SCHONDORF – SCHONDORF – Um den Zustand Um den Zustand des deutschen Rentensys- des deutschen Rentensys- tems mussten sich Zahnmedi- tems mussten sich Zahnmedi- ziner bisher wenig Gedanken ma- ziner bisher wenig Gedanken ma- chen. Doch durch anhaltende Nied- chen. Doch durch anhaltende Nied- rigzinsen geraten auch Versorgungs- rigzinsen geraten auch Versorgungs- werke immer öfter unter Druck. So werke immer öfter unter Druck. So mancher Zahnmediziner sorgt sich um sein Altersgeld. Weniger Rente? Zahnarzt Andreas Dietrich aus Ludwigshafen ist entsetzt. Während und nach seiner Assistenzzeit in Hessen hatte der Mediziner jeden Monat Beiträge an das dortige Versorgungswerk entrichtet. Sieben Jahre lang. Nun teilt die Einrichtung mit, dass die Rentenanwartschaft des 54-jährigen Praxisbesitzers „durch neue Berechnungsmodalitä- ten“ von monatlich 380 Euro auf 250 Euro gesunken ist. Knapp 30 Prozent Verlust. „Hätte Dietrich bis zum Ende seiner Berufstätigkeit an dieses Versorgungswerk gezahlt, wäre das Defi zit weniger stark aufgefallen“, meint Markus Sobau, Geschäftsfüh- rer von MEDIsecur in Mannheim. Seit 20 Jahren beraten der Finanzpla- ner und sein 20-köpfi ges Experten- ner und sein 20-köpfi ges Experten- team Mediziner in Finanzfragen. team Mediziner in Finanzfragen. Zwar hat ein Großteil der 89 deut- Zwar hat ein Großteil der 89 deut- schen Versorgungswerke den Rech- schen Versorgungswerke den Rech- nungszins von bisher üblichen vier auf bis zu zwei Prozent gesenkt, trotzdem würden nur in den seltens- ten Fällen bestehende Renten- ansprüche gekürzt. „Stattdessen steigen die Anwartschaften einfach weniger schnell“, erklärt der Finanz- wirt. Diese Vor gehensweise verwäs- sere den Wertverlust. Das Resultat aber bleibe gleich: Weniger Rente. Stefan Strunk, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft berufsstän- discher Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) beruhigt: „Trotz Niedrig- zins phase erwirtschaften die meis- ten Versorgungswerke Erträge ober- halb ihres Rechnungszinses.“ Grund dafür: Das elastische Finanzierungs- modell. Anders als beispielsweise Le- bensversicherungen müssen Versor- gungswerke laut Anlageverordnung nur ein Viertel ihrer Kapitalanlagen in festverzinsliche Wert papiere in- vestieren. Im Niedrigzinsumfeld er- vestieren. Im Niedrigzinsumfeld er- höhen daher viele Einrichtungen höhen daher viele Einrichtungen Immobilien- und Aktienquoten. Immobilien- und Aktienquoten. Laut Aussagen verschiedener Presse- Laut Aussagen verschiedener Presse- stellen federe das die Zinseinbußen stellen federe das die Zinseinbußen vorerst ab. Langfristige Prognosen möchte allerdings keine der Organi- sationen aufstellen. Zu unsicher sei das Kapitalumfeld. Fakt ist, dass die durchschnittliche Arztrente von 2004 bis heute lediglich um weniger als zwei Prozent angehoben wurde. Höhere Steuern Was erschwerend hinzu kommt und laut Finanzberater Sobau den wenigsten Zahnärzten bewusst ist: Künftige Rentner müssen ihr Alters- ruhegeld höher versteuern. Aus- schlaggebend ist die geltende Besteu- erungssituation im Jahr des Renten- eintritts. Wer 2025 den Ruhestand antritt, versteuert bereits 85 Prozent der monatlichen Auszahlungen – ein Leben lang. Besonders hart trifft die Regelung Rentner ab dem Jahr 2040. „Deren Monatsbeträge sind voll steuerpfl ichtig“, bestätigt Björn Demuth, Fachanwalt für Steuerrecht aus Stuttgart. So landen von bei- spielsweise 4.000 Euro Rente ab 2030 nur noch circa 2.500 Euro netto auf dem Konto. Private Krankenversicherung Ein anderer wenig bedachter Kostenpunkt sind die meist privaten Krankenversicherungen (PKV). Diese berechnen Beiträge nicht nach Einkommen wie ihre gesetzlichen Kollegen, sondern nach dem indivi- duellen Risiko, krank oder pfl egebe- dürftig zu werden. Daher steigen die Kosten, die von der Nettorente ab- gehen, im Alter auf monatlich 600 bis 800 Euro. Anders als die gesetz- liche Rentenversicherung bezu- schussen Versorgungswerke Bei- tragszahlungen nicht. Tipp des Experten Um ihre Anwartschaften zu er- höhen, reagieren viele Dentalmedizi- ner mit freiwilligen Zuzahlungen. „Die Vorteile liegen klar auf der Hand“, sagt ABV-Mann Strunk, „mehr Leistungen und eine vermin- derte Steuerlast während der aktiven Zeit.