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Dental Tribune German Edition

Statements and News DENTALTRIBUNE German Edition · Nr. 6/2015 · 10. Juni 20152 F achzahnärzte, meist nach einer min- destens dreijährigen Weiterbildung als Assistent an einer Universitäts- klinik,sind nicht nur in den USA,sondern in vielenEU-Ländern,eineSelbstverständlich- keitzurSicherungeinerqualitätsorientierten Spezialisierung. Nur Deutschland nimmt in zweierlei Hinsicht eine Sonderstellung ein:So gibt es nurinderKFOundinderOralenChirurgie– in einem Kammerbezirk auch in der Paro- dontologie – einen Fachzahnarzt, der aber, anders als in Europa sonst üblich, nicht universitär weitergebildet wird, sondern in einemdualgeprägtenAusbildungssystem. DerdeutscheWissenschaftsratbeklagt diese Mangel-Sonderstellung und fordert, alle„Spezialisierungen“universitärmitdem MasterofScienceFachgebiet(MSc)fachlich abzusichern.DamittrifftderWissenschafts- ratauchdenNervderPatienten,denndiese erwarten immer mehr in den Fachgebieten der Zahnmedizin, von der Endodontie über die Parodontologie, die Implantologie, die KieferorthopädiebishinzurOralenMedizin, den „universitär ausgebildeten Spezialis- ten“mitdeminternationalanerkanntenaka- demischen MSc-Grad. Dies ergaben Pa- tientenumfragen der letzten Jahre mit stei- genderZustimmung–heuteschonüber50 Prozent–,dasssieim„MasterofScience… (MSc)“den„Fachzahnarztfür…“sehen. In den einzelnen Fachgebieten der Zahnmedizin wollen zwischen 50 und 85 Prozent der Patienten bei Problemen im Fachbereichbevorzugtnurvom„universitär ausgebildetenSpezialisten“behandeltwer- den. Sie wünschen sich, dass der behan- delnde Zahnarzt in einem zusätzlichen Uni- versitätsstudium…mitstaatlichanerkann- tem Abschluss oder in einer Weiterbildung zum „Fachzahnarzt für…“ eine ausrei- chende Qualifikation (zusammengenom- men72Prozent)aufweist. Deutlich weniger ins Gewicht fallen bei den befragten Patienten die „langjährige Erfahrung“ des Zahnarztes (18 Prozent). Einem von Fachgesellschaften verliehenen oder selbst ernannten Titel wie „Tätigkeits- schwerpunkt …“ ohne zusätzliche Weiter- bildung konnten nur wenige Patienten zu- stimmen(10Prozent). Auch aus der spezifischen Situation in Deutschlandheraus–esgibteigentlichnur zweiFachzahnarztqualifikationen–undweil bereits an den verschiedensten Universitä- ten in den letzten Jahren über 4.000 Zahn- ärztezumMSc-Fachgebietgraduierthaben, setztsichderMasterofScience…imMei- nungsbild der Bevölkerung als „Qualifizie- rung“undals„FacharztinderZahnmedizin“ durch. Der „Master of Science Fachgebiet (MSc)“ wird künftig mehr und mehr für den „Fachzahnarzt“ stehen, auch wenn Kam- mern dies bisher nicht einsehen wollen. Er kann als akademischer Titel mit der Fach- gebietsbezeichnunggeführtwerden. Die Herausforderungen der nächsten JahreinderZahnmedizinsindfürdenZahn- arzt ebenso groß wie die Chancen, sich durch bessere Leistung als „Master of Science Endodontie“ oder „Parodontolo- gie“, „Kieferorthopädie“, „Orale Chirurgie/ Implantologie“, „Ästhetisch-Rekonstruktive Zahnmedizin“ und weiteren Fachgebieten beim Patienten auszuzeichnen. Die Politik will mehr „Selbstverantwortung“ in der Zahnmedizin, was bedeutet, dass Patient undZahnarztgemeinsamüberdiemögliche oder bessere Leistung zu entscheiden ha- ben. HinzukommenimmenseFortschrittein denverschiedenenGebietenderZahnmedi- zin,die eine zunehmende „Spezialisierung“ für eine breite