DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 6/2017 Politics 3 Zahnklinik Halle (Saale): Alle Disziplinen der Zahnmedizin nun unter einem Dach Approbationsordnung für Zahnärzte verabschiedet 36 modernste Behandlungsplätze stehen ab September bereit. Bundeszahnärztekammer fordert eine schnelle Implementierung. Die Hallenser Zahnklinik ist im Bereich der Krankenversorgung gut aufgestellt und verfügt über ein breites Behandlungsspektrum auf hohem Niveau. In den neuen Räum- lichkeiten fi nden die Klinikmitar- beiter sowie rund 240 Studierende nun beste Arbeits- und Studienbe- dingungen vor. Ein Vorteil am neuen Standort ist, dass nach vielen Jahren nun wieder alle Disziplinen der Zahnheilkunde unter einem Dach untergebracht sind. Dies wird sich sicherlich positiv auf die Versorgung der Patienten, auf die Qualität der Ausbildung und zukünftige For- schungsprojekte auswirken. Die Zeit der verschiedenen Standorte ist so- mit vorbei. DT Quelle: Universitätsklinikum Halle (Saale) e l l e t s o t o F / H K U © HALLE (SAALE) – Die Zahnklinik des Universitätsklinikums Halle (Saale) bezog im August ihr neues Domizil in der Magdeburger Str. 16. Der Umzug war notwendig ge- worden, da das seit 1936 als Zahn - klinik genutzte Gebäude in der Großen Steinstraße nach einem folgenschweren Wasserschaden 2012 wegen zu hoher Sanierungskosten aufgegeben werden musste. Das alte Gebäude wird nun verkauft. Fortsetzung von Seite 1 „Urteil des Landgerichts München stärkt Rechte der Zahnärzte“ Falschbehauptung – soweit er- sichtlich – erstmals angenommen wurde, wobei die Unrichtigkeit der damaligen Falschbehauptung vom damaligen Kläger anders als im vorliegenden Fall positiv hatte nachgewiesen werden können (OLG München, Beschl. vom 14.10. 2014, Az. 18 W 1933/14). Rechtsanwältin Dr. Anja Wil- kat: „Das Landgericht München I geht zu Recht davon aus, dass strit- tige Schilderungen nicht einfach zugunsten von jameda als wahr unterstellt werden dürfen. Wer Negativbehauptungen über andere veröffentlichen will, muss deren Richtigkeit beweisen können. Dass das Landgericht München I nun noch einen Schritt weiter geht und auch schlechte Noten für unzuläs- sig hält, wenn jameda deren tat- sächliche Grundlage nicht bewei- sen kann, ist nur folgerichtig.“ DT Quelle: Höcker Rechtsanwälte BERLIN – In der Sitzung des Bundes- kabinetts vom 2. August 2017 wurde die Novelle der zahnärztlichen Ap- probationsordnung (AppO-Z) be- schlossen. Damit stehen die jungen Zahnärzte kurz davor, nach über 60 Jahren eine AppO-Z zu erhalten, die den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen des Versorgungsge- schehens entspricht. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) appelliert eindringlich an den Bundesrat und damit an die Bundesländer, mit einem schnellen Beschluss nun endgültig den Weg für eine moderne Approbationsordnung freizumachen. „Junge Zahnärzte be- nötigen wegen der steigenden wis- senschaftlichen Anforderungen der Zahnmedizin eine Approbationsord- nung, die diesen Anforderungen ge- recht wird. Mit einem 60 Jahre alten Auto lässt sich auch kein For- mel-1-Rennen gewinnen. Die BZÄK hat sich laufend aktiv in die Diskus- sionen eingebracht. Im Interesse un- serer Patienten und der nachwach- senden Zahnärztegeneration fordern wir, nun endlich zu einem Ab schluss zu kommen, um die qualitativ hochwertige zahnmedizinische Ver- sorgung nicht zu gefährden“, so BZÄK- Präsident Dr. Peter Engel. a t a p o L / K Ä Z B © BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel Eine hochwertige und qualitäts- gesicherte Zahn medizin erfordert einen Ausbildungsstandard nach aktuellem Stand der Wissenschaft und entsprechende Rahmenbedin- gungen für die Hochschulen. Ent- sprechende Berechnungen zeigen, dass eine kostenneutrale Umsetzung der AppO-Z allerdings nicht möglich ist. Die Politik ist damit in der Pfl icht, sowohl die Ausbildungsbedingun- gen der an gehenden Zahnärzte als auch die damit verbundenen fi nan- ziellen Rahmenbedingungen lau- fend an die steigenden Versorgungs- anforderungen anzupassen. DT Quelle: BZÄK ANZEIGE MAP-System Professionelle Platzierung von endodontischen Reparaturmaterialien • Entweder durch orthograde Füllung von Perforationen, Wurzelendfüllungen (apical plug) und Pulpenüberkappung mit gekrümmten, geraden oder „Memory Shape“-NiTi-Kanülen. • Oder durch retrograde Füllung nach Wurzelspitzenresektion dank den speziell entwickelten, dreifach abgewinkelten Kanülen (links und rechts gewinkelt) und/oder Hakenkanülen. AMERICAN DENTAL SYSTEMS GMBH Johann-Sebas(cid:415) an-Bach-Straße 42 D-85591 Vaterste(cid:425) en T +49.(0)8106.300.300 F +49.(0)8106.300.310 M info@ADSystems.de W www.ADSystems.de 2 5 1 2