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Dental Tribune Austrian Edition

Statements and News DENTALTRIBUNE Austrian Edition · Nr. 12/2014 · 3. Dezember 20142 BAAR – Mit dem 1.10. begann Frau Ilona Marschitz bei TRI Dental Im- plants als Country Managerin Öster- reich.FrauMarschitzwarzuletztalsGe- neralManagerbeiderFirmaSICinvent AustriafürdenerfolgreichenMarktauf- bau verantwortlich. Das Unternehmen freut sich, mit Frau Marschitz eine in allen Bereichen der dentalen Implan- tologieerfahreneMitarbeiteringewon- nenzuhaben,undistdavonüberzeugt, dassTRIdankihrerlangjährigenErfah- rungimAufbauneuerMärkteundihrer fundierten Kenntnisse des österreichi- schen Dentalmarktes innerhalb kurzer Zeit eine ernstzunehmende Rolle im österreichischenNachbarmarktspielen wird(www.tri-implants.com). Quelle:TRI Dental Implants DT TRI goes Austria Ilona Marschitz neue Country Managerin Österreich. IMPRESSUM Verlag OEMUSMEDIAAG,Holbeinstr.29 04229 Leipzig, Deutschland Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Marina Schreiber (ms) m.schreiber@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Projektleitung/Verkauf Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Matteo Arena, Franziska Dachsel Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Erscheinungsweise DentalTribuneAustrianEditionerscheint2014mit12Ausgaben(2Doppelausgaben1+2und7+8),esgiltdiePreis- liste Nr. 5 vom 1.1.2014. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Straße 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Austrian Editionist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohneZustimmungdesVerlagesunzulässigundstrafbar.DasgiltbesondersfürVervielfältigungen,Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch aus- zugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung desManuskriptesgehtdasRechtzurVeröffentlichungalsauchdieRechtezurÜbersetzung,zurVergabevonNach- druckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung vonSonderdruckenundFotokopienandenVerlagüber.FürunverlangteingesandteBücherundManuskriptekann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen ge- kennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzei- genbefindensichaußerhalbderVerantwortungderRedaktion.FürVerbands-,Unternehmens-undMarktinforma- tionen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Dar- stellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. R ein statistisch wird die Zukunft der Berufsausübung in der Zahnmedi- zin weiblich geprägt sein. Ja, eine flächendeckendeVersorgungdurchZahn- arztpraxen wird in wenigen Jahren schon garnichtmehraufdieBeinezustellensein, ohne dass die Leistungserbringung und deren Organisation „frauengerecht“, das heißt „familiengerecht“,gestaltet wird. Sind heute schon die Zahnarztpraxen auch in Österreich zu bald 30 Prozent „weiblich“ geführt – in anderen Ländern ist die Quote deutlich höher –, liegen die ApprobationenalsZahnärztinnennacher- folgreichemStudienabschlussschonüber 50 Prozent und der Studierendenanteil steigt zunehmend auf über 60 Prozent. Damit gewinnen Themen der Verein- barkeit von Beruf und Familie für junge ZahnärztinnenzunehmendanBedeutung. Wennauchnichtausgeschlossenist,dass männlicheZahnmedizinerAufgabeninder Angehörigenpflege oder Kinderbetreuung übernehmen, was auch zu unterstützen ist, liegt der viel größere Regelungsbedarf in der Organisation der Praxisbedingungen für die Kassenversorgung.In Deutschland hat sich da in den Regulierungen durch Liberalisierungbereitsvielgetan.InÖster- reich muss vieles im Sozialversorgungs- system noch geöffnet werden hin zu Job- sharing-Systemen in der Praxisorganisa- tion, besonderen Anstellungsvertrags- Öffnungen und Arbeitszeitenregelungen (siehe auch Seite 1). Einfacher wird vieles sicher durch die zunehmend bedeutender werdende Rolle, die der Versicherte als Privatpatient einer besseren und vorsor- genden Zahnmedizin künftig einnimmt. Geradehier,auchindemwachsendenAn- spruchsverhalten an Ästhetik in der Zahn- versorgung,spielt die Zahnärztin,die Frau alsvertrauenswürdigerPartnerinderLeis- tungsberatung,einezunehmenderfolgrei- che Rolle. Die Chancen müssen geöffnet werden, die Praxisorganisation als Zahn- ärztin in progressiven Arbeitsmodellen so gestalten zu können, dass ein aus- geglichenes Verhältnis zwischen Arbeits- und Familienleben geschaffen werden kann.Viele Türen müssen hier berufspoli- tisch aufgesperrt werden. In der Wissenschaft und Forschung, ja bei Dissertationen und Habilitationen wie in der Dentalindustrie, haben Zahn- ärztinnen sich bereits eine meist gleich- berechtigte Position geschaffen. Wo es noch große Defizite zu über- winden gilt,ist die berufspolitische Reprä- sentanz von Zahnärztinnen, nicht zuletzt jungen Frauen, die bereit sind, auch poli- tisch die besonderen Interessen verant- wortlich mitzugestalten. In den Führungs- positionen der Körperschaften, voran un- sere Kammern, sind Frauen kaum ver- treten, wird die 30/50/60-Prozentquote der„gerechten“RepräsentanzbeiWeitem