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Dental Tribune German Edition

Statements and News DENTALTRIBUNE German Edition · Nr. 11/2014 · 5. November 20142 G egen die m e i n e s Erachtens aus medizinisch-sachlichen Gründen – hinter einem HKP-Vorschlag steckt mehr als nur eine Kostenberechnung – unzuläs- sigen Internet-Versteigerungsaktionen von zahnärztlichen Leistungen, die höchst- gerichtlich bestätigt wurden, habe ich mich bereits vor einigen Monaten klar geäußert. EsgabvielZustimmung,abereskonntenichts an der Tatsache der öffentlichen Versteige- rungmedizinischerLeistungenändern. Nun wurde der großen Internetgemein- de,die in vielen Bereichen der Notenvergabe in Bewertungsportalen frönt, vom Bundes- gerichtshof (BGH) bestätigt,dass auch ärztli- cheLeistungenundderen„Anbieter“sichder öffentlichen Notenvergabe zu unterwerfen, dasheißtzustellenhaben. EinGynäkologeausMünchenwargegen das Ärztebewertungsportal Jameda bis vor denBGHgezogen,dasabernicht,weilerdort schlecht weggekommen wäre. In seinem Fall überwogen sogar die guten Noten. Der Arzt wollte einfach nur raus. Jameda möge seinProfilkomplettlöschen,verlangteer,aber der BGH wies die Klage rundweg ab. Damit würden die gesamten Geschäftsmodelle der Bewertungsportale,z.B.für Restaurants, Hotels, Handwerker, Flugreisen, etc. infrage gestellt. Der BGH bestätigte ein weiteres Mal, dass Bewertungsportale im Internet dem „öffentlichen Interesse“ am Austausch ent- sprächen. Der Arzt hatte sich auf sein Per- sönlichkeitsrecht berufen, aber der BGH machte deutlich, dass es hier nicht um die Privat-, sondern nur um die „Sozialsphäre“ gehe. Als niedergelassener Arzt wende er sich an potenzielle Patienten und stelle sich damit dem freien Wettbewerb. Unter diesen Umständen sei der Schutz des Persönlich- keitsrechtsnichtsonderlichstarkausgeprägt. Der freie Meinungsaustausch hat für den BGH Vorrang vor den Persönlichkeits- und Datenschutzinteressen der Betroffenen in Bewertungsportalen. Allerdings einen positiven An- satz gibt es: Wird man als Zahnarzt –vielleichtsogarbewusstgesteuert–mehr- mals anonym mit übler Nachrede in einem sogenannten Bewertungsportal belastet, müssen die Einträge aufAntrag hin gelöscht werden. Unwahre Behauptungen können unterbunden werden.Allerdings verweigerte der BGH dem Betroffenen die Bekanntgabe des Namens und der Anschrift des Anony- mus. Ein Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten möge „wünschenswert“ sein, doch das müsse der Gesetzgeber ent- scheiden. Inzwischen hat die CDU-Bundestags- fraktiondenHinweisaufgegriffen:Siewillden SchutzvorVerleumdungdadurchverbessern, dass man im Wiederholungsfall die Identität anonymerKritikeröffnet. DamitschließtsichderKreis.Dennauch Noten über die Leistungserbringung der Praxis und des Zahnarztes beruhen auf „anonymen“EingabenimBewertungsportal. Dies geht dann so weit, dass Bewertungs- portale anbieten, gegen Zahlung einer „Ab- löse“ könne man sich aus dem Bewer- tungs-Noten-System ausblenden lassen. Was für eine Gerechtigkeit und Objektivität? HoffentlichsindSienichtbetroffen, toi,toi,toi, IhrJ.Pischel Auch Dirk Heidenblut, MdB/ SPD, setzt auf Patientenaufklärung und Prävention,wobei der veränder- ten Wahrnehmung der Parodontitis eine entscheidende Rolle zukäme. „Kampagnen und Informationen, die Bewusstsein für Zusammen- hänge schaffen, gerade im Bereich Zahn-undMundgesundheit,sindein wichtiges Mittel.