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Dental Tribune German Edition

SPECIALTRIBUNE German Edition · Nr. 1+2/2015 · 28. Januar 2015 Special Products 23 Implantologische Chirurgie von A–Z Ein kombinierter Theorie- und Demonstrationskurs Referent I Prof. Dr. Dr. Frank Palm/Konstanz KURSREIHE 2015 Organisation I Anmeldung OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-308, Fax: 0341 48474-290 event@oemus-media.de, www.oemus.com Programmflyer Kursinhalte, Preise und Anmeldeformular PRAXISSTEMPEL E-MAIL-ADRESSE Faxantwort 0341 48474-290 Bitte senden Sie mir das Programm zum Seminar „Implantologische Chirurgie von A–Z“ mit Prof. Dr. Dr. Frank Palm/Konstanz zu. DTG 1&2/15 FORT BILDUNGSPU N KTE 4 24.04.2015 | Düsseldorf 12.06.2015 | Konstanz Termine inkl. DVD I Dieser Kurs wird unterstützt I Stand:16.01.2015 www.implantologische-chirurgie.de 09.10.2015 | München 04.12.2015 | Baden-Baden O ANZEIGE Trinkwasser für den medizinischen Gebrauch unterliegt diversen Ge- setzenundVorgabenzurInfektions- prävention. Zu nennen sind hier neben der Trinkwasserverordnung das Medizinproduktegesetz, die Empfehlungen des Robert Koch- Instituts und das Infektionsschutz- gesetz.LautTrinkwasserverordnung darf die Zahl der koloniebildenden Einheiten (KBE) 100 KBE/ml nicht überschreiten. Des Weiteren muss die Anzahl der Legionellen gleich Null sein. Klinik- und Praxisbetreiber sind verpflichtet, all diese Gesetze und Vorgaben zu kennen und sie einzu- halten. Eine Nicht-Beachtung kann unter Umständen nicht nur schwer- wiegende gesundheitliche, sondern auch ernste juristische Folgen haben. Denn im Falle einer Schädigung des Patienten durch unzureichende HygienemaßnahmengiltdieBeweis- lastumkehr, d. h. der Zahnarzt muss ggf. beweisen, dass sein Handeln nicht für den Schaden verantwort- lich ist. Es hat sich gezeigt, dass Den- talmediziner dem vielschichtigen Thema Wasserhygiene oftmals un- zureichend informiert gegenüber- stehen. Eine fundierte eigene Be- urteilung der Wirksamkeit von Wasserdesinfektionssystemen wird allzu oft durch Vertrauen auf die Angaben der Hersteller von Dental- einheiten oder Dentaldepots er- setzt. WiekommteszumEindringenvon Keimen in das wasserführende System einer Dentaleinheit? In der modernen Zahnmedizin sind Dentaleinheiten mit wasser- gekühlten Bohrern ausgestattet. Sie besitzen daher ein wasserführendes SystemundhierfüreineEntkeimungs- vorrichtung. Trotz dieser Vorrich- tungen werden bei entnommenen Wasserproben die vorgeschriebenen GrenzwertevonKeimen/mlsehrhäu- fig überschritten.Gerade Legionellen und Pseudomonaden werden häufig nachgewiesen,denn sie finden in den wasserführenden Systemen der Den- taleinheiten perfekte Wachstumsbe- dingungenundverhinderndamitaus infektiologischenGründeneinenwei - teren Betrieb der Dentaleinheiten. Ein erster, nicht zu unterschät- zenderGrundfürdasEindringenvon KeimenindasSystemliegtaußerhalb der Zahnarztpraxis: Zahnärztliche Behandlungseinheiten sind in den meisten Fällen in Gebäuden unter- gebracht, die nicht primär für den Betrieb von Zahnarztpraxen kon- struiert worden sind. Eine mögliche VerkeimungkannihreGründeschon im Hausnetz haben: So kann zum Beispiel eine stillgelegte Leitung ab- gestandenes Wasser beinhalten und Brutstätte für alle möglichen Arten von Keimen sein. Hinzu kommt, dasses–geradeinBürogebäudenund Ärztehäusern – an Wochenenden und zu Urlaubszeiten zu langen Still- ständen desWassers kommt. Lange Stagnationszeiten bzw. eine geringeWasserbewegung stellen eine Problematik ebenso innerhalb der Praxis dar: Schon der Wasser- verbrauch einer Dentaleinheit mit ca. 50 ml/min ist denkbar gering. Zusammen mit den relativ hohen Temperaturen in den Behandlungs- einheiten und den ausgedehnten Be- triebspausenstelltdieseinnichtaußer Acht