“ Anlageberater Sobau hingegen rät eher zur Skepsis. „Alle Finanz- mittel, auch Zuzahlungen, sind im Versorgungswerk bis zur Rente und darüber hinaus gebunden“, gibt er zu bedenken. Egal in welcher Notlage, während des Erwerbslebens kom- men Ärzte nicht an die Ersparnisse heran. Und auch nach Renteneintritt ist keine Einmalauszahlung möglich. „Anstatt freie Gelder per Zusatzzah- lung zu binden, sollten Ärzte damit eine individuelle und verfügbare pri- vate Altersvorsorge aufbauen“, emp- fi ehlt der Fachmann. Diese sollte so- wohl steuerliche als auch persönliche Aspekte berücksichtigen. Sinnvolle Möglichkeiten mit mehr Ertrag und Sicherheit sind Immobilien und abgesicherte Wertpapierdepots, bei dem investierte Mittel kurz bis mit- telfristig verfügbar bleiben. Fazit Versorgungswerke sind vielleicht nicht mehr die unfehlbaren Heils- bringer, als die sie einst galten. Trotz- dem bleiben sie ein vergleichsweise stabiler Baustein für die Ruhestands- planung. Allerdings sollten Zahnme- diziner in Zeiten niedriger Zinsen und unsicherer Kapitalmärkte sich nicht ausschließlich auf die Institu- tion verlassen. Zwar werden die Ren- ten in absehbarer Zeit nicht sinken, aber im Gegensatz zu steuerlichen und versicherungsbasierten Aufwen- dungen eben auch nicht nennens- wert steigen. Wer sich absichern will, kombiniert die berufsständischen Leistungen mit einem zweiten priva- ten Renten-Standbein. Die Angst vor Altersarmut ist zum jetzigen Zeit- punkt jedenfalls unbegründet. Kontakt Infos zur Autorin Ronja Gysin Stuttgarter Straße 11 73614 Schorndorf Deutschland Ronja.Gysin@gmail.com Darf ein MVZ ein weiteres gründen? Bürgerversicherung: 62.000 Euro Verlust für Zahnärzte Landessozialgericht Darmstadt gibt grünes Licht. Privatpatienten haben für die Zahnarztpraxis enorme Bedeutung. DARMSTADT – Die Arbeitsge- meinschaft Medizinrecht des Deut- schen Anwaltvereins (DAV) infor- miert über die Entscheidung des Landessozialgerichts Darmstadt vom 30. November 2016 (AZ: L 4 KA 20/14). Demnach gilt der posi- tive Urteilsspruch auch dann, wenn der alleinige Gesellschafter ein Apotheker ist – obwohl der Ge- setzgeber entschieden hat, dass künftig nur noch solche Akteure ein Medizinisches Versorgungs- zentrum (MVZ) gründen dürfen, die an der Versorgung der Kranken- versicherten beteiligt sind. Hintergrund 2010 gründete eine GmbH ein MVZ. Alleingesellschafter der GmbH ist ein Apotheker. Nach seit Anfang 2012 geltendem Recht darf ein Apotheker kein MVZ gründen. Der Gesetzgeber schränkte die Möglichkeit, ein Medizinisches Versorgungszentrum zu gründen, auf die Berufe ein, die bisher den Großteil der ambulanten und sta- tionären Versorgung der Versicher- ten geleistet haben. Im September 2012 wollte der Träger des MVZ eine weitere GmbH gründen und diese ebenfalls als Medizinisches Versorgungszentrum betreiben. Dies wurde abgelehnt. Die Klage auf Zulassung hatte beim Landessozialgericht Erfolg. Zwar habe der Gesetzgeber die Gründung solcher Zentren auf be- stimmte Berufe beschränken wol- len. Dabei handele es sich nach der Begründung des Gesetzes um Be- rufe, die solche Leistungen auch er- bringen. Ein bestehendes MVZ sei ebenfalls bei der ärztlichen Versor- gung der Versicherten beteiligt. Daher müsse der Gesetzestext so ausgelegt werden, dass ein beste- hendes MVZ, das letztlich von einem Apotheker getragen werde, auch ein weiteres Zentrum gründen dürfe. DT Quelle: DAV m o c . k c o t s r e t t u h S / s - f s w © KÖLN – Eine Bürgerversicherung in Deutschland würde bedeuten, dass die Unterteilung in gesetzliche und private Krankenversicherung entfallen würde. Wie wichtig aber gerade die private Krankenversi- für den Umsatz von cherung (Zahn-)Arztpraxen ist, zeigt ein ak- tueller Bericht des Wissenschaftli- chen In stituts der PKV. Privatpatienten haben für die Zahnarztpraxis enorme Bedeu- tung, sorgen sie doch für einen deutlichen Mehrumsatz. Dieser er- möglicht es den Praxen, in das ei- gene Unternehmen zu investieren, sei es in Fortbildungen, technische Geräte oder Infrastrukturen. Der gesamte Mehrumsatz der PKV lag 2015 bei 12,63 Mrd. Euro, wovon knapp die Hälfte auf ambu- lante Arztpraxen fi el. Somit ergibt sich im Schnitt ein Mehrumsatz von 50.200 Euro pro Praxis. Bei Zahnarztpraxen sind es sogar durchschnittlich 61.900 Euro, die bei Einführung einer einheitli- chen Bürgerversicherung fehlen würden. Deutlich macht die Bedeutung der PKV in der Zahnarztpraxis auch der Anteil der Leistungsausga- ben: Geben die GKV 7,9 Prozent für Zahnleistungen aus, sind es bei der PKV 26,8 Prozent, obwohl hier der Anteil der Versicherten nur bei elf Prozent liegt. Den gesamten Bericht fi nden Sie unter www.wip-pkv.de. DT Quelle: ZWP online