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Dental Tribune German Edition No.2, 2017

4 Politics DENTAL TRIBUNE · German Edition · Nr. 2/2017 Kieferorthopädie: Mehr Klarheit und mehr Sicherheit Neue Vereinbarung schafft zusätzliche Transparenz. BERLIN – Mit einer neuen Verein- barung zur kieferorthopädischen Behandlung bei Kassenpatienten haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Berufsverband der Deutschen Kie- ferorthopäden (BDK) im Hinblick auf vertragliche und darüber hin- ausgehende Leistungen und Kosten mehr Transparenz geschaffen. Die Vereinbarung unterstreicht den grundsätzlichen Anspruch für ge- setzlich Versicherte auf eine zuzah- lungsfreie kieferorthopädische Be- handlung. Entscheidet sich der Pa- tient nach entsprechender Aufklä- rung im Rahmen seiner Wahlfrei - heit für Leistungen, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hin- ausgehen, gewährleisten transpa- rente Regelungen die Planung, Kos- tenkalkulation und Abrechnung von Mehr- oder Zusatz- und außer- vertraglichen Leistungen. Sie stär- ken zugleich die Rechte von Pa- tienten, die auch diese Behandlungs- methoden vereinbaren können. Da- rüber hinaus schafft die Regelung auch Rechtssicherheit für Kiefer- orthopäden und kieferorthopädisch tätige Zahnärzte. bensjahr mit Zahn- oder Kieferfehl- stellung eines bestimmten Schwere- grades und um Erwachsene, die eine kombinierte kieferorthopädisch - kieferchirurgische Therapie benöti- gen. Diese Patientengruppen haben Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Behandlung im Rahmen des Leis- tungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung, die dem ak- tuellen Stand wissenschaftlicher Er- kenntnisse entspricht und gute Be- handlungsergebnisse ermöglicht. erfordern Die moderne Kieferorthopädie bietet Behandlungsmethoden und -geräte, die zum Beispiel weniger Tragedisziplin (soge- nannte Non-Compliance-Geräte), die Zahnpflege erleichtern (zum Beispiel miniaturisierte Brackets) oder eine geringere optische Beein- trächtigung mit sich bringen (zum Beispiel zahnfarbene Brackets). Diese Angebote gehören jedoch nicht zum GKV-Leistungskatalog, sondern müssen entweder teilweise oder vollständig von den Patienten selbst bezahlt werden. Nehmen Pa- tienten beispielsweise Mehrleistun- gen in Anspruch, werden die Kosten für die Regelversorgung über die je- weilige KZV gegenüber der gesetz- lichen Krankenkasse abgerechnet, die Mehrkosten sind vom Versicher- ten oder dessen Sorge-/Vertretungs- berechtigten selbst zu tragen. Die neue Vereinbarung gewährleistet die Aufklärung der Patienten hin- sichtlich ihrer Ansprüche auf eine zuzahlungsfreie Behandlung ebenso wie über die ihnen zustehende Wahlfreiheit. Sie schafft darüber hinaus Transparenz über eventuell entstehende Zusatzkosten, die selbst getragen werden müssen. Zudem re- gelt die Vereinbarung die dafür not- wendige Übereinkunft von Zahn- arzt und Patient bei privat zahn- ärztlichen Leistungen sowie deren Abrechnung. Damit leistet die Zahnärzte- schaft einen weiteren Beitrag zur verständlichen Patienteninforma- tion und gibt Patienten und Zahn- ärzten ein Instrument an die Hand, um eine individuelle kieferorthopä- dische Behandlung gemeinsam zu gestalten. Die Vereinbarung nebst Formularen und weitere Informati- onen zu dem Thema können unter www.kzbv.de/pm-kfo- vereinbarung abgerufen werden. Quelle: KZBV m o c . k c o t s r e t t u h S / o c r a k m © Positiv für Patienten und Zahnärzte Gemeinsam erarbeitet und un- terzeichnet wurde die neue Verein- barung von der KZBV und dem BDK unter wissenschaftlicher Be- gleitung der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 410.000 kiefer- orthopädische Behandlungen zu- lasten der GKV begonnen. Bei den Patienten handelt es sich um Kinder und Jugendliche bis zum 18. Le- Bärendienst für die Patienten „Parodontitistherapie ist wirksam!