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Dental Tribune German Edition

Statements and News DENTALTRIBUNE German Edition · Nr. 12/2014 · 3. Dezember 20142 R ein statistisch wird die Zukunft der Berufsausübung in der Zahnmedi- zin weiblich geprägt sein. Ja, eine flächendeckendeVersorgungdurchZahn- arztpraxen wird in wenigen Jahren schon garnichtmehraufdieBeinezustellensein, ohne dass die Leistungserbringung und deren Organisation „frauengerecht“, das heißt „familiengerecht“,gestaltet wird. Sind heute schon die Zahnarztpraxen in Deutschland zu bald 40 Prozent „weib- lich“ geführt, liegen die Approbationen als Zahnärztinnen nach erfolgreichem Studienabschluss schon über 50 Prozent und der Studierendenanteil steigt zuneh- mend auf über 60 Prozent. Damit gewinnen Themen der Verein- barkeit von Beruf und Familie für junge ZahnärztinnenzunehmendanBedeutung. Wennauchnichtausgeschlossenist,dass männlicheZahnmedizinerAufgabeninder Angehörigenpflege oder Kinderbetreuung übernehmen, was auch zu unterstützen ist,liegt der viel größere Regelungsbedarf in der Organisation der Praxisbedingun- genfürdieKassenversorgung.InDeutsch- land hat sich da in den Regulierungen durch Liberalisierung bereits viel getan. VonAnstellungsverträgenüberbesondere Partnerschaftsformen, Filial- und Ketten- praxismodellen, Spezialisierungen in Ko- operationenund...und...bishinzuimmer bedeutungsloser werdenden Kassen- Budgetierungszwängen.Vieleinfacherwird es noch durch die zunehmend bedeuten- derwerdendeRolle,diederVersicherteals Privatpatient einer besseren und vorsor- genden Zahnmedizin künftig einnimmt. Gerade hier, auch in dem wachsenden Anspruchsverhalten an Ästhetik in der Zahnversorgung,spielt die Zahnärztin,die Frau als vertrauenswürdiger Partner, in der Leistungsberatung eine zunehmend erfolgreiche Rolle. Die Chancen steigen, die Praxisorganisation als Zahnärztin in progressivenArbeitsmodellen so gestalten zu können, dass ein ausgeglichenes Ver- hältnis zwischen Arbeits- und Familien- lebengeschaffenwerdenkann.VieleTüren sind hier berufspolitisch geöffnet. Auch in der Wissenschaft und For- schung, ja bei Dissertationen und Promo- tionen wie in der Dentalindustrie haben Zahnärztinnensichbereitseinemeistgleich- berechtigte Position geschaffen. Wo es noch große Defizite zu über- winden gilt, ist die berufspolitische Reprä- sentanz von Zahnärztinnen, nicht zuletzt jungen Frauen, die bereit sind, auch poli- tisch die besonderen Interessen verant- wortlich mitzugestalten. In den Führungs- positionen der Körperschaften, Kammern und KZVen sind Frauen kaum vertreten, selbst in den Delegiertenversammlungen wird die 40/50/60-Prozentquote der „ge- rechten“ Repräsentanz bei Weitem nicht erreicht. Offen ist dabei, ob die Ursache in höherem Desinteresse junger Zahnärztin- nen, an den Funktionsgremien der alten Herrenmitzuwirken,liegt,oderobeinewei- tere Belastung aus der schon schwierigen GestaltungvonBerufundFamiliealsZahn- ärztin unzumutbar ist. Da aber auch junge männliche Zahnärzte kaum vertreten und mitzuwirken bereit sind, weil sie mit den von Ritualen dominierten Alt-Männer- Funktionärsgesellschaften nichts zu tun haben wollen, spricht viel dafür – ähnlich der gesetzlichen Überlegungen für Unter- nehmens-Aufsichtsräte großer Aktienge- sellschaften und politischer Institutionen – eine Frauen-Mindest-Vertretungsquote auch in zahnärztlichen Zwangskörper- schaften einzuführen. Was spricht