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Dental Tribune Austrian Edition

DENTAL TRIBUNE The World’s Dental Newspaper · Austrian Edition Entgelt bezahlt · Pressebuch International 64494 No. 7+8/2015 · 12. Jahrgang · Wien, 29. Juli 2015· Einzelpreis: 3,00 € Seite 10 Oral Diseases – an update! Das unter der Schirmherrschaft des EACMFS stehende Salzburg Weekend Seminar 2015 widmet sich„Mundkrank- heiten – Ein Update in Diagnose, Histo- pathologie und Behandlung“.Seite 4f Seite 8 Spitzenqualität aus der Schweiz Zu den Hauptabnehmern der Produkte der in Haag ansässigen Sulzer MixpacAG zählt der Dentalmarkt in der D-A-CH- Region. Martina Strasser und Daniel Ferrari im Interview. Erfolgsrate verdoppelt Dr. med. dent. Walter Weilenmann aus Wetzikon beschreibt im Fachbeitrag eine aus drei Techniken bestehende Methode zurdirektenÜberkappungoffenerPulpen bei tiefer Karies. KÖLN – Einer Vielzahl von dentalen Medizinprodukten droht die Einstu- fung als Hochrisikoprodukt. Das sieht eine neue europäische Verordnung über Medizinprodukte (MDR) vor. Die Erzeugnisse würden damit hin- sichtlich ihres Risikopotenzials auf die gleiche Stufe wie Herzschrittmacher, Hüftgelenke oder Brustimplantate ge- stellt. Diese Konsequenz ergibt sich, wenndieVorschlägederEU-Kommis- sionunddesEU-Ratestatsächlichum- gesetzt werden sollten.Weiter verlangt dieEU,dassvordemInverkehrbringen dieser Produkte deren Hersteller zu- sätzlich klinische Studien erstellen müssten. Das würde eine erhebliche Ver- schärfung gegenüber dem geltenden Medizinprodukterecht bedeuten. Bei denbislanggeltendenKlassifizierungs- regelnwirddasvondentalenMedizin- produkten ausgehende Risikopoten- zial als gering oder mittelwertig einge- stuft. Rund 95 Prozent sind deshalb in die Klassifizierungsgruppen I, IIa oder IIb eingeordnet. Diese Produkte habensichseitJahrenundJahrzehnten millionenfachbewährt.Risiken,diedie Gesundheit oder gar das Leben von Patienten gefährden können, sind nicht bekannt. Die geplante europäi- scheVerordnungwürdediesezuverläs- sige und anerkannte Klassifizierungs- ordnungabervollständigauf denKopf stellen. Ursache dafür ist eine neue Klassifizierungsregel (Regel 19) über Medizinprodukte, die Nanomaterial enthalten. EU-Kommission und EU- Rat fordern, dass alle diese Produkte, dieNanomaterialenthaltenodermög- licherweise freisetzen können, Hoch- risikoprodukte (Klasse III) werden sollen. Bei Umsetzung dieses Vorha- benswärenzukünftigrund70–75Pro- zentallerdentalenMedizinproduktein KlasseIIIeingestuft. Der VDDI-Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Rickert bemängelt, „dass weder EU-Kommission noch EU-Rat eine Begründung für diese Höherstu- fungliefern.InmehrerenStellungnah- menhabenderVDDIundseineuropä- ischer Dachverband FIDE darauf hin- gewiesen, dass es keinerlei Anlass gibt, bei der Verwendung von Dentalmate- rialien, die Nanomaterial enthalten, von einem erhöhten Risiko für Patien- tenundAnwenderauszugehen.Ledig- lichbeimBeschleifenvonDentalmate- rialien im Mund und bei einem natür- lichen Kauabrieb können für kurze Zeit sehr geringe Mengen in Nano- materialgrößefreigesetztwerden.