“ KZBV kritisiert IQWiG-Vorbericht Prof. Dr. Christof Dörfer, DG PARO, äußert sich zur Nutzenbewertung des IQWiG. „Systematische Behandlung von Parodontopathien“ BERLIN – Mit ungläubigem Staunen und fachlichem Stirnrunzeln nimmt die Kassenzahnärztliche Bundesver- einigung (KZBV) das Ergebnis des Vorberichtes des Instituts für Quali- tät und Wirtschaftlichkeit im Ge- sundheitswesen (IQWiG) zum Stand der Therapie von Parodontalerkran- kungen zur Kenntnis. „Es ist un- glaublich, dass das IQWiG nahezu keine Aussage zum Nutzen der Paro- dontalbehandlung in Deutschland macht. Wer Ver sorgungsformen, die weltweit auf wissenschaftlicher Er- kenntnislage angewendet werden, mit einem Federstrich den Nutzen abspricht, muss sich fragen lassen, ob seine Methoden zur Nutzenbewer- tung von Arzneimitteln auch auf nicht medi kamentöse Therapiefor- men in Human- und Zahnmedizin angewendet werden können“, so Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. „Unsere zentrale Kritik: Mit sei- ner starren Methodik schließt das IQWiG zahlreiche international an- erkannte Studienergebnisse bei der Bewertung aus und lässt sie gänz - lich unberücksichtigt. Weltweit an- erkannte Therapieformen werden damit für die Versorgung in Deutsch- land infrage gestellt. Das ist ein Bä- rendienst für unsere Patienten!“ Quelle: KZBV REGENSBURG – Im Rahmen der Nutzenbewertung „Systematische Behandlung von Parodontopa- thien“ des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheits- wesen (IQWiG) wurde der Vorbe- richt publiziert. In diesem konsta- tiert das IQWiG, dass für internati- onal seit vielen Jahren zum Behand- lungsstandard zählende Verfahren keine Aussagen zu Nutzen/Schaden getroffen werden könnten. Dabei gibt es wenige Bereiche in der Zahn- medizin, die so gut wissenschaftlich abgesichert sind wie die parodontale Therapie. Wenn allerdings – wie durch das IQWiG geschehen – die Einschlusskriterien schärfer sind als bei den international höchsten wissenschaftlichen Veröffentlichun- gen, dann fallen relevante Studien zu Unrecht aus einer möglichen Bewertung heraus. Evidenzbasierte Zahnmedizin bedeutet, dass die bestverfügbare Evidenz als Grundlage für Ent- scheidungen herangezogen wird. Ersetzt man „bestverfügbar“ durch „bestmöglich“, pervertiert man den Evidenzbegriff. Ignoriert man die bestverfügbare Evidenz, macht man sich nicht nur international lächerlich, man lässt auch die un- zähligen seit Jahrzehnten erfolg- reich behandelten Patienten unbe- rücksichtigt. In zahlreichen systematischen Übersichtsarbeiten wurde weltweit die Effektivität der systematischen Parodontitistherapie einschließlich einer lebenslangen unterstützenden Nachsorge konsentiert. Wer die bestverfügbare Evidenz mit Zahlenspielen negiert, perver- tiert den Evidenzbegriff! Quelle: DG Paro Vertragszahnärzte sind auch für Pflegebedürftige da Studie empfiehlt angemessene Anpassung der Vergütung. MÜNCHEN – Die im Regierungs- bezirk Unterfranken durchgeführte Studie unterstreicht die Bedeutung der Mundgesundheit auch und ge- rade für hochbetagte Menschen. „Ohne Behandlung von pflegebe- dürftigen Personen, mit und ohne Demenz, werden negative Reak- tionen durch Zahnschmerzen, schlecht sitzende Prothesen oder Mundinfektionen ausgelöst. Die ohnehin hohe Belastung der pfle- genden Angehörigen steigt unver- hältnismäßig an“, schreiben die Autoren. Aufgrund der steigenden An- zahl pflegebedürftiger Patienten werde der Bedarf an ambulanter zahnmedizinischer Versorgung weiter wachsen. „Die Lebensum- stände älterer und insbesondere pflegebedürftiger Menschen müs- sen künftig auch bei der Zahn- gesundheit stärker als bisher be- rücksichtigt werden. Hier sind auch neue Wege erforderlich“, kommen- tierte die bayrische Staatsministe- rin für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml, die Ergebnisse. Der KZVB-Vorsitzende Chris- tian Berger verweist in diesem Zu- sammenhang auf die 431 Koopera- tionsverträge, die Zahnärzte in Bayern bis zum 31. Dezember 2016 mit Pflegeheimen abgeschlossen hatten. Erfreulich ist aus Sicht der Zahnärzteschaft, dass die jetzt vor- gelegte Studie auch auf die finanzi- ellen Aspekte der aufsuchenden Be- treuung eingeht. Berger forderte die Politik auf, die entsprechenden Konsequenzen aus der Studie zu chende Versorgungsleistungen […] durch die Selbstverwaltungspart- ner“ empfohlen. „Wir begrüßen, dass sich das zuständige Ministerium dieser wichtigen Frage annimmt. Über die Finanzierung der aufsuchenden Be- treuung werden wir mit Staatsmi- nisterin Huml in einen Dialog ein- treten“, meint der stellvertretende KZVB-Vorsitzende Dr. Rüdiger Schott. Infos zur Fachgesellschaft ziehen. Dort wird eine „angemes- sene Anpassung bereits bestehen- der, vertragszahnärztlicher Ab- rechnungsmöglichkeiten für aufsu- Quelle: Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)

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