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Dental Tribune Austrian Edition No.3, 2017

10 Science DENTAL TRIBUNE · Austrian Edition · Nr. 3/2017 Strahlenschutz in der Zahnarztpraxis Eine moderne Zahnmedizin ist ohne bildgebende Verfahren nicht möglich. Demzufolge muss dem Strahlenschutz höchste Aufmerksamkeit zukommen. Von Univ.-Lektor DI Johannes Neuwirth, MSc, Seibersdorf, Österreich. Panoramaröntgen und andere bild- gebende Verfahren sind aus der heutigen Zahnmedizin nicht mehr wegzudenken. Am häufi gsten sind intraorale Kleinbildröntgeneinrich- tungen, Panoramaröntgen und zu- nehmend auch digitale Volumen- tomografi eeinrichtungen (DVT) in Verwendung. Daher spielt der Strah- lenschutz für Patienten und Personal eine wichtige Rolle. Zu den typischen Fragen, die an den Zahnarzt gerich- tet werden, gehören: Was ist eigent- lich Röntgenstrahlung? Wie gefähr- lich ist ein Zahnröntgen? Wie kann ich mich vor negativen Wirkungen von Röntgenstrahlung schützen? ionisierende Strahlung wird die Ef- fektivdosis bestimmt. Sie hat die Ein- heit Sievert, meist als Millisievert (mSv) angegeben, und berücksichtigt die unterschiedliche biologische Wir- kung von Strahlenarten (z. B. Rönt- gen-, Alpha-, Beta-, Gammastrah- lung) und die unterschiedliche Emp- fi ndlichkeit verschiedener Organe ge- genüber ionisierender Strahlung. Um die Effektivdosis für den Patienten möglichst klein zu halten, sind opti- male patientenspezifi sche Geräteein- stellungen, das Vermeiden unnötiger Aufnahmen (Bildqualität) und stets die Verwendung von geeigneter Schutzausrüstung (z. B. Strahlen- schutzweste, Strahlenschutzschild) als wichtige Maßnahmen einzuhal- ten. Befi ndet sich das ausführende Personal während der Röntgenauf- nahme im Strahlenbereich, stellt das mittlere Effektivdosis (mSv pro Aufnahme) ca. 0,003 mSv/ca. 0,004 mSv son erhöht, gelten im medizinischen Strahlenschutz zwei Grundsätze: Jede Strahlenanwendung muss gerecht- fertigt sein; und für jede Anwendung ist das ALARA-Prinzip (as low as rea- sonably achievable) zu berücksichti- gen. Für die Rechtfertigung muss der behandelnde Arzt abschätzen, wie hoch der gesundheitliche Nutzen Untersuchung/Strahlenquelle intraorales Kleinbildröntgen (1 Aufnahme) digital/analog (Film) Panoramaröntgen (OPG) digital (Ge- samtdarstellung Ober- und Unterkiefer) ca. 0,04 mSv Digitale Volumentomografi e (cone beam) maxillofacial – dentoalveolar – lokalisiert ca. 0,21–0,18–0,08 mSv* CT-Aufnahme des Kopfes ca. 1–3 mSv 8-stündiger Flug Wien – New York (durch natürliche kosmische Strahlung) ca. 0,04 mSv (ca. 5 μSv/Flugstunde in 10 km Reisehöhe) jährliche Effektivdosis durch natürliche Strahlenquellen in Österreich (pro Person/Jahr) ca. 2,8 mSv Tabelle: Werte der durchschnittlichen Effektivdosis für den Patienten durch Röntgen- untersuchungen und natürliche Strahlenquellen. * Quelle: Ludlow et al. (2015): Effective Dose of CBCT – a meta analysis of pub lished data and additional data for nine CBCT units. Dentomaxillofacial Radiology 44, 20140197. einer Röntgenuntersuchung für den Patienten bei einer bestimmten Indi- kation ist (z.B. weil eine Erkrankung der Zähne/Kiefer frühzeitig entdeckt werden kann), im Verhältnis zum potenziellen Schaden (Erhöhung des Krebsrisikos) durch die Anwendung ionisierender Strahlung. Als Maß für die gesundheitliche Schädigung von Menschen durch Tragen von Strahlenschutzwesten eine sehr effektive Schutzmaßnahme zur Minimierung der Strah len- exposition dar. Wie hoch ist die Strahlendosis? Wie hoch ist denn nun die Strah- lendosis, die ein Patient bei einer Zahnaufnahme erhält? Die gute Nachricht zuerst: Im Vergleich zu Röntgenuntersuchungen des Thorax sind die typischen Dosen meist ge- ring. Eine genaue Dosisabschätzung lässt sich nur unter Verwendung ver- schiedener Geräte- und Aufnahme- parameter berechnen, sie hängt auch von der Statur des Patienten ab. An- ders als in Deutschland („Strahlen- schutzpass“) ist der Zahnarzt in Österreich nicht verpfl ichtet, dem Patienten eine genaue Dosisangabe für die durchgeführte Untersuchung mitzuteilen. Der Pa tient hat jedoch das Recht, auf Verlangen alle erfor- derlichen Informationen für die Be- rechnung der Dosis zu erhalten. Bei modernen Röntgengeräten werden diese Daten automatisch bei jeder Aufnahme elektronisch aufgezeich- net und gespeichert. Durchschnittli- che Dosiswerte für verschiedene dia- gnostische Methoden an „Standard- patienten“ (erwachsene Personen) sind in der Tabelle zum Vergleich mit den Dosen aus natürlichen Strahlen- quellen aufgeführt. Generell ist die Dosis von Untersuchungen bei Kin- dern höher, weil das durchstrahlte Volumen (wegen des im Verhältnis zum Körper großen Kopfes) einen höheren Anteil des gesamten Körpers ausmacht. Dazu haben Kinder auf- grund des wachsenden Organismus eine höhere Strahlenempfi ndlichkeit. Gute Gründe, um die Indikation und korrekte Geräteeinstellung für Rönt- genaufnahmen bei Kindern beson- ders sorgsam zu prüfen! Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass für die Untersuchung einzel ner intraorale Kleinbild- Zähne das röntgen noch immer die dosis- sparende Untersuchungsmethode darstellt. Eine Panoramaröntgenauf- nahme des gesamten Gebisses verur- sacht eine ca. 13-fach höhere Dosis. Die durchschnittliche Effektivdosis beträgt ca. 0,04 mSv, das entspricht ungefähr der Strahlenexposition, der man sich durch kosmische Strahlung auf einem Flug von Wien nach New York aussetzt. In Österreich beträgt die Effek tiv- dosis aus natürlichen Strahlenquellen (Inhalation von Radon, Exposition durch natürliche radioaktive Stoffe im Boden, in Nahrungsmitteln etc.) Daneben gibt es vonseiten der Be- hörde gesetzliche Aufl agen für die Errichtung und den Betrieb von Röntgeneinrichtungen sowie Doku- mentations- und Wartungspfl ich- ten, die eingehalten werden müssen. Vorausschauende Planung und spe- zifi sche Ausbildung durch verlässli- che Partner können den damit ver- bundenen Zeitaufwand und unnö- tige Kosten deutlich verringern. Was bewirkt die Strahlung? Physikalisch betrachtet ist Rönt- genstrahlung eine elektromagneti- sche Wellenstrahlung mit hoher Energie und somit von großer Durchdringungsfähigkeit. Die Strah- lungsenergie reicht aus, um bei Wechselwirkung mit Molekülen zu chemischen Veränderungen zu füh- ren – man spricht daher von ionisie- render Strahlung. Diese Veränderun- gen können in lebenden Zellen z. B. Membranen oder andere Zellstruk- turen schädigen, es können auch Biomoleküle wie Enzyme, Proteine oder – am relevantesten für den Strahlenschutz – die DNA als Träger des Erbgutes im Zellkern geschädigt werden. Ein solcher DNA-Schaden kann (wenn auch mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit) im schlimmsten Fall der Ausgangspunkt für die Ent- artung einer Zelle zu einer Krebszelle sein. Wie funktioniert effektiver Strahlenschutz? Da jede noch so kleine Strah- lendosis von Röntgenstrahlung im Prinzip ausreicht, um eine DNA-Ver- änderung zu verursachen und damit das Krebsrisiko der betroffenen Per- im Durchschnitt pro Jahr 2,8 mSv, dies entspricht ungefähr der Dosis, der ein Erwachsener durch eine ein- malige Computertomografi e-Unter- suchung des Kopfes ausgesetzt ist. Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten? Die effektive Dosis wird auch für die Festlegung von Grenzwerten herangezogen. In Österreich dürfen berufl ich strahlenexponierte Perso- nen (z. B. Angestellte, die Röntgen- einrichtungen bedienen) nicht mehr als 20 mSv pro Jahr an Effektivdosis durch ihre Tätigkeit aufnehmen. Personen der Allgemeinbevölkerung (z. B. der Nachbar, dessen Wohn- zimmer an den Röntgenuntersu- chungsraum Ihrer Praxis angrenzt) dürfen durch technische Anwendun- gen ionisierender Strahlung pro Jahr im Ausmaß von maximal 1 mSv ex- poniert werden. Die österreichischen Behörden sind verpfl ichtet, die Einhaltung die- ser Grenzwerte sicherzustellen und zu kontrollieren. Deshalb muss jede Strahlenanwendung (z. B. der Betrieb von Röntgenanlagen) vor Inbetrieb- nahme bewilligt werden. Später gibt es ca. alle vier Jahre eine behördliche Überprüfung nach §17 des Strahlen- schutzgesetzes. Der Bewilligungsin- haber muss die entsprechende Sach- kenntnis im Strahlenschutz durch eine gesetzlich vor geschriebene Aus- bildung nachweisen. Diese Strahlen- schutzausbildung muss alle fünf Jahre durch Besuch von Fortbil- dungsveranstaltungen nachweislich aufgefrischt werden. Wer kann Hilfestellung bieten? Wenn Sie nun Fragen zu diesen Themen haben: Natürlich stehen Ihnen Ihre zuständigen Strahlen- schutzsachverständigen der jeweili- gen Bundesländer sowie das Gesund- heitsministerium für medizinische Anliegen mit Rat und Tat zur Seite. Umfassenden Service zu allen Strah- lenschutzthemen wie Ausbildungen zum Strahlenschutzbeauftragten, di- verse Fortbildungen, Strahlenschutz- gutachten und Dosimeter bietet auch die Seibersdorf Labor GmbH. Für Informationen kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unsere Website https://seibersdorf-laboratories.at. DT Kontakt Infos zum Autor Univ.-Lektor DI Johannes Neuwirth, MSc Leiter Seibersdorf Academy Seibersdorf Labor GmbH 2444 Seibersdorf, Österreich Tel.: +43 50 5502511 johannes.neuwirth@ seibersdorf-laboratories.at

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