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Dental Tribune Austrian Edition

Statements and News DENTALTRIBUNE Austrian Edition · Nr. 11/2014 · 5. November 20142 IMPRESSUM Verlag OEMUSMEDIAAG,Holbeinstr.29 04229 Leipzig, Deutschland Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Marina Schreiber (ms) m.schreiber@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Projektleitung/Verkauf Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Matteo Arena, Franziska Dachsel Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Erscheinungsweise DentalTribuneAustrianEditionerscheint2014mit12Ausgaben(2Doppelausgaben1+2und7+8),esgiltdiePreis- liste Nr. 5 vom 1.1.2014. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Straße 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Austrian Editionist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohneZustimmungdesVerlagesunzulässigundstrafbar.DasgiltbesondersfürVervielfältigungen,Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch aus- zugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung desManuskriptesgehtdasRechtzurVeröffentlichungalsauchdieRechtezurÜbersetzung,zurVergabevonNach- druckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung vonSonderdruckenundFotokopienandenVerlagüber.FürunverlangteingesandteBücherundManuskriptekann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen ge- kennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzei- genbefindensichaußerhalbderVerantwortungderRedaktion.FürVerbands-,Unternehmens-undMarktinforma- tionen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Dar- stellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. D ie Kranken- kassen ha- ben ihre Sa- nierung erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge des 2009 be- schlossenen Sanierungskonzepts wurde den Kassen ein Kostendämpfungsvolumen von 1,725 Milliarden Euro für den Zeitraum von2010bis2013vorgegeben.Tatsächlich erreicht wurden drei Milliarden. Das geht aus dem Abschlussbericht hervor, den Ge- sundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ)kürzlichdemMinisterratvorgelegthat. Damit, so die neue Gesundheitsministerin, sei die Sanierung „höchst erfolgreich abge- schlossen“ worden.Nun könne man,nach- dem die Schulden der Kassen weitgehend abgebaut seien, an Strukturreformen im LeistungssystemderKrankenkassenheran- gehen, was ja auch eine Honorierungsre- form einschließt. Für einzelne Leistungs- erweiterungen – so die viel diskutierte und als „Wahlkampfschlager“ beanspruchte Gratiszahnspange – wurde der Struktur- fonds geopfert, damit die Kassen Geld dar- auslukrierenkonnten. Bei Strukturreformen in der Zahnge- sundheit geht es aber um deutlich mehr als nur um „Wahlkampfschlager“, die dann nochinderAusgestaltungimVerhandlungs- wege mit den zahnärztlichen Standesver- tretern auf „Steinzeitniveau“ – fachlich und vergütungsmäßig – eingedampft werden. Es wird auch schwierig werden,inVerhand- lungen von Kassen und Zahnärzten State of the Art Versorgungsdefinitionen und deren leistungsgerechte Bewertung, ohne rasch anKassenbudgetierungsdogmen–bessere BewertungundmehrAusgabensindobsolet – zu scheitern. Ein Teufelskreis, in dem die eine Seite die völlige Unzulänglichkeit des Kassenversorgungskataloges beklagt und die andere Seite verkündet,den Zahnärzten ginge es doch gar nicht so schlecht. Das führtezulangjährigemStillstand. Und doch, es scheint Auswege zu ge- ben,die sich auch in Österreich inAnsätzen zeigen. So gibt die BVA jedem Versicherten für jede vom Zahnarzt gefertigte Krone 200 Euro Zuschuss, für gegossene Stift- aufbauten gibt es 100 Euro dazu, für ein gesetztes Implantat 350 Euro. Ein erster Ansatz,über den Grundversorgungskatalog hinausgehend weitere Leistungen zu be- zuschussen. So ließen sich Mehrkosten- Vereinbarungsmodelle,z.B.in der konserva- tiv-restaurativen Zahnheilkunde, gestalten, in denen auf die bestehende Grundver- sorgung – z.B. plastisches Füllungsmate- rial – aufbauend die gesamteVersorgung in Mehrkostenvereinbarungen grundsätzlich berechnet werden kann. Oder, eine Alter- native wären Festzuschussmodelle für die Grundversorgung nach Indikation, wenn z.B.beieiner abnehmbarenTeilprotheseein festerZuschussvonderKassegewährtwird, der auch für die implantatgestützte festsit- zende Arbeit, die der Patient vom Zahnarzt erhält,ausbezahltwird. Ein erster wichtiger Schritt wäre es schon,wenn alle Kassenarten auf gesicher- ten Grundlagen gleiche Leistungsgrund- sätze verfolgen und umsetzen würden. Ein SchrittindieGerechtigkeit, toi,toi,toi,IhrJ.Pischel Kassen saniert – Auftakt zur Honorarreform JürgenPischelsprichtKlartext Infos zum Autor eigenerTasche,ohnedassernureinen Cent an Zuschuss bekommt. Er hätte sich ja, wie es so schön heißt, „eine zweckmäßige, tragbare, abnehmbare Teilprothese machen lassen können, die