Gruppe von Zahnärzten jen- seits des „Allgemeinpraktikers“ erfordert. Die neue Patientengeneration ist besser in- formiertundfordertmehr,weilsievielespri- vatbezahlenmuss.Der„MasterofScience“ verbürgt „Dental Excellence“ im jeweiligen Fachgebiet. Ein Weg, den nun auch die Kammern zaghaft zu beschreiten suchen. Der Trend ist nicht mehr aufzuhalten, machenSieaktivmit, toi,toi,toi, IhrJ.Pischel Master of Science in… – für den Patienten ist er der „Facharzt“ JürgenPischelsprichtKlartext Infos zum Autor IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Marina Schreiber (ms) m.schreiber@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Verkauf Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Matthias Abicht, Alexander Jahn Lektorat Hans Motschmann Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2015 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 6 vom 1.1.2015. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwer- tung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes ver- merkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Über- setzung,zurVergabevonNachdruckrechtenindeutscheroderfremderSprache,zurelektronischenSpeicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt einge- sandteBücherundManuskriptekannkeineGewährübernommenwerden.Mitanderenalsdenredaktionseigenen SignaodermitVerfassernamengekennzeichneteBeiträgegebendieAuffassungderVerfasserwieder,welcheder MeinungderRedaktionnichtzuentsprechenbraucht.DerAutordesBeitragesträgtdieVerantwortung.Gekenn- zeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig. Mitglied der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. BONN/KREMS – In einer gemeinsa- men Erklärung der Präsidenten der Heilberufe wird eine Einbeziehung desGesundheitswesensundderFrei- beruflichkeit im Rahmen der Ver- handlungen der EU mit den USA zum TTIP-Freihandelsabkommen rundweg abgelehnt. „Freihandels- abkommendürfendieBehandlungs- qualität, den schnellen Zugang zur Gesundheitsversorgung und das hohe Patientenschutzniveau in Deutschland und der EU nicht be- einträchtigen.Das deutsche Gesund- heitswesenistgeprägtvondenPrinzi- pien der Selbstverwaltung und der Freiberuflichkeit. Gerade die Ge- meinwohlbindung, der die Kam- mern und freien Berufe unterliegen, trägt in erheblichem Maß zu diesem hohen Niveau bei“,heißt es in der ge- meinsamen Heilberufe-Erklärung. Die Heilberufe zeigen sich besorgt, dass der Anwendungsbereich der Freihandelsabkommen zwischen der EUunddenUSAGesundheitsdienst- leistungenerfassen,deregulierenund darüber hinaus einer Normung unterziehen könnte. Damit würde diedenMitgliedstaatenvorbehaltene Gestaltung der Gesundheitssysteme nicht nur durch private internatio- nale industriegetragene Normungs- gremien, sondern letztlich durch internationale Freihandelsabkom- men insgesamt ausgehebelt, so die Heilberufe. Art.168Abs.7desVertragesüber die Arbeitsweise der Europäischen Union stelle laut Heilberufskam- mern klar, „dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festle- gung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesund- heitswesens und der medizinischen Versorgung zu wahren ist“. Darüber hinaus habe die Europäische Union die Sonderstellung des Gesundheits- systems anerkannt. Gesundheits- dienstleistungen seien besonders sensibel, allgemeinwohlbezogen und schützenswert und können nicht mit marktorientierten Dienstleistungen gleichgesetzt werden. Die