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Dental Tribune German Edition No.6, 2017

DPAG Entgelt bezahlt · OEMUS MEDIA AG · Holbeinstraße 29 · 04229 Leipzig A N Z E I G E F a E i s n t u d c h n s o DENTAL TRIBUNE DENTAL TRIBUNE The World’s Dental Newspaper · German Edition The World’s Dental Newspaper · German Edition g e r e w w w . s m b i e t d - d S i e h e a e n t.c u c h S o m e it e 1 No. 6/2017 · 14. Jahrgang · Leipzig, 6. September 2017 · PVSt. 64494 · Einzelpreis: 3,00 # 2 Zähne als Pfeiler Durch endodontische Therapie kön- nen Zähne erhalten werden, die gleich- zeitig als nützliche Pfeiler dienen kön- nen. Von Dipl.-Stom. Burghard Falta, M.Sc., Bochum. Seite 6f Praxisgründertag Am 14. Oktober 2017 steht das Dental- depot van der Ven in Ratingen Interes- senten mit Fachvorträgen und jeder Menge Erfahrung rund um die Selbst- ständigkeit zur Seite. Seite 11 Endo-Gerät im Facelift Der neu designte EndoPilot von Komet Dental überzeugt als Motor bei der Apexmessung in Echtzeit und mit einer vorprogrammierten Feilen- bibliothek. Seite 17 ANZEIGE Perfekt aufbauen Stumpfaufbaumaterial mit Nano-Zirkoniumdioxid Urteil des Landgerichts München stärkt Rechte der Zahnärzte Arztbewertungen: Beweislast für Negativschilderungen liegt bei jameda. Arztbewertungen: Beweislast für Negativschilderungen liegt bei jameda. m o c . k c o t s r e t t u h S / m e d g i c © hängenden bewertenden Formulie- hängenden bewertenden Formulie- rungen und Noten nicht mehr ver- rungen und Noten nicht mehr ver- öffentlicht werden dürfen. öffentlicht werden dürfen. In letzterem Punkt geht das Ur- In letzterem Punkt geht das Ur- teil des Landgerichts München I damit deutlich weiter als etwa die – ebenfalls von Höcker Rechtsan- wälte aus Köln erwirkte – Entschei- dung des dung des OLG Mün- OLG Mün- chen vom Oktober chen vom Oktober 2014, in der die Unzulässigkeit 2014, in der die Unzulässigkeit einer Benotung unter dem Aspekt des „Stehens und Fallens“ mit einer Fortsetzung auf Seite 3  ANZEIGE MÜNCHEN – Das Landgericht München I hat jameda unter An- drohung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR dazu verurteilt, die Bewertung eines Zahnarztes hinsichtlich der Überschrift „Nicht zu empfehlen“ und der Note 5 in den Kategorien „Behandlung“ und „Vertrauensverhältnis“ nicht mehr zu veröffentlichen (LG München I, Urt. vom 03.03.2017, Az. 25 O 1870/ 15, n. rkr.). Die Bewertung war zusammen mit einem Text veröffentlicht wor- den, in dem behauptet wurde, dass der Zahnarzt dem Bewertenden eine zu hohe und zu runde Krone angefertigt habe. Tatsächlich gab es in der Praxis des Klägers jedoch kei- nen Fall, bei dem eine Krone zu hoch oder zu rund angefertigt wurde oder sich auch nur jemand über eine angeblich zu hohe oder zu runde Krone beschwerte. Der Klä- ger geht deshalb davon aus, dass der Bewertende niemals bei ihm in Be- handlung war, und forderte jameda handlung war, und forderte jameda unter Hinweis hierauf zur Lö- unter Hinweis hierauf zur Lö- schung der Bewertung auf. schung der Bewertung auf. jameda lehnte dies ab, weil jameda lehnte dies ab, weil der Bewertende seine Schil- der Bewertende seine Schil- derungen auf Nachfrage be- derungen auf Nachfrage be- stätigt habe. Zum „Beweis“ stätigt habe. Zum „Beweis“ hierfür wurde dem Kläger hierfür wurde dem Kläger eine nahezu komplett ge- eine nahezu komplett ge- schwärzte E-Mail vorge- schwärzte E-Mail vorge- legt. Konkretere Darlegun- legt. Konkretere Darlegun- gen lehnte jameda ab und ver- gen lehnte jameda ab und ver- wies auf den Schutz des Bewer- wies auf den Schutz des Bewer- tenden. Dieser Auffassung erteilte das Dieser Auffassung erteilte das Landgericht München I nun eine Landgericht München I nun eine deutliche Absage. Danach