“ Der Gemeinsame Bundesaus- schuss (G-BA) für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat ein Methodenbewertungsverfahren für die Parodontaltherapie in der vertragszahnärztlichen Versorgung eröffnet. Die Fachöffentlichkeit, Sach- verständige aus Wissenschaft und Praxis,DachgesellschaftenderÄrzte- schaft wie die DGZMK, Spitzen- verbände der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen, Spit- zenvertretungen der Medizinpro- duktehersteller sind aufgerufen, via Fragebogen eine Einschätzung zum Thema abzugeben. Ob und wann aus diesem Ver- fahren Veränderungen und Neu- bewertungen der PAR-Therapie in der GKV resultieren, ist noch nicht abzusehen. DT Internet-Bewertung: EsgibtkeinPardon JürgenPischelsprichtKlartext Infos zum Autor MELVILLE – Henry Schein, Inc. arbeitetengmitderCDCFoundation und Partner-Hilfsorganisationen zusammen, darunter AmeriCares, Direct Relief, International Medical CorpsundMedShare,umdenBedarf an medizinischen Hilfsgütern kon- tinuierlich zu überwachen und zu beurteilen und den Ausbruch von Ebola in Westafrika zu bekämpfen. Henry Schein spendet Gesichts- masken,Schutzhandschuhe und Kit- tel sowie Handdesinfektionsmittel, Schutzanzüge und andere PSA im Wert von über einer Million US- Dollar. Um die Einsatzfähigkeit bei Notfällen in allerWelt zu beschleuni- gen, liefert Henry Schein Cares re - gelmäßig Produkte an internationale Hilfsorganisationen, damit deren Lager im Falle einer Katastrophe aufgestockt sind. Zusätzlich zu den vom Unter - nehmen gespendeten medizinischen Produkten hat die Henry Schein CaresFoundationeinenEbola-Hilfs- fonds eingerichtet. Diese Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation nach 501(c)(3), die den weltweiten Zugang zur gesundheitlichen Ver- sorgung unterstützt und fördert. Das von der Stiftung gesammelte GeldwirdanNothilfeleistendeOrga- nisationen gespendet. Henry Schein wird Spenden, die Team-Schein-Mitarbeiter in diesen Fonds einzahlen, verdoppeln. Alle GelderwerdenüberdieCDCFounda- tion und andere Hilfsorganisationen direkt und vollständig den Ebola- Hilfsmaßnahmen zugute kommen. Bis zur Schließung des Fonds können Einzelpersonen und Unternehmen Geld- und Produktspenden leisten. SpendenperKreditkartewerdenüber die Henry Schein Cares Foundation Website www.hscaresfoundation.org angenommen. DT IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Marina Schreiber (ms) m.schreiber@oemus-media.de Jenny Hoffmann (jh) m.schreiber@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Verkauf Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Franziska Dachsel Lektorat Hans Motschmann Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2014 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 5 vom 1.1.2014. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwer- tung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes ver- merkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Über- setzung,zurVergabevonNachdruckrechtenindeutscheroderfremderSprache,zurelektronischenSpeicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt einge- sandteBücherundManuskriptekannkeineGewährübernommenwerden.Mitanderenalsdenredaktionseigenen SignaodermitVerfassernamengekennzeichneteBeiträgegebendieAuffassungderVerfasserwieder,welcheder MeinungderRedaktionnichtzuentsprechenbraucht.DerAutordesBeitragesträgtdieVerantwortung.Gekenn- zeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig. Mitglied