Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Dental Tribune German Edition No. 11, 2015

Statements and News DENTALTRIBUNE German Edition · Nr. 11/2015 · 4. November 20152 IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Marina Schreiber (ms) m.schreiber@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Projektleitung/Verkauf Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Dipl.-Des. (FH) Alexander Jahn Lektorat Hans Motschmann Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2015 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 6 vom 1.1.2015. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwer- tung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes ver- merkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Über- setzung,zurVergabevonNachdruckrechtenindeutscheroderfremderSprache,zurelektronischenSpeicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt einge- sandteBücherundManuskriptekannkeineGewährübernommenwerden.Mitanderenalsdenredaktionseigenen SignaodermitVerfassernamengekennzeichneteBeiträgegebendieAuffassungderVerfasserwieder,welcheder MeinungderRedaktionnichtzuentsprechenbraucht.DerAutordesBeitragesträgtdieVerantwortung.Gekenn- zeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig. Mitglied der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. Ihre Autonomie müssen die Kam- mern, so die Erkenntnis für die Zu- kunft,immerwiederneubestimmen. DamitschaffensieaberauchdieVor- aussetzungen für eine „unabhängige und verantwortungsvolle Berufsaus- übung.“WeiterhinbetontderBZÄK- Vorstand, dass zur Gemeinwohl- orientierung auch die Verpflichtung gehöre, die Kammertätigkeit parallel zu gesellschaftspolitischen Heraus- forderungen weiterzuentwickeln. Vor allem die folgenden Entwick- lungen stellen eine besondere Her- ausforderung dar: • Die „De-Regulierungs“-Bestrebun- gen aus Europa, die freiberufliches, sprich einflussfreies Handeln infrage stellen. • Der sich auf nationaler und europäi- scher Ebene verstärkende Trend zur Ökonomisierung des Gesundheits- wesens. • Der Trend zu stark gestiegenen An- sprüchenanAufklärungundVersor- gung. • Die Auswirkungen der Digitalisie- rung der Gesellschaft,z.B.beim Um- gang mit gesundheitsbezogenen Da- ten. Inder„StuttgarterErklärung“ver- pflichtensichdieBZÄK,die(Landes-) ZahnärztekammernundihreMitglie- der, die Zahnärzte, den Gemeinwohl- auftrag nicht einfach fortzuschreiben, sondern zu modernisieren. Dazu will dieBZÄKeinBeratungsgremiumein- richten, in dem professionsübergrei- fender Sachverstand zusammenge- führt wird. DT BERLIN – DGOI hat am 17. Oktober in ihrer Mitgliederversammlung in BerlinDr.FredBergmannfürdiekom- menden drei Jahre zum Präsidenten der Fachgesellschaft gewählt. Dr. Fred Bergmann löst satzungsgemäß nach sechsJahrenDr.GeorgBayerinseinem Amtab.Dr.BayerbleibtinseinerFunk- tion als Past-Präsident weiterhin im VorstandderDGOIaktiv. Dr.Bergmann wird die DGOI ge- meinsam mit demVorstand weiter als Fachgesellschaft für den Praktiker po- sitionierenundihremLeitthema„Wir für Dich“ entsprechend intensiver die Bedürfnisse der Mitglieder in den Fokus rücken. Zu den aktuellen Pro- jekten, die er gemeinsam mit dem Vorstand umsetzt, gehören das Perso- nal-Coaching-Konzept für Einsteiger in die Implantologie und für fortge- schrittene Implantologen der Master für Orale Implantologie unter der Leitung von Prof. Georg-H. Nentwig undDr.PaulWeigl.Zudemwirderdas internationaleEngagementderDGOI weiter