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Special Tribune Swiss Edition

Special News SPECIALTRIBUNE Swiss Edition · Nr. 1+2/2015 · 28. Januar 201528 Praxishygiene und Validierung – da braucht es einen Spezialisten: Marco Prencipe ist als zertifizierter techni- scher Sterilisationsassistent der ein- zigeSterilisationsfachmann,dermehr kann, als nur den Sterilisator zu prü- fen: Prencipe validiert den gesamten Hygieneprozess. So gibt es keine Pro- bleme bei Kontrollen vom Kantons- zahnarzt oder -apotheker. Und das Beste: Die Qualität der Sterilgutver- sorgungsteigterheblich. HerrPrencipe,warumsolltenZahn- ärzte ihre Hygieneprozesse validie- ren? Zum einen ist es gesetzlich vorge- schrieben – seit 2010 existieren ent- sprechende Richtlinien.Zum anderen gibt es Sicherheit: Der Hygieneablauf ist reproduzierbar, von der Aufberei- tungderMedizinproduktebiszurSte- rilisation. So kann der Praxisinhaber dank der Prozessvalidierung immer nachweisen,dassamPatienteneinste- rilesInstrumentverwendetwordenist. Also,wasmussichalsZahnarzttun? Es geht darum, mehrere interne Anweisungen zu erstellen: einen Hy- gieneplan und Arbeitsanweisungen. DieseDokumentezeigen,wiederPra- xisinhaberinseinerPraxissicherstellt, dassderHygieneprozessgewährleistet ist. Einmal unabhängig von rechtlichen Aspekten:WelchenpraktischenNut- zenbringtmirdas? Die Erarbeitung dieser Unter- lagen bringt auch ohne praktische Durchführung einer Validierung ei- nen deutlichen Zuwachs an Qualität der Sterilgutversorgung in jeder Zahnarztpraxis. Kann man nicht einfach den Steri- lisator prüfen lassen, und das ist es dann? Klar,dieLeistungsbeurteilungdes Sterilisators ist ein Teil des Prozesses. Dasreichtallerdingsnichtaus,umden Richtliniengerechtzuwerden.Ebenso wichtig ist die richtige Aufbereitung der Instrumente. Denn sterilen Schmutz,soetwasgibteshaltnicht. Esreichtalsonicht,dieSonden,Spie- gelundPinzettenetceteraeinfachzu sterilisieren? Pragmatischbetrachtetistdamitja dasZielerreicht.DochderGesetzgeber verlangt, dass der Praxisinhaber in der Lageseinmuss,nachzuweisen,dassdie Instrumente, die er bei einer Behand- lung verwendet hat, steril waren. Das kannderPraxisinhaberabernur,wenn derganzeProzessvalidiertist. Lassen eigentlich viele Zahnärzte ihreHygieneprozessebeiIhnenvali- dieren? Ja, es werden immer mehr. Meis- tens rufen sie mich an,wenn der Kan- tonszahnarzt oder der Kantonsapo- theker sich bei ihnen gemeldet hat. Auch dann, wenn ein Kunde wegen der Wartung des Sterilisators anruft, weise ich darauf hin, dass es sinnvoll wäre, gleich eine Prozessvalidierung durchzuführen. Und was haben die Praxisinhaber davon,wennsieSiebeauftragen,um dieHygieneprozessefestzulegen? Ich kann meinen Kunden bis ins kleinsteDetailmitteilen,welcheKrite- rien erfüllt sein müs- sen. Das ist kostbare Zeit, die der Zahnarzt ja besser in die Be- handlung seiner Pa- tienteninvestiert. CURADEN International AG Tel.: +41 44 744 46 45 www.curaden-dentaldepot.ch ST Die Qualität der Sterilgutversorgung wird gesteigert Marco Prencipe, der Fachmann, der den gesamten Hygieneprozess validiert, im Interview. Praxishygiene – verlangt vom Gesetz Die Swissmedic erteilt Richt- linien, die sich auf die gesetzliche Medizinprodukteverordnung stützen. Zentrale Elemente dieser Richtlinien sind die Aufbereitung der Medizinprodukte sowie der Ablauf der Prozessvalidierung. Praxismitarbeiter sind im Arbeits- alltag stets Gesundheitsrisiken aus- gesetzt, doch besonders während der Nach-undVorbereitungdesBehand- lungsraumes kommt es aufgrund des Zeitdrucks häufig zu Unfällen und Verletzungen. Vor allem bei der Ent- sorgung von scharfen Instrumenten- abfällen wie Kanülen oder Skalpell- klingen gilt erhöhte Aufmerk- samkeitspflicht für das zuständige Personal. Verschiedene Schutzmass- nahmen können helfen, das Verlet- zungsrisikoinderPraxiszuminimie- ren. Aufbereitung und Entsorgung von Medizinprodukten Auch wenn sie für einige Praxen eine Herausforderung darstellt, so dient die Orientierung