“ Gegenüber den Forderungen von EU-Kommission und EU-Rat hat das EuropäischeParlamentinseinerersten Lesung am 2. April 2014 eine sach- gerechte Änderung der Regel 19 be- schlossen: Nur diejenigen Medizin- produkte,dieNanomaterialenthalten, solltenKlasseIII-Produktewerden,die die Abgabe des Nanomaterials in den menschlichen Körper beabsichtigen. In seiner Begründung hat das EU-Par- lament festgestellt, dass von den meis- ten nanomaterialhaltigen Medizin- produktenkeineGefahrausgeht. Der VDDI begrüßt in diesem Zusammenhang auch die aktuelle Haltung der Bundesregierung. Diese sieht im Beschluss des EU-Rates vom 19. Juni 2015 noch verschiedene Än- derungsbedarfe und hat daher ihre Zustimmungverweigert. Quelle:VDDI DT WIEN – Seit dem 1. Juli 2015 bekommen Kin- der und Jugendliche bei medizinischer Notwen- digkeit bis zum 18. Le- bensjahr eine kosten- lose Zahnspange. Der Anspruch ist unabhän- gig vom Einkommen der Eltern. Rund ein Drittel der Kinder bis 18Jahrewerdenvonder neuen Leistung profi- tieren. Das sind etwa 30.000 Kinder und Jugendliche pro Jahr.Circa8.000fallenindenBereich der frühkindlichen Behandlung und an die 22.000 in den Versorgungs- bereich mit festsitzenden Zahnspan- gen ab dem 12.Lebensjahr. Das Leistungspaket umfasst eine kieferorthopädische Erstberatung durch einen Vertrags- zahnarzt. Ob eine schwerwiegende Fehl- stellung gemäß inter- national definierten Richtwerten (IOTN) vorliegt, wird durch einen Vertragskiefer- orthopäden festgestellt. Die Fehlstellung muss einen Schweregrad des internationalen Maß- stabs IOTN 4 oder IOTN 5 aufweisen. Bei schweren Fehlstellungen er- folgt ab dem sechsten Lebensjahr eine frühkindliche kieferorthopä- dische Behandlung durch Zahnärzte bzw. Kieferorthopäden. Die festsit- zende Zahnspange wird für alle Kin- der und Jugendlichen bei schwer- wiegendenFehlstellungenvom12.bis zum18.Lebensjahrerhältlichsein.In beiden Fällen übernimmt die Kran- kenkasse die Behandlungskosten zur Gänze. Für den finanziellen Mehrauf- wandunterstütztderBunddieneuen Leistungen mit 80 Millionen Euro jährlich. „Ich sehe die neuen Leistungen als Meilenstein für die Zahngesund- heit unserer Kinder und Jugend- lichen.DasdafürvorgeseheneBudget isteineguteundsinnvolleInvestition in die Zukunft unserer Kinder“, sagt GesundheitsministerinSabineOber- hauser abschließend. Umfassende Informationen zu den neuen Leistungen sind auf der Internetseite www.bmg.gv.at oder www.hauptverband.at abrufbar. Quelle:BundesministeriumfürGesundheit DT EDINBURGH – Lakritze ist nicht nur schmackhaft, sondern dank den Kräften der Süßholzwurzel, aus de- nen das schwarze Gold hergestellt wird, profitieren Zähne und Mund- raum zugleich. Zu dieser Erkenntnis kommenWissenschafter der Univer- sität Edinburgh. Ihre Studie zeigt, dass Trans-Chalkone, enthalten in der Süßholzwurzel, die Wirkung des Schlüsselenzyms blockieren,welches verantwortlich für das Gedeihen der Streptococcus mutans ist – dem wichtigstenVerursacher der Karies. Eine Eindämmung der Aktivität des Enzyms gelang ihnen in zahl- reichen Laborexperimenten. Die Studie wurde soeben in der Zeit- schrift Chemical Communications publiziert. Quelle: ZWP online DT EUwillMaterialienfürZahnfüllungenund Zahnprothesenals„Hochrisikoprodukte“einstufen Dies würde erhebliche Verschärfung gegenüber geltendem Medizinprodukterecht bedeuten. Karieskiller Lakritze Trans-Chalkone verhindern die Bildung eines Biofilms. Ab jetzt: Gratis-Zahnspange Leistungen der Sozialversicherung zur neuen Zahnspangen-Versorgung sind sichergestellt. • Super Sonderangebote • Individuelle Favoritenliste • Umfangreiche Bestellhistorie • Intelligente Suche • 24 Stunden Lieferzeit • Über 10.000 zufriedene Kunden minilu – das bessere Online-Depot! 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