reicht deutliche Absage. Danach reicht eine bloße Bestätigung des Bewer- eine bloße Bestätigung des Bewer- tenden nicht aus, um abträgliche tenden nicht aus, um abträgliche Schilderungen als wahr zu unter- Schilderungen als wahr zu unter- stellen. Die Beweislast für solche stellen. Die Beweislast für solche Schilderungen liegt vielmehr bei Schilderungen liegt vielmehr bei jameda und zwar dergestalt, dass im Falle des Nicht-Beweises nicht nur die Schilderungen selbst, son- dern auch alle hiermit zusammen- Fit für die Telematikinfrastruktur Broschüre der KZBV fasst Wissenswertes zu Ausstattung und Finanzierung zusammen. KÖLN – Zahnärzte, Ärzte, Psycho- therapeuten, Krankenhäuser sowie andere Akteure des Gesundheitswe- sens sollen künftig schneller und ein- facher miteinander kommunizieren sowie medizinische Daten austau- schen können. Das dafür notwendige digitale Kommunikationsnetz, die Telematikinfrastruktur (TI) im Ge- sundheitswesen, steht nun in den Startlöchern. In den kommenden Monaten sollen alle Praxen an Deutschlands größtes elektronisches Gesundheitsnetz angeschlossen wer- den. Vor diesem Hintergrund hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereini- gung (KZBV) die Praxisinformation „Anbindung an die Telematikinfra- struktur – Informationen für Ihre Praxis“ veröffentlicht. Die neue Publikation gibt Ver- tragszahnärzten hinsichtlich der TI Antworten auf alle Fragen zur notwendigen techni- schen Ausstattung und Fi- nanzierung, wobei diese je- doch nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxis an die TI aufkommen müssen. Zudem enthält die Broschüre eine übersichtliche Check- liste, Tabellen sowie Tipps und Hinweise, wie sich die Praxisinhaber auf den Ein- stieg in die TI rechtzeitig vorbereiten können. Weitere Informationen zum Thema sind ebenso auf den Websites der KZBV und der gematik unter www.kzbv. de und www.gematik.de zu fi nden. DT Quelle: KZBV FANTESTIC ® Z CORE DC R-dental Dentalerzeugnisse GmbH Paper-app ®-Katalog Tel. 040-30707073-0 Fax 0 800 - 733 68 25 gebührenfrei E-mail: info@r-dental.com www.r-dental.com Mehr Geld Gehaltserhöhung für ZFA. BONN (jp) – Rückwirkend zum 1. Juli 2017 steigen die Gehälter des zahnmedizinischen Fachpersonals in Hamburg, Hessen, Westfalen- Lippe sowie im Saarland – zunächst um 2,8 Prozent, ab 1. Oktober 2018 um weitere 2,5 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen er- höhen sich ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli: auf 800 Euro im ersten, 840 Euro im zweiten und 900 Euro im dritten Ausbildungsjahr, d. h. um 50 Euro bzw. 60 Euro. Darauf einig- ten sich die Tarifpartner Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF) und Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachange- stellten (AAZ). Der Tarifabschluss wird bundesweit gern als Orientie- rung bei Gehaltsverhandlungen auch außerhalb seines Gültigkeitsbereichs genutzt. Die aktuell verhandelte Er- höhung ist nach Angaben aus dem Verband der medizinischen Fachbe- rufe heraus wenig dazu angetan, die Attraktivität des Berufs der Zahn- medizinischen Fachangestellten (ZFA), gerade mit Blick auf den bran- chenübergreifenden Fachkräfte- mangel so zu steigern, dass den Pra- xen genügend Assistenzpersonal zur Verfügung steht. Knapp 40 Prozent erhalten nach einem Vergleich mit dem Tarifvertrag weniger, als ihnen laut Tariftabelle zustehen könnte. Rund 20 Prozent sind entweder an den Tarifvertrag gebunden oder der Arbeitgeber orientiert sich daran. Weitere fast 20 Prozent der ZFA wer- den übertarifl ich bezahlt. Auch das Ergebnis bei den fortgebildeten ZFA sei wenig befriedigend: Immer noch fast 10 Prozent gaben an, maximal Tarif-Mindestlohn zu erhalten. DT

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