zu lassendes Risiko für eine mikrobielle Kontamination dar. Als weitere Verkeimungsquelle gilt der Patient selbst: Durch einen Rücksaugeffekt können bei der Be- handlung–vorhandenenSicherheits- ventilen zum Trotz – Bakterien aus der Mundhöhle des Patienten das rückfließendeWasserkontaminieren. Dauerkontamination durch Biofilm Die Oberfläche der feinen Was- serschläuche in der Dentaleinheit ermöglicht nach kürzester Zeit die Bildung von Biofilm. Die oben ge- nannten Ursachen für das Eindrin- gen von Keimen in das wasserfüh- rende System einer Dentaleinheit können einzeln für sich oder in der Zusammenwirkung zur Bildung und zum Wachstum von Biofilm führen. Istdieserersteinmalvorhanden,lässt ersichnurschwerwiederbekämpfen. Welche Verfahren werden gegen Biofilm angeboten? Bei der Bekämpfung von Biofilm in Dentaleinheiten ist eine Vielzahl technischer und mikrobiologischer Besonderheiten zu berücksichtigen. Prinzipiell stehen vor allem chemische VerfahrenzurAuswahl. Bei diesen chemischen Verfahren ist zunächst auf die Materialkompati- bilität zu achten. Manche chemischen Zusätze stehen inVerdacht,für Korro- sion an Leitungen und Instrumenten verantwortlich zu sein. Wesentlich wichtiger im Sinne der eingangs be- schriebenen rechtlichen Problematik ist es jedoch, die mikrobiologische Überprüfbarkeit des behandelten Wassers zu hinterfragen: Werden mit den gewählten Anwendungskonzen- trationentatsächlichBiofilmeentfernt oder handelt es sich nur um schwam- mige Vertriebsaussagen? Schließlich ist Biofilm ca. 1.000-mal resistenter gegen Biozide als ein frei schwebender Mikroorganismus. Der Erfolg einer Maßnahme lässt sich schlussendlich nur mit einer korrekt durchgeführten Beprobung nachweisen.Hierinliegtabereinewei- tere Problematik. Denn beim Einsatz chemischer Desinfektionsverfahren ist bei der Probenahme stets auf ein geeignetes Inaktivierungsmittel in der richtigen Konzentration zu achten. Wird dies unterlassen oder nicht kor- rekt berechnet, kommt die Analyse zu falschen Ergebnissen. Denn zu lange Kontaktzeiten der Biozide in den Pro- begefäßen reduzieren die Anzahl der aus dem Biofilm losgelösten Keime er- heblich. Ein Verstoß gegen die hier zu erfüllende DIN EN 19458 führt nicht nur zu falsch-negativen Ergebnissen, sondern auch zu erheblicher Rechts- unsicherheit für Betreiber von Medi- zinprodukten. Aus den hier beschriebenen Gründen ist Rechtssicherheit mit den genannten Ansätzen also nur sehr schwerzuerreichen. Ist eine rechtssichere Wasserhygiene möglich? Die Antwort lautet: Ja. Ein praxiserprobtes Wasserhygienekon- zept, das zudem erfolgreich klinisch validiert wurde, wird mit dem SAFEWATER-Verfahren der Firma BLUE SAFETY angeboten. Unter der Leitung von Dr. Gebel des In- stituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn wurde in einem Biofilmschlauch- modell die Wirksamkeit der unter- nehmenseigenen Lösung getestet. Das Ergebnis war, dass selbst drei Jahre alter, mineralisierter Biofilm innerhalb von 77 Tagen abgebaut wurde. Zudem war die Fließwelle unter einer Minute Kontaktzeit mit der SAFEWATER-Lösung keimarm. Weitere Informationen zur Ver- einbarung eines Beratungstermins und Erfahrungsberichte finden Interessierte auf der Webseite von BLUE SAFETY. BLUE SAFETY GmbH Tel.: 0800 25837233 www.bluesafety.com ST Unterschätztes Risiko: Wasserhygienesystem SAFEWATER-Verfahren bietet dauerhaft wirksamen Schutz gegen Biofilm. Abb. 1: Dauerhaft wirksam gegen Biofilm: SAFEWATER-Systeme. – Abb. 2: Biofilm in Hausinstallationen – vor und nach der Installation des SAFEWATER-Systems. 1 2 DTG0115_23_BlueSafety 19.01.15 14:47 Seite 1 Tel.: 034148474-308, Fax: 034148474-290 034148474-290 Tel.: 080025837233 12 DTG0115_23_BlueSafety 19.01.1514:47 Seite 1

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