Heilberufe fordern, dass die Verhandlungsführer der Europäi- schen Union diese Grundsätze bei denVerhandlungen mit den USA be- achten und Europas erfolgreiche Ge- sundheitssysteme – auch in Teilen – schützen. Die Rechte der Patienten wie auch die Freiberuflichkeit von Ärzten, Zahnärzten, Psychothera- peuten und Apothekern sowie die Kompetenzen ihrer Selbstverwal- tungsorgane in Deutschland dürfen nichteingeschränktoderaufgehoben werden. Patienteninteressen vor Kapitalinteressen Kapitalinteressendürfenmedizi- nische Entscheidungen nicht beein- flussen,sodasHeilberufe-Statement. In Deutschland existiere ein weitge- hend selbstverwaltetes, am Gemein- wohlorientiertesGesundheitswesen. DasUS-amerikanischeGesundheits- system sei im Gegensatz dazu stark marktwirtschaftlich geprägt und weise deutlich weniger solidarische Elemente auf. Die Struktur unseres Gesundheitswesens sei maßgeblich gekennzeichnetdurchSchutzmecha- nismenwiedieZulassungsvorausset- zungen für Vertrags(zahn)ärzte, die Bedarfsplanung oder den Sicherstel- lungsauftrag der Körperschaften. „Diese dürfen nicht durch Freihan- delsabkommen aufgebrochen wer- den, um rein gewinnorientierten Unternehmen Profitmöglichkeiten durch das Betreiben von Zahnarzt- praxen,ApothekenoderMVZszuer- öffnen“,so die Heilberufe wörtlich. Die Forderung der Heilberufe: „Die Verhandlungsführer der Euro- päischen Union müssen zwingend dafür Sorge tragen, dass der Patien- tenschutz und die hohe Qualität der medizinischen Versorgung nicht ei- nem rein marktwirtschaftlich moti- vierten Liberalisierungsstreben zum Opfer fallen. Gesundheitsdienstleis- tungen sind aus dem Anwendungs- bereich von Freihandelsabkommen auszuschließen.“ DT Abgelehnt! Heilberufe verweigern Einbeziehung des Gesundheitswesens in TTIP-Verhandlungen. befriedigenden 2,52, das zu den Hautärzten mit einer 2,55. 3-Jahres-Trend: Gesamt- zufriedenheit bleibt stabil hoch Die Gesamtzufriedenheit mit Deutschlands Zahnärzten, in die auch die Kategorie „Vertrauensver- hältnis“ mit einfließt, bleibt weiter- hin sehr hoch. Im ersten Halbjahr 2015 erhalten die Zahnärzte eine Durchschnittsnote von 1,4 (2013: 1,4; 2014: 1,39) und liegen demnach mit Abstand auf dem 1. Platz. Wie schon in den Vorjahren folgen auf dem 2. Platz die Urologen (1,73), ge- folgt von den Allgemein- und Haus- ärzten (1,88). Schlusslicht bilden wie schon im letzten Jahr die Hautärzte mit 2,48. Bundesländervergleich: Großes Vertrauen in bayerische Ärzte Den bayerischen Ärzten ver- trauen die Patienten am meisten.Mit der guten Note 1,8 konnten die Ärzte inBayernihreSpitzenpositionvertei- digen. Wie schon im Vorjahr landen die Ärzte aus Nordrhein-Westfalen erneut auf Platz 2, dicht gefolgt von ihrenKollegenausdemSaarland.Da- mit liegen diese Bundesländer deut- lichüberdemDurchschnittvon1,99. Das Schlusslicht bilden die Branden- burgerÄrzte,diedennochmitdergu- ten Durchschnittsnote 2,17 bewertet werden. Damit kann Bremen zum ersten Mal seit 2012 vom letzten auf den vorletzten Platz vorrücken, auch wennderAbstandgeringist,denndie Bremer Ärzte erreichen in der Kate- gorie Vertrauensverhältnis eine ÁFortsetzung von S. 1 oben „Fachärztevergleich“ Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durchgängige Nennung der männlichen und weib- lichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Tel.: 034148474-0 Fax: 034148474-290

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