eigentlich gegen Viel- falt und mehr weibliche Intelligenz und Intuition, toi,toi,toi, Ihr J.Pischel Klar bezog KZBV-Vorstandsvor- sitzender Dr. W. Eßer auf der KZBV- VertreterversammlungPosition,dasses „leider in allen Bereichen des Lebens korruptives Verhalten, so auch im Gesundheitswesen“ gebe. „Dass aber jetzt seitens der Bundesregierung die Notwendigkeit gesehen wird, einen Korruptionsstrafbestand speziell für das Gesundheitswesen zu schaffen und dafür flächendeckend Sonderstaats- anwaltschaften eingerichtet werden sollen“, hält Eßer, so in Frankfurt am Main, „für völlig überzogen. Vielmehr ist diesesVorgehen unverhohlen popu- listisch, überflüssig und skandalisiert dieHeilberufeininakzeptablerArtund Weise.Vor allem die KZVen nutzen“,so Eßer in der KZBV-VV „seit Jahren die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel des Berufs- und Sozialrechts, um kor- ruptives Verhalten zu ahnden“. Die FolgengehenhinbiszuKassenentzugs- verfahren und auch Verlust der Ap- probation und damit der Berufsaus- übungsmöglichkeit. „Mithilfe einer Compliance-RichtliniewerdederZahn- ärzteschaft nun klar und verständlich dargestellt, was mit geltendem Berufs- und Sozialrecht vereinbar ist – und was nicht“,soEßer. Eine besondere Rolle nehmen da- rin besonders die Beziehungen zu dem jeweiligenDentallaborein,beziehungs- weise die Verfahrensweisen im eigenen Praxislabor. Seit Jahren, so auf der KZBV-VV, habederVDZIschwereVorwürfegegen Machenschaften im Praxislabor erho- ben, aber, so die KZBV-Führung, sei der Verband der Zahntechniker kon- krete Beweise und Belege dafür nach wie vor schuldig geblieben. Deshalb forderte die KZBV eine unmissver- ständliche Entschuldigung für diese Entgleisungen, die der VDZI nun ab- gegebenhat. DT Frauen prägen die Zukunft der Zahnmedizin! JürgenPischelsprichtKlartext Infos zum Autor MÖRFELDEN – Der langjährige Leiter der Forschungs- und Ent- wicklungsabteilungderEMAGAG, Dipl.-Ing. Hugo R. Hosefelder, lebt nicht mehr. Völlig über- raschend starb am 3. November derkreativeNaturwissenschaftler und Erfinder, leidenschaftliche Visionär und hochgeschätzte Gesprächspartner. Seine freundliche, besonnene und sehr mitfühlende Art wird seinen Mitmenschen in guter Erinnerung bleiben. Hugo R. Hosefelder hat die Ultraschalltechnologie entwickelt und diese mit der Ultraschallzahn- bürste Emmi-dental Professional umgesetzt. Möge seine Vision der Ultraschall-Technologie nun in seinem Sinne weitergeführt werden. IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Marina Schreiber (ms) m.schreiber@oemus-media.de Jenny Hoffmann (jh) m.schreiber@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Verkauf Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Franziska Dachsel Lektorat Hans Motschmann Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2014 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 5 vom 1.1.2014. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwer- tung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes ver- merkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Über- setzung,zurVergabevonNachdruckrechtenindeutscheroderfremderSprache,zurelektronischenSpeicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt einge- sandteBücherundManuskriptekannkeineGewährübernommenwerden.Mitanderenalsdenredaktionseigenen SignaodermitVerfassernamengekennzeichneteBeiträgegebendieAuffassungderVerfasserwieder,welcheder