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Dental Tribune German Edition No. 9, 2016

2 DENTAL TRIBUNE German Edition Nr. 9/2016 · 5. September 2016 Statements & News Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Dipl.-Des. (FH) Alexander Jahn Lektorat Hans Motschmann Marion Herner Ann-Katrin Paulick IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektmanagement/Vertrieb Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2016 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 6 vom 1.1.2016. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Ver- wertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigun- gen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Daten- banken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Mei- nung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekenn- zeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig. Mitglied der Informations- gemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. och haben es die Körperschaf- ten der Zahnärzte geschafft, in der Diskussion um die Akade- misierung der Gesundheitsberufe die Zahntechniker und die Dentalhygieni- kerinnen in die Ecke zu stellen. Dies, obwohl beide Berufe in einzelnen euro- päischen Staaten längst an Hochschulen als akademische Ausbildungen integriert sind. Die Absolventen des Studiums Dentale Technik, also die Zahntechniker, sind in Deutschland, mit Bachelor- Abschluss auch Zahntechnikermeister, zur selbstständigen Berufsausübung und Betriebsführung berechtigt. Nun geht die Entwicklung einige Schritte weiter. So werden bisher als Modellstudien geführte Studien in den Gesundheitsfachberufen, deren Existenz 2017 auslaufen würde, zu Allgemein- studien weiterentwickelt. So fordern es die Rektoren betroffener Hochschulen, aber vor allem die Fachgesellschaften der betroffenen Gesundheitsberufe, voran die Physiotherapeuten, die Vertreter der Ergotherapie, die Logopäden und die Hebammen. In wissenschaftlichen Be- wertungen erweisen sich die Studien, so heißt es, als erfolgreich. Es könne belegt werden,dasseinStudiumdienotwendigen Kompetenzen für den sich verändernden Versorgungsbedarf in der Bevölkerung vermittelt und besser als die allgemeine Berufsbildung auf die zunehmende Kom- plexität im Gesundheitssystem vorbereitet. Damit wird natürlich auch eine Erweite- rung des Studienangebotes begründet, ganz voran auf die Dentalhygienikerin und den Zahntechniker. Ein wichtiges Argument hin zu ordentlichenStudienindenverschiedenen Gesundheitsberufszweigen sind die Inte- gration der jeweiligen berufsrechtlichen Bedingungen und deren Erfüllung in den Studieninhalten. Und wie es der Natur politischer Entwicklungen entspricht, würden damit Schritt für Schritt Kompe- tenzausweitungen angegangen, sodass die universitär ausgebildete Dental- hygienikerin nicht mehr nur unter zahn- ärztlicher Aufsicht und in Delegation der Verantwortung am Patienten tätig werden und der Zahntechniker sich zum Prothe- tiker weiterentwickeln könnte. So ist jede an sich positive Entwicklung, Akademisierung und somit wissenschaft- liche Qualifizierung der Gesundheits- berufe auch mit Risiken der Kompetenz- beschneidung des Arztes und Zahnarztes behaftet und muss wohlgesonnen abge- wogen werden. Streben wir gemeinsam eine positive Entwicklung an, toi, toi, toi, Ihr J. Pischel N Akademisierung der Gesundheits- berufe Jürgen Pischel spricht Klartext Infos zum Autor Ausschreibung gestartet Einreichungen für den Wrigley Prophylaxe Preis 2017 ab sofort möglich. UNTERHACHING – Wissenschaft- ler, Ärzte und andere Akademiker können sich ab sofort wieder um den Wrigley Prophylaxe Preis bewerben. Die Gesundheitsinitiative Wrigley Oral Healthcare Program (WOHP) zeichnet 2017 zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Zahner- haltung (DGZ) zum 23. Mal die bes- ten Arbeiten und Projekte zur Prä- vention oraler Erkrankungen aus. Die Ausschreibung läuft bis zum 1. März nächsten Jahres, der Preis ist mit bis zu 10.000 Euro dotiert. Ziel der Auszeichnung ist die Verbesse- rung der Zahn- und Mundgesund- heit aller Bevölkerungsgruppen. Neben dem Wrigley Prophylaxe Preis wird zum vierten Mal zusätz- lichdermitbiszu2.000Eurodotierte Sonderpreis „Niedergelassene Praxis und gesellschaftliches Engagement“ ausgeschrieben. Mit ihm erhalten auch kleinere, nicht wissenschaftlich ausgerichtete Projekte aus Zahnarzt- praxen, Schulen, Kindergärten und anderen Institutionen Anerkennung und Aufmerksamkeit. Um den Son- derpreis bewerben können sich bei- spielsweise