nicht erreicht. Offen ist dabei, ob die Ur- sache in höherem Desinteresse junger Zahnärztinnen, an den Funktionsgremien der alten Herren mitzuwirken, liegt, oder ob eine weitere Belastung aus der schon schwierigen Gestaltung von Beruf und Familie als Zahnärztin unzumutbar ist. Da aber auch junge männliche Zahnärzte kaum vertreten und mitzuwirken bereit sind, weil sie mit den von Ritualen domi- nierten Alt-Männer-Funktionärsgesell- schaften nichts zu tun haben wollen, spricht viel dafür – ähnlich der gesetz- lichen Überlegungen für Unternehmens- AufsichtsrätegroßerAktiengesellschaften und politischer Institutionen – eine Frauen-Mindest-Vertretungsquote auch in zahnärztlichen Zwangskörperschaften einzuführen.Was spricht eigentlich gegen Vielfalt und mehr weibliche Intelligenz und Intuition, toi,toi,toi,Ihr J.Pischel Frauen prägen die Zukunft der Zahnmedizin! JürgenPischelsprichtKlartext Infos zum Autor LEIPZIG–WarumsichüberJahrehin- wegdurchdasStudiumquälen,wennes auch im Schnelldurchlauf geht, dachte sich wohl ein junger Mann, als er Ende 2002 mit dem Studium der Zahnmedi- zin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf startete. Nach der Exmatri- kulation sechs Jahre später startete er seineHochstaplerkarriere,indemerne- ben dem Universitätszeugnis, das ihm ein Bestehen der zahnärztlichen Prü- fung bescheinigte, auch seine Appro- bationsurkunde fälschte und bei der Zahnärztekammer Nordrhein ein- reichte.Der Weg zu einer erfolgreichen Zahnarztkarriere schien geebnet. Vor- erstdokterteerineinerTönisforterund späterineinerMönchengladbacherPra- xis herum.In dieser Zeit kam es immer wieder zu Patientenbeschwerden. Laut Berichterstattungaufwww.rp-online.de handelt es sich um insgesamt 137 Fälle, bei denen er fälschlicherweise mit Bohrer & Co.am Patienten herumwer- kelte. Dass nichts Schlimmeres passiert ist,gleichteinemWunder. Durch einen Zufall flog der falsche Zahnarzt dann aber doch noch auf: Ein alter Studienkollege, der den Studien- abbrecher kannte, entlarvte ihn bereits 2012 als Hochstapler und stellte Straf- anzeige. Da half dem Schwindler auch keine Selbstanzeige mehr. Jetzt muss sich der Mönchengladbacher Anfang Dezember den Richtern des Schöffen- gerichtesstellen.Zwischenzeitlichbewarb ersichbeieinerweiterenZahnarztpraxis mit dem Schwerpunkt Kinderheilbe- handlung und dem Fokus auf Angstpa- tienten.ZudieserneuenAnstellungkam esglücklicherweisenichtmehr.DieInha- berinderPraxiswarihmaufdieSchliche gekommen. Dem Angeklagten drohen lautRechtsprechungwegenBetrugsund UrkundenfälschungeinehoheGeldstrafe bzw. bis zu fünf Jahre Haft. Für gefähr- liche Körperverletzung kann eine Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafeverhängtwerden. Quelle: ZWP online DT Hochstapler in Weiß entlarvt Falscher Zahnarzt muss sich vor Gericht verantworten. BOOKHAM – Um sich wegen akuter Zahnschmerzen bei ihrem Zahnarzt behandelnzulassen,suchteeineaustra- lische Patientin im Jahr 2009 dessen Praxis auf. Dieses Vorhaben endete in einem dentalen Desaster und nun vor demRichter.EineersteDiagnoseinder zuständigenZahnarztpraxislauteteda- mals: Karies unter der Füllung und da- mit einhergehender Zerfall des Zahnes. SchnellentschiedsichdiePatientinnach AbwägeneinerWurzelbehandlungund auf Anraten des Behandlers für die Extraktion des geschädigten Zahnes. Jedoch brach dem Zahnarzt beim Ent- fernen des desolaten Zahnes die Krone ab. Er beseitigte zwar einen Teil der Wurzel, drückte aber unglücklicher- weise restliche Teile des Zahnes in die Kieferhöhle. Er verschloss daraufhin die Wunde und überwies die Patientin an den örtlich ansässigen Kieferchir- urgen. InfolgeeinerInfektionerlittsieeine Fazialislähmung im rechten Gesichts- bereich.JeglichesGefühlimOberkiefer, in den Zähnen und dem Zahnfleisch gingverloren.EineWochenachderfehl- geschlagenen Extraktion beim Erstbe- handler konnte mittels OP der Rest des Zahnes erfolgreich aus der Kieferhöhle entferntwerden.ImZugediesesEingrif- fes erlitt sie wenig später eine schwere InfektionimKieferknochen,dessenBe- handlungsichbis2011hinzog. Durch die anschließende,langwie- rigeBehandlungmusstesieihrenBeruf alsTierärztinandenNagelhängenund reichte Zivilklage gegen den Zahnarzt ein – mit Erfolg. Der Beklagte wehrte sich zwar im Prozess vehement und brachtevor,erhabedieBehandlungnur auf Wunsch seiner Patientin fortge- führt.DerzuständigeRichterentschied jedoch zugunsten der Geschädigten und sah in dem Fall eindeutig eineVer- letzung der Sorgfaltspflicht seitens des Behandlers. Egal ob es der Wunsch der Patientin gewesen sei, die Behandlung fortzuführen–eralsSpezialisthättedie Risiken abwägen müssen. Die Geschä- digteerhieltmehrals800.000Dollarfür Schäden,Verlust von Einkommen und Folgekosten der zahnmedizinischen Behandlungen. Quelle: ZWP online DT Verpfuschte Zahnextraktion Australierin erhält 800.000 Dollar (ca. 550.000 Euro) Schadensersatz. Tel.: +4934148474-0 Fax: +4934148474-290

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