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Dental Tribune Swiss Edition No. 4, 2017

4 Politics DENTAL TRIBUNE · Swiss Edition · Nr. 4/2017 Verzicht und Aufklärung „Experiment Nichtrauchen“ weiterhin auf Erfolgskurs. © Serhiy Kobyakov/Shutterstock.com per wirkt. Jugendliche unterschätzen oft, wie rasch Nikotin abhängig macht – genauso schnell wie Kokain oder Heroin. Ein Thema ist ausser- dem der Gruppendruck. Tatsächlich kann es schwierig sein, dem Druck der anderen zu widerstehen. Doch wer zur eigenen Überzeugung steht, kann damit die Kollegen stark beein- drucken. Einfl uss der Eltern Über die Schüler wurden auch die Eltern angesprochen. Sie haben einen grossen Einfl uss auf das Rauch- bzw. Nichtrauchverhalten ihrer Kinder. Diverse Merkblätter geben wertvolle Information und Tipps in neun Sprachen. Etwa dazu, wie die Eltern die Haltung des Kin- des beeinfl ussen und wie man mit dem Kind am besten über das Rau- chen spricht. Anmelden und dabei sein „Experiment Nichtrauchen“ richtet sich an alle Klassen der 6. bis 9. Schulstufe. Für das Schuljahr 2017/18 können sich Klassen ab September 2017 online unter www. experiment-nichtrauchen.ch anmel- den. Die Arbeitsgemeinschaft Tabak- prävention Schweiz führt den Wett- bewerb zusammen mit den kanto- nalen Tabak- und Suchtpräventions- stellen sowie den kantonalen Krebs- und Lungenligen durch. „Experiment Nichtrauchen“ wird vom Tabakprä- ventionsfonds fi nanziert. DT Quelle: Arbeitsgemeinschaft Tabak- prävention Schweiz BERN – 2’523 Schulklassen aus der ganzen Schweiz haben beim Wett- bewerb „Experiment Nichtrauchen“ mitgemacht. 1’910 davon haben den Wettbewerb erfolgreich abgeschlos- sen und an der Verlosung von 100 Reisegutscheinen teilgenom- men. Nicht nur die Schüler, sondern auch die Eltern können beim Expe- riment Nichtrauchen viel lernen. Jede Klasse verpfl ichtete sich, sechs Monate lang keinen Tabak zu konsumieren, und setzte sich wäh- rend dieser Zeit im Unterricht inten- siv mit dem Rauchen auseinander. Wer raucht, macht im Sport schneller schlapp. Das ist den meis- ten bekannt. Aber wer weiss schon, dass der Tabakrauch zudem das Wachstum der Lunge verlangsamt. Ebenso wird im Unterricht bespro- chen, wie eine Zigarette auf den Kör- ANZEIGE Neue Online-Seminare! www.fbrb.ch Kommunikation im Fokus Aktionswoche Patientensicherheit 2017. ZÜRICH – Vom 17. bis 22. Septem- ber 2017 dreht sich in der Schweiz alles um die Patientensicherheit. Pa- tientensicherheit Schweiz setzt auf das bewährte Konzept der Aktions- woche und lädt wieder alle Leis- tungserbringer im Schweizer Ge- dern und das Arbeiten im Team für eine verbesserte Patientensicherheit zu verbessern. Fünf Tage voller Ver- anstaltungen und unterschiedlichs- ter Anlässe in der ganzen Schweiz zeigen auf, welche Anstrengungen in den Gesundheitsbetrieben unter- Medizinalberufegesetz: Letzte Änderungen Anfang 2018 in Kraft Erfassung von Medizinalpersonen im Medizinalberuferegister erforderlich sowie Sprachnachweis. BERN – Die angepassten Verord- nungen zum MedBG regeln die An- forderungen für den Eintrag aller Ausbildungsdiplome sowie der Sprachkenntnisse ins Medizinal- beruferegister in den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin, Chi- ropraktik, Pharmazie und Veteri- närmedizin. Entsprechende Anpas- sungen hatte das Parlament im März 2015 beschlossen und den Bundesrat mit deren Umsetzung beauftragt. Die Betroffenen müs- sen innerhalb von zwei Jahren ihre Diplome registrieren lassen sowie den Nachweis der Sprachkennt- nisse erbringen. Zudem wird die Bewilligungs- pfl icht für die „selbstständige Be- rufsausübung“ zur „privatwirt- schaftlichen Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung“ erweitert. Damit wird der Kreis derjenigen Medizinalpersonen grös- ser, die über eine solche Bewilli- gung verfügen müssen. Dies er- laubt den Kantonen eine bessere Kontrolle. Sie erteilen, gestützt auf das MedBG, die Bewilligung zur Ausübung des Berufes. Mit der Revision des Gesetzes brauchen Apotheker, die eine Berufsausübungsbewilligung nach MedBG beantragen, neu einen eidgenössischen Weiterbildungs- titel in Offi zinpharmazie oder Spi- talpharmazie. Dadurch werden sie den privatwirtschaftlich tätigen Ärzten gleichgestellt. DT Quelle: Bundesamt für Gesundheit Schweiz und Frankreich: Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich Grenzüberschreitende Kooperation soll erleichtert werden. BERN – Der Bundesrat will die grenz- überschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich erleichtern und hat dazu im September 2016 mit Frankreich ein Rahmenabkommen unterzeichnet. Damit sollen die zu- ständigen Stellen der Grenzregionen Kooperationsvereinbarungen ab- schliessen können, um der Bevölke- rung im Grenzgebiet den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erleich- tern. An seiner Sitzung vom 17. Mai 2017 hat der Bundesrat die Botschaft über die Genehmigung des Rahmen- abkommens zuhanden des Parla- ments verabschiedet. Die Gesundheitszusam- menarbeit mit Frank- reich beruht derzeit einzelnen auf Vereinbarungen in bestimmten Fachgebieten. Mit einem Rahmen- abkommen soll diese regionale grenz überschreitende Zusammen- arbeit etwa beim Gesundheitsschutz, der Prävention oder dem Zugang zu Versorgungsangeboten erleich- tert und gefördert werden. Die betroffenen Kantone wur- den bei der Ausarbeitung des Ab- kommens direkt miteinbezogen. Das Abkommen mit Frankreich be- darf keiner weiteren Anpassungen des nationalen Rechts. Mit der Re- vision des Krankenversicherungs- gesetzes im September 2016 hat das Parlament die Rechtsgrundlage ge- schaffen, um bei grenzüberschrei- tenden Kooperationsprojekten eine Leistungsvergütung durch die obli- gatorische Krankenpfl egeversiche- rung zu ermöglichen. Entspre- chende Pilotprojekte in den Grenz- regionen Basel/Lörrach (D) und St. Gallen/Liechtenstein haben sich seit vielen Jahren bewährt. DT nommen werden und wie gross das Netzwerk von engagierten Akteuren zur Patientensicherheit ist. Machen Sie mit! Die Stiftung stellt Unterstüt- zungsmaterial zur Kommunikation Ihrer Aktion zur Verfügung und ver- öffentlicht Ihre Aktion im Gesamt- programm der Aktionswoche 2017. Im verlinkten Dokument „Aufruf Akteure 2017“ sind die wichtigsten Informationen rund um die Ak- tionswoche sowie Ideenskizzen für eigene Aktionen zusammengestellt. Ebenfalls gibt es ein Onlineformular, über das Sie der Stiftung Ihre Aktio- nen zur Publikation melden können (weitere Informationen unter www. aktionswoche-patientensicherheit.ch. DT Quelle: Patientensicherheit Schweiz © Tatiana53/Shutterstock.com Quelle: Bundesamt für Gesundheit sundheitswesen ein, sich an der Aktionswoche 2017 zu beteiligen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Patienten, den Bürgern Ihrer Re- gion, der Öffentlichkeit und ande- ren Playern im Gesundheitswesen zu präsentieren, welche Aktivitäten Sie in Ihrer Einrichtung zur Ge- währleistung einer sicheren medizi- nischen Patientenbehandlung un- ternehmen. Speak Up! In diesem Jahr stellt die Patien- tensicherheit Schweiz das Thema „Speak Up – Wenn Schweigen ge- fährlich ist“ in den Fokus der Akti- onswoche. Bei „Speak Up“ geht es um die Thematik der Kommunika- tion im Sinne von Bedenken/Pro- bleme ansprechen, Vorschläge ma- chen, Ideen einbringen und Mei- nungen äussern, um etwas zu verän-

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