die Gebietskrankenkasse, nach einigen Bedenken, ,großzügigerweise‘ zuca.50Prozentstützt“. WenndaskeineUngleichbehand- lung der Patienten ist! Es hat so den Anschein, als ob es neuerdings be- sonders in der Zahnmedizin zwei KlassenvonASVG-Versichertengäbe. Schon zu oft haben uns Gesundheits- politiker und Beamte versichert, dass esinÖsterreichkeineZweiklassenme- dizingibt. Am 1. September 2014 hat die Kinderärztin Dr. med. univ. Sabine Oberhauser (SPÖ) das Bundesminis- teriumfürGesundheitübernommen. Frau Dr. Oberhauser ist sowohl als Politikerin ein Vollprofi (langjährige VizepräsidentindesÖGB)alsauchals Medizinerin. In ihren erfahrenen Händen liegt nun das zukünftige Schicksal aller ASVG-Versicherten, die aus gesund- heitlichen Gründen eine zahnärzt- liche Versorgung benötigen und gerne „gleich behandelt“ werden möchten. DT DÜSSELDORF – Im Februar verur- teilte das Amtsgericht in Düsseldorf einen Zahnarzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro, weil er einer PatientinihrealteProthesealsneuver- kauft habe und dafür 4.000 Euro ab- rechnete. Der verurteilte Zahnarzt ging jetzt am Landgericht in Berufung und wehrt sich gegen dieVorwürfe des Betruges und der fahrlässigen Körper- verletzung. AlsdieOberkieferprothesederbe- tagten Patientin nach zwei Jahren zer- brachundsiesichbeimPraxisnachfol- gerdesAngeklagteninBehandlungbe- gab, stellte dieser den angeblichen Be- trug in „Aus-Alt-mach-Neu-Manier“ fest. Der alte Praxisinhaber bestreitet jedochvehementsolcheinwaghalsiges Vorgehen:„Siewarfast20JahrePatien- tin bei mir – warum sollte ich so etwas machen?“, äußerte er sich bereits im Februar vor dem Richter, wie RP ONLINE berichtete. Nur vorüberge- hend habe er ihr im Herbst 2010 das alte Gebiss eingesetzt, da drei Zähne extrahiert werden sollten,um die neue Prothese einzusetzen.Dazu fehlte aber die Bereitschaft der Patientin. So habe er die alte Prothese aufgearbeitet und erneut eingesetzt.Wie ein Rechnungs- betrag von 4.000 Euro zustande kam, erklärte der Angeklagte mit der Fest- stellung, dass bereits ein neuer Zahn- ersatz für ca. 3.200 Euro angefertigt wordensei,aberdurchPraxisübergabe an den neuen Inhaber scheinbar nie eingesetzt wurde. Die Patientin müsse die neue Prothese nur aus der Praxis abholen. NebendemBetrugstehtallerdings auch der Verdacht der fahrlässigen KörperverletzungimRaum:LautAus- sage der Patientin habe sie die zahn- ärztliche Empfehlung erhalten, die Oberkieferprothese nie herauszuneh- men,was wiederum eine schwere Ent- zündung des Zahnfleisches nach sich zog. Auch gegen diese Aussage ver- wehrt sich der beschuldigte Zahnarzt. Wie sich dieser Fall vor Gericht ent- wickelt und wie die Richter schluss- endlich entscheiden, lesen Sie dem- nächstauf ZWPonline. Quelle: ZWP online DT Recycelte Prothese & Körperverletzung Zahnarzt wehrt sich vor Gericht. Fall noch nicht endgültig geklärt. KREMS (jp) – Derzeit werden die Be- rufszugangs-undBerufsausübungsre- gelnallerreglementiertenBerufeinEu- ropaüberprüft.Zieldabeiistes,dieBe- rufsaufnahme innerhalb der EU-Mit- gliedstaaten zu erleichtern, um mehr Wirtschaftswachstum im gemeinsa- men Binnenmarkt zu generieren. Vor allemgehtesdarum,fürbestimmteBe- rufe, allen voran die Dentalhygienike- rinnen, mit einer europäisch entspre- chend harmonisierten Ausbildung, z.B. Bachelor Dentalhygiene mit sechssemestrigen FH-/Universitäts- studien eine umfassendere Betreuung der Patienten in der Prävention, auch in Eigenverantwortung, zu eröffnen. Dazu ist eine besondere gegenseitige Begutachtung aller nationalen Regu- lierungsvorgaben durch die Mitglied- staaten vorgesehen. Für den Gesund- heitsbereich wurden Physiothera- peuten,PsychologenundDentalhygie- nikerinnenausgewählt. Ausbildung und Tätigkeitsprofil von Dentalhygienikerinnen sind auf nationaler Ebene sehr unterschiedlich geregelt. In Ländern wie Holland oder Dänemark hat dieser Beruf im Ver- gleich zu Deutschland ein breiteres Aufgabenfeld, das über die klassische Zahnreinigunghinausgeht. Hinzu kommt, dass in einzelnen EU-Mitgliedstaaten, wie etwa Groß- britannien, Holland, Dänemark, Ba- chelor-StudiengängeinDentalhygiene angeboten werden, was auch bereits in Deutschland und Österreich mit begrenztem Einsatzbereich in Delega- tion und in Aufsicht des Zahnarztes derFallist. Der gegenseitige Evaluationspro- zess soll bis Ende 2015 abgeschlossen werden. DT Dentalhygienikerinnen im EU-Fokus Harmonisierte Ausbildung für umfassendere Betreuung der Patienten. ÁFortsetzung von Seite 1 Editorische Notiz Schreibweise männlich/weiblich Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durchgängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen ver- zichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alleTexteingleicherWeiseaufMännerundFrauen. Die Redaktion

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