Praxismitarbeiter, Leh- rer, Erzieher und alle, die sich – auch ehrenamtlich – für die Oralpro- phylaxe engagieren. Informations- flyer und Bewerbungsformulare mit Teilnahmebedingungen – auch zum „Sonderpreis Praxis“ – sind unter www.wrigley-dental.de abrufbar. DT Quelle: Wrigley Oral Healthcare Program BONN/KREMS (jp) – Universitäts- städte mit Zahnmedizin-Fakultä- ten, aber auch Zentren besonderer Attraktivität, fallen meist unter die Verhältnisgrenzen „Bevölkerung pro Zahnarzt“ für Zulassungssper- ren für Kassenpraxen. Infolge des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG) hat der Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Kranken- kassen (G-BA) in seiner Bedarfspla- nungsrichtlinie Zahnärzte (BPL-RL ZÄ) erweiterte Anforderungen fest- gelegt, nach denen die Landesaus- schüsse der Zahnärzte und Kran- kenkassen einen zusätzlichen loka- len Versorgungsbedarf in überver- sorgten Planungsbereichen für eine Zulassung als Kassenpraxis feststel- len können. Kriterien sind zum Beispiel die regionale Demografie, sozioöko- nomische Faktoren, Altersstruktur und fachliche Tätigkeitsgebiete der Zahnärzte in der Bezugsregion, aber auch räumliche Faktoren und infrastrukturelle Besonderheiten. Voraussetzung für die Bestim- mung einer Bezugsregion ist wei- terhin, dass gemessen an ihrer flächenmäßigen Ausdehnung eine versorgungsrelevante Bevölkerungs- zahl vorhanden und damit ein wirt- schaftlicher Praxisbetrieb wahr- scheinlich ist. Eine heterogene Verteilung von Zahnärzten inner- halb eines Planungsbereichs allein begründet noch keinen zusätz- lichen lokalen Versorgungsbedarf. DT MÜNCHEN–56ProzentderPatien- ten wünschen sich ärztliche Sprech- stunden außerhalb der regulären Zeiten. Zu diesem Ergebnis kommt eineUmfragevonjamedaunter1.070 Patienten. Demnach sind insbeson- dere Öffnungszeiten nach 18 Uhr ge- fragt (50 Prozent). Auch am Wo- chenende würde jeder Vierte gerne einen Arzttermin wahrnehmen kön- nen, ähnlich vielen Befragten (24 Prozent) käme ein Termin vor 8 Uhr sehr gelegen. Je älter die Befragten, desto höher die Zufriedenheit mit den re- gulären Öffnungszeiten. 59 Prozent der über 60-Jährigen, von denen ein Großteil nicht mehr berufstätig sein dürfte, findet Sprechstunden zwi- schen 8 und 17 Uhr ausreichend. Diese Meinung teilen lediglich 35 Prozent der unter 40-Jährigen und sogar nur 32 Prozent der 40- bis 60-Jährigen. In beiden Altersgrup- pen liegt der Anteil der Berufstätigen höher als bei den über 60-Jährigen. Dazu passt auch, dass der Wunsch nach Sprechstundenzeiten nach Fei- erabend bei den unter 60-Jährigen bei 58 Prozent liegt. Von den über 60-Jährigen wünschen sich hingegen nur 35 Prozent Öffnungszeiten am Abend. Die Praxis-Homepage ist über alle Altersgruppen hinweg die Informationsquelle für Öffnungszei- ten(insgesamt74Prozent).Fastjeder zweite junge Befragte (unter 40 Jah- ren) gab zudem an, sich auf On- line-Arztverzeichnissen über Öff- nungszeiten zu informieren (46 Pro- zent). Unter den über 60-Jährigen ist esimmerhinnochknappjederDritte (31 Prozent). Für Letztere ist die per- sönliche Nachfrage über das Telefon oder vor Ort die zweithäufigste Informationsquelle: 46 Prozent von ihnen nutzen sie. Von den unter 40-Jährigen sind es hingegen nur 23 Prozent. DT Quelle: ZWP online Neue Arbeitszeiten für Zahnärzte? Umfrage lässt verbreitete Unzufriedenheit mit regulären Sprechstunden vermuten. M Öffnungsklausel für überversorgte KZV-Gebiete Zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf kann zu Neufestlegungen führen. menarbeit mit allen Delegierten der künftigen VV. „Das Wählervotum hat gezeigt, dass unsere Forderun- gen nach mehr Zusammenarbeit der beiden Körperschaften KZVB und BLZK mehr Transparenz in der KZVB-Vorstandsarbeit und mehr Demokratie und Mitsprache von den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten mitgetragen wer- den“, so Berger. Der bisherige stellvertretende KZVB-Vorsitzende Dr. Stefan Böhm hat in der KZVB-VV vom 16. Juli 2016 sein Amt zum 31. Juli 2016 zur Verfügung gestellt. Der amtierende KZV-Bayern- Vorsitzende Dr. Janusz Rat will seine Amtsgeschäfte als Alleinvor- stand bis zum Ende seiner Amtszeit am 31.12.2016 ausüben. DT Fortsetzung von Seite 1 „KZVB soll Kassen-Mann als Spitzenfunktioniär ...“ © Syda Productions/Shutterstock.com Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durchgängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. © Syda Productions/Shutterstock.com Tel.: 034148474-0 Fax: 034148474-290

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