MeinungderRedaktionnichtzuentsprechenbraucht.DerAutordesBeitragesträgtdieVerantwortung.Gekenn- zeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig. Mitglied der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. ÁFortsetzung von S. 1 oben „Heilberufe“ LEIPZIG–WarumsichüberJahrehin- wegdurchdasStudiumquälen,wennes auch im Schnelldurchlauf geht, dachte sich wohl ein junger Mann, als er Ende 2002 mit dem Studium der Zahnmedi- zin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf startete. Nach der Exmatri- kulation sechs Jahre später startete er seineHochstaplerkarriere,indemerne- ben dem Universitätszeugnis, das ihm ein Bestehen der zahnärztlichen Prü- fung bescheinigte, auch seine Appro- bationsurkunde fälschte und bei der Zahnärztekammer Nordrhein ein- reichte.Der Weg zu einer erfolgreichen Zahnarztkarriere schien geebnet. Vor- erstdokterteerineinerTönisforterund späterineinerMönchengladbacherPra- xis herum.In dieser Zeit kam es immer wieder zu Patientenbeschwerden. Laut Berichterstattungaufwww.rp-online.de handelt es sich um insgesamt 137 Fälle, bei denen er fälschlicherweise mit Bohrer & Co.am Patienten herumwer- kelte. Dass nichts Schlimmeres passiert ist,gleichteinemWunder. Durch einen Zufall flog der falsche Zahnarzt dann aber doch noch auf: Ein alter Studienkollege, der den Studien - abbrecher kannte, entlarvte ihn bereits 2012 als Hochstapler und stellte Straf- anzeige. Da half dem Schwindler auch keine Selbstanzeige mehr. Jetzt muss sich der Mönchengladbacher Anfang Dezember den Richtern des Schöffen- gerichtesstellen.Zwischenzeitlichbewarb ersichbeieinerweiterenZahnarztpraxis mit dem Schwerpunkt Kinderheilbe- handlung und dem Fokus auf Angstpa- tienten.ZudieserneuenAnstellungkam esglücklicherweisenichtmehr.DieInha- berinderPraxiswarihmaufdieSchliche gekommen. Dem Angeklagten drohen lautRechtsprechungwegenBetrugsund UrkundenfälschungeinehoheGeldstrafe bzw. bis zu fünf Jahre Haft. Für gefähr- liche Körperverletzung kann eine Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafeverhängtwerden. Quelle: ZWP online DT ©igor.stevanovic Bürokratische Hürden und eine staatli- cheÜberregulierungdürftendieVersor- gungderBevölkerungnichtblockieren. Hier sei politisch mit Augenmaß zu walten, so der Präsident der BZÄK. VielmehrseidiezahnärztlicheSelbstver- waltung zu stärken und die umsichtige Erfüllung ihrer vom Gesetzgeber ver- ordnetenAufgabenanzuerkennen. Der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, begrüßte die Vorstöße der Politik durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Bereich der Prävention. Hinsichtlich der zukünftigen Versorgungsstruktu- renäußertesichEßerverhaltenoptimis- tisch,für die Praxen müssten Rahmen- bedingungen wie Planungssicherheit oderInfrastrukturstimmen. Die Präsidentin der DGZMK, Prof. Dr. Bärbel Kahl-Nieke, verwies auf die Chancen für eine wirksame PräventiondurchdieBerücksichtigung der Überschneidungen von Zahn- und Allgemeinmedizin. Sie mahnte die stärkere Implementierung einer inter- disziplinären und individualisierten Medizin und Zahnmedizin im deut- schenGesundheitswesenan. DT Hochstapler in Weiß entlarvt Falscher Zahnarzt muss sich vor Gericht verantworten. ÁFortsetzung von S. 1 Leitartikel „Kammer“ Hugo R. Hosefelder 1941–2014. DTG1214_01-02_Title 24.11.14 14:14 Seite 2 Tel.: 034148474-0 Fax: 034148474-290 DTG1214_01-02_Title 24.11.1414:14 Seite 2

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