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Dental Tribune Austrian Edition 10/14

KREMS (jp) – Alle Umsätze, die ein Zahnarzt als Honorar für Leistungen in der Behandlung von einer der Kassen oder privat vom Patienten einnimmt, sind umsatzsteuerfrei. Die Steuerbefreiung des Zahnarztes ist allerdings eine sogenannte „un- echte“ Steuerbefreiung. Das heißt, der Zahnarzt kann sich beim Einkauf von Materialien oder Geräten auch keineVorsteuer abziehen. Beim Verkauf der Praxis ist für bestimmte Teile keine Umsatzsteuer vom Zahnarzt als Abgeber zu leisten, wenn Gegenstände verkauft werden, für die kein Vorsteuerabzug in An- spruch genommen werden konnte, und wenn diese nur für steuerfreie Leistungen (z.B. Behandlung) ver- wendetwerden.EinbesondererSach- verhalt ist – nach einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes (BFG) vomFrühjahrdiesesJahres–derVer- kaufderPatientenkartei.Hieristvom erzielten Nettoerlös Umsatzsteuer abzuführen. DasBundesfinanzgerichtwarder Meinung, dass eine „sonstige Leis- tung“ vorliegt.ImVordergrund steht dieWeitergabederindenUnterlagen aufgezeichneten Informationen an den Nachfolger, weil die Kenntnis der Krankengeschichten für einen neu beginnenden Arzt von großer Wichtigkeit ist. Die Übergabe des Datenträgers ist als unselbstständige Nebenleistung der sonstigen Leis- tungen zu beurteilen,so das BFG. Da keine „Lieferung“ vorliegt, könne die Befreiung nicht angewen- det werden. Der Verkauf der Patien- tenkartei ist daher umsatzsteuer- pflichtigundunterliegtdemNormal- steuersatz von 20 Prozent. DT Statements and News DENTALTRIBUNE Austrian Edition · Nr. 10/2014 · 1. Oktober 20142 IMPRESSUM Verlag OEMUSMEDIAAG,Holbeinstr.29 04229 Leipzig, Deutschland Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Marina Schreiber (ms) m.schreiber@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Projektleitung/Verkauf Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Matteo Arena, Franziska Dachsel Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Erscheinungsweise DentalTribuneAustrianEditionerscheint2014mit12Ausgaben(2Doppelausgaben1+2und7+8),esgiltdiePreis- liste Nr. 5 vom 1.1.2014. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Straße 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Austrian Editionist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohneZustimmungdesVerlagesunzulässigundstrafbar.DasgiltbesondersfürVervielfältigungen,Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch aus- zugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung desManuskriptesgehtdasRechtzurVeröffentlichungalsauchdieRechtezurÜbersetzung,zurVergabevonNach- druckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung vonSonderdruckenundFotokopienandenVerlagüber.FürunverlangteingesandteBücherundManuskriptekann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen ge- kennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzei- genbefindensichaußerhalbderVerantwortungderRedaktion.FürVerbands-,Unternehmens-undMarktinforma- tionen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Dar- stellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. M ehr „Qua- lität“ wird eigentlich überall,wenn über die Kosten des Gesundheitswesens gesprochen wird, als wichtiger Faktor für Entscheidungen z. B. bei Forde- rungen nach mehr Honorar für ärztliche oder zahnärztliche Leistungen aufzu- bringen, herangezogen. Oftmals ver- weigern sich die Kassen, Honorar-Aus- gleichsforderungen der Berufsvertre- tungen mit der Begründung,die Patien