vorantreiben, das er bereits seit mehrerenJahrenintensivfördert. Während der Mitgliederver- sammlung dankte der gesamte Vor- stand dem scheidenden Präsidenten Dr.Georg Bayer für sein großes Enga- gement. Er hat entscheidend den heutigen Charakter der DGOI als im- plantologische Fachgesellschaft für denPraktikermiteinemfreundschaft- lichen und familiären Team-Spirit geprägt. Quelle:DGOI DT ÁFortsetzung von S. 1 oben „Neupositionierung“ Dr. Fred Bergmann ist seit 18. Oktober 2015 Präsident der DGOI. Er hat satzungsgemäß nach sechs Jahren Dr. Georg Bayer in seinem Amt abgelöst, der in seiner Funktion als Past-Präsident weiterhin imVorstand der DGOI aktiv bleibt. D ie„PflegedesGemeinwohls“–siehe Titelseitenbeitrag „Neupositionie- rung-Kammernwollensichneuauf- stellen“ – wird in der gemeinsamen „Stutt- garter Erklärung“ der Landeszahnärzte- kammern in der BZÄK zu den für die Zahn- ärzte künftig zu leistenden „Zukunfts- themen“ ganz obenan gestellt. Ein hehres Ziel für Zwangskörperschaften öffentlichen RechtesunterAufsichtundDiktatderPolitik – national wie besonders europäisch –,die gesellschaftliche Gesamtverantwortung in den Fokus zu stellen.Alle klassischen Polit- formeln des angeblichen Kammerhandelns und deren Selbstverständnis finden sich in der Erklärung wieder, wie „unabhängige Interessensvertretung“, „Autonomie der Kammern“, „beste zahnmedizinische Ver- sorgung der Patienten“, „hohe Standards zumWohl der Patienten“ und natürlich „die Freiberuflichkeit erhalten“ als oberstes Ziel. AlleseitJahrzehntenwieeineLeierzujeder GelegenheithochgehalteneSprüche. Ohne jede einzelne dieser gerade aus demKatalogderZÄK-Zukunftsaufgabenzi- tiertenFormelnaufihreRealitäthinzudurch- leuchten – dies habe ich schon von Fall zu Fall an dieser Stelle geleistet – lassen Sie micheineaufvielePunktezutreffendeCon- clusio treffen: Was das z.B. „Gemeinwohl“ und vieles mehr betrifft,bestimmen die So- zialkassen und allen voran die PKVen, was „dasBestefürdenPatienten“unddie„Stan- dards der Zahnmedizin“ sind. Die hochge- lobte „Freiberuflichkeit“ als Grundfeste des Erhalts eines Körperschaftsstatus mit Zwangsmitgliedschaft der Kammern – dies vor allem gegen bereits sehr konkrete An- griffe aus den EU-Gremien – mit dem Syn- onym zu verbinden „Zahnarzt sein ist ein Freier Beruf“, ist eine Chimäre. Sowohl aus den Entwicklungen im Berufsstand heraus zu immer mehr unternehmerisch, gewerb- lich organisierten Praxen,wie auch aus den Kautelen für die Therapiefreiheit lässt sich das Primat „Freier Beruf“ nur noch schwer- lichbegründen. Worüber man sich jedoch verstärkt küm- mern sollte, sind die Fol- gerungenausderzuneh- menden Spezialisierung der Zahnheilkunde mit demZwanghinzuwirklich universitär gesicherten „Fachzahnärzten“ wie in Europa üblich über die sogenannte „Verbandsspezialisierung“hinweg. BeiderDurchsetzungeinerjahrzehnte- lang angestrebten neuenApprobationsord- nung sollte die Gesamtverantwortung des ZahnarztesfürdieGesundheitseinerPatien- tenRauminderStudienordnungfinden.Dies aber nicht in einer falsch verstandenen Unterwerfung unter die Approbationsord- nungderMediziner,sondernineigenständi- ger, zahnmedizinisch begründeter und ge- stalteterWeise.DieseUnterwerfungsstrate- gie ist allein bestimmt aus den Finanznöten der Universitäten und in der Folge der wis- senschaftlichen Personalknappheit zur Si- cherungeinereigenständigen,andenzahn- ärztlichenNotwendigkeitenauchinderMe- dizin ausgerichteten Studienordnung. Die Zahnmedizin hat sich immer mehr zum autonomen medizinischen Fachgebiet ent- wickelt, wie auch die zunehmend notwen- dige Fachspezialisierung oben drauf mit weiterendreiJahrenuniversitärerWeiterbil- dungoffenbart. VielewirklicheAnforderungenaneinen Katalog der Zukunftsaufgaben wie z.B. die RolleeinesleistungsgerechtenEinsatzesei- ner universitär gebildeten Dentalhygienike- rinundandereließensichnochanführen. Gespannt bin ich, welchen Weg die KammernimHinblickaufdieZukunftssiche- rung, bestimmt vom Eigeninteresse, den Kammerstatus zu erhalten, auch für den Zahnarztangehenwerden.DenkenSiedes- halb auch selbst zuerst an sich. Dazu toi,toi,toi, IhrJ.Pischel Die Realitäten im Auge behalten JürgenPischelsprichtKlartext Infos zum Autor NeuerDGOI-Präsident:Dr.FredBergmann Neue Projekte stehen bereits fest. GOZ: Anstieg des Honorarvolumens Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf. BONN/KREMS (jp)– Mit Erlass der punktuellen Überarbeitung der GOZ in 2011 wurde die Bundesregierung verpflichtet, die Auswirkungen der GOZ 2012 zu prüfen: Sie sollte dem BundesratbisspätestensMittedesJah- res2015überdasErgebnisderPrüfung und die tragenden Gründe berichten. „Errechnet wurde von der Bundesre- gierung einAnstieg des Honorarvolu- mens (inklusive Material- und Labor- kostenvon5,2Prozent)in2012von9,4 auf 9,9 Mrd. Euro, bzw. von 5,5 auf 6 Mrd.Euro(ohneMaterial-undLabor- kosten 9,2 Prozent). Zahlen dieser Größenordnung finden sich auch in denPublikationenderKostenerstatter wieder. DieBundesregierungweistdarauf hin,dass Ausgabenveränderungen für privatärztlicheLeistungenoftnichtal- lein aus einer Änderung der Gebüh- renordnung,sondernauseinemkom- plexen Zusammenspiel ganz unter- schiedlicher Faktoren und Gegeben- heiten resultieren. Insgesamt sieht die Bundesregierung: • keinenakutenHandlungsbedarf, • eine Überschreitung der prognosti- zierten Kostensteigerung von 6 auf 9,2Prozent, • eineerfreulicheNachfragesteigerung nachprophylaktischenLeistungen, • einen erheblichen Rückgang analog abgerechneterLeistungen, • dieNotwendigkeiteinerdauerhaften Beobachtung des Leistungsgesche- hensnachderGOZ. Die PKV trägt mit 225 Mio. Euro einen Teil der um 9,2 Prozent verän- dertenGOZ-Honorare.190Mio.Euro davon werden über Zuzahlungen der privaten Haushalte getragen. Im Be- reich der Mehrkostenvereinbarungen bei GKV-Versicherten wird ein Zu- wachs von 7,7 Prozent gesehen (ohne PZR, Implantologie und unter Be- rücksichtigung eines deutlichen Men- genrückgangs). Bewertungder Bundeszahnärztekammer Die Berücksichtigung sachfrem- der und nicht mit § 15 Gesetz über die AusübungderZahnheilkundeimEin- klang stehender Beweggründe hat dazugeführt,dassdieZahnärzteschaft bei der Vergütung privatzahnärzt- licher Leistungen seit Jahren von der wirtschaftlichen Entwicklung abge- schnitten war. Daran korrigiert der ausgewiesene Honorarzuwachs bei Privatleistungen um 9,2 Prozent nichts. Hauptproblem der Novellierung im Jahr 2012 war und ist, dass der GOZ-Punktwert nicht an die Kosten- entwicklung angepasst wurde. Der PunktwerthatdieFunktion,denWert derPunktzahlenimPreisgefügeande- rer Dienstleistungen – ausgehend von derwirtschaftlichenEntwicklung–zu bestimmen. DT Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) WirbittenumVerständnis,dass–ausGründenderLesbarkeit–aufeinedurchgängigeNennungdermännlichenundweiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Tel.: 034148474-0 Fax: 034148474-290

Seitenübersicht