an den kom- plexen Qualitätsleitlinien der SSO doch der bestmöglichen Sicherheit von Zahnarzt, Team und Patienten. Zu einem umfassenden Hygienema- nagement gehört die fachgerechte Reinigung und Sterilisation von In- strumenten und Geräten ebenso wie die Entsorgung von medizinischen Abfällen. Laut Schätzungen der Europäi- schenKommissionkommtesjährlich inEuropazu1Millionarbeitsbeding- ten Stich- und Schnittverletzungen bei Beschäftigten im Gesundheitswe- sen.1 Ein Grossteil davon passiert während oder im Zusammenhang mit der Entsorgung. Deshalb gilt seit 2013 die EU-Richtlinie 2010/32/EU zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instru- mente im Kranken- haus- und Gesund- heitssektor, die in der SchweizimRahmender Arbeitsschutzgesetzge- bung entsprechend übernommen wurde. So müssen beispiels- weiseKanülen,Spritzen oder Skalpellklingen als Abfälle mit Verlet- zungsgefahr (Gruppe B2)inverletzungssiche- ren und gekennzeich- neten Behältern gesammelt werden, dienachVerschlussnichtmehrzuöff- nen sind. Für einen sicheren Arbeits- ablaufsorgeneineregelmässigeSchu- lung der Mitarbeiter und die Bereit- stellungvonInstrumentenmitgerin- gemVerletzungsrisiko. Vorbereitende Massnahmen Vor der Entsorgung müssen Ein- wegkanülen und -klingen von den wiederverwendbaren Spritzen, Hal- tern und Griffen gelöst werden. Auf- grund der feinmotorischen Anforde- rungen tragen die Praxismitarbeiter hierbei zumeist herkömmliche Ein- weghandschuhe, sodass das Verlet- zungsrisiko besonders hoch ist. Das BundesamtfürGesundheitempfiehlt beim Entfernen deshalb die Zuhilfe- nahme mechanischer Werkzeuge. Es können beispielsweise zangenför- mige Instrumente zum Einsatz kom- men,mitdenendieSkalpellklingeaus der Halterung gelöst und abgezogen wird. Möglich sind auch Entsor- gungsboxen mit spezieller Vorrich- tung an der Öffnung,die die Kanülen oder Klingen beim Einstecken des Griffs festhalten und lösen.Während LetztereseinerelativsichereMethode ist, benötigt die Handhabung von Pinzette oder Zange sehr viel Finger- spitzengefühl. Wird die Klinge des Skalpells beim Lösen von der Halte- rung zu stark angehoben, kann sie brechen. Auch beim Herunterschie- ben der Klinge per Hand besteht ein erhöhtesVerletzungsrisiko. Einfaches, aber innovatives System Das Schweizer Unternehmen RODENT bietet einen ganz neuen Ansatz zur Lösung der Handha- bungsproblematik an. Mit dem SAFE-EXausdemHauseSCHWERT ist die Entfernung der Klinge einfach „per Knopfdruck“ möglich. Der SAFE-EX nutzt eine intelligente und doch simple Technik, um die scharfe Skalpellklinge vom Griff zu lösen. Ähnlich einem Kugelschreiber, wird dieKlingeperDruckaufdasEndedes Instrumentengriffsausgeworfen.Die Klinge kann demzufolge ohne Be- rührungdirektimAbfallbehälterlan- den. Der SAFE-EX-Klingenhalter ist zudem komplett zerlegbar, damit einfach zu reinigen und zu sterilisie- ren. So wird das Praxispersonal bei Aufbereitung und Entsorgung opti- mal geschützt und kann infolgedes- sen auch dem Patientenwohl in vol- lem Masse gerecht werden. WeitereInformationenzuSAFE- EX gibt es unter www.rodent.ch oder auf www.schwert.com. 1 http://europa.eu/rapid/press-release_IP- 10-243_de.htm Schweickhardt GmbH u. Co. KG SCHWERT Instrumente Vertrieb: Rodent AG Tel.: +41 71 763 90 60 www.rodent.ch ST Vermeidung von Stich- und Schnittverletzungen Bei der Entsorgung von scharfen Instrumentenabfällen ist Vorsicht geboten! Weiss alles zu Hygieneplan und Prozessvalidierung: Marco Prencipe von Curaden. Zur Information: Marco Prencipe, gelernter PKW- und LKW-Mechaniker, arbeitet seit 2007 in der Dentalbranche. Er ist spezialisiert auf CAD/CAM und aufNetzwerk-undSystemintegra- tion. Seit 2012 ist Prencipe bei Curaden und hat sich intensiv mit Hygieneprozessen beschäftigt. Im August 2013 schloss er dazu eine Ausbildung ab: Prencipe ist jetzt technischer Sterilisations- assistent mit Fachausweis. Infos zum Unternehmen Tel.: +41447444645 Tel.: +41717639060

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