der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. ÁFortsetzung von S. 1 Mitte „Parodontitis“ KREMS(jp)–DerzeitwerdendieBe- rufszugangs- und Berufsausübungs- regeln aller reglementierten Berufe inEuropaüberprüft.Zieldabeiistes, die Berufsaufnahme innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu erleichtern, um mehr Wirtschaftswachstum im gemeinsamen Binnenmarkt zu ge- nerieren. Vor allem geht es darum, fürbestimmteBerufe,allenvorandie Dentalhygienikerinnen, mit einer europäisch entsprechend harmoni- sierten Ausbildung, z.B. Bachelor Dentalhygiene mit sechssemestri- gen FH-/Universitätsstudien eine umfassendere Betreuung der Pa- tienten in der Prävention, auch in Eigenverantwortung, zu eröffnen. Dazu ist eine besondere gegensei- tige Begutachtung aller nationalen Regulierungsvorgaben durch die Mitgliedstaaten vorgesehen. Für den Gesundheitsbereich wurden Physiotherapeuten, Psychologen und Dentalhygienikerinnen aus- gewählt. Ausbildung und Tätigkeitsprofil von Dentalhygienikern sind auf nationaler Ebene sehr unterschied- lich geregelt. In Ländern wie Hol- land oder Dänemark hat dieser Beruf im Vergleich zu Deutschland ein breiteres Aufgabenfeld, das über die klassische Zahnreinigung hi - nausgeht. Hinzu kommt, dass in einzelnen EU-Mitgliedstaaten, wie etwa Groß- britannien, Holland, Dänemark, Bachelor-Studiengänge in Dental- hygiene angeboten werden,was auch bereits in Deutschland und Öster- reich mit begrenztem Einsatzbereich in Delegation und in Aufsicht des Zahnarztes der Fall ist. Der gegenseitige Evaluations- prozess soll bis Ende 2015 abge- schlossen werden. DT© Gemmy Ebola-Ausbreitung verhindern Henry Schein und seine Lieferpartner spenden Schutzausrüstung im Wert von über 1 Million US-Dollar. TOKIO –Wer seine Dritten vernach- lässigt, riskiert eine lebensbedrohli- che Lungenentzündung. Wissen- schaftler der Nihon University School of Dentistry in Tokio, Japan, fandenheraus,dassSenioren,dieihre Prothese über Nacht im Mund be- halten, ein doppelt so hohes Risiko haben, an einer Pneumonie zu er- kranken,alsjene,diedenkünstlichen Zahnersatz herausnehmen. Die japanische Studie unter 524 Probanden im betagten Alter von 85+ untersuchte über drei Jahre hinweg die orale Gesundheit von Prothesenträgern. Analysiert wurden neben dem Hygieneverhalten auch die Blut- werte, der allgemeine Gesundheits- zustandsowieKrankheitsverlaufund Sterberate im Zuge einer Lungen- entzündung. Während des Studienzeitraumes wurden insgesamt 48 Fälle von Lun - genentzündung festgestellt,darunter 20 mit tödlichem Verlauf sowie 28 Krankenhauseinweisungen. Bei den Trägern, die ihre Dritten im Mund ließen, wurden neben ver- mehrtem Zahnbelag, Pilzbefall und Zahnfleischentzündungen zudem erhöhte Interleukin-6-Werte fest- gestellt. Quelle: ZWP onlineDT Dentalhygienikerinnen im EU-Fokus Harmonisierte Ausbildung für umfassendere Betreuung der Patienten. Gefahr durch die Dritten Nächtliches Tragen der Prothese erhöht Risiko für Pneumonie. ärztliche Chirurgie und Implantologie anderTUMünchenundwarbereitsals Beisitzer im Vorstand der DGZI tätig. Der engagierte MKG-Chirurg und Implantologe sieht seiner neuen Posi- tionanderSpitzederDGZI,derältesten implantologischen Fachgesellschaft in Europa, mit Begeisterung entgegen. Quelle: ZWP online DT ÁFortsetzung von S. 1 links „DGZI“ DTG1114_01-02_Title 28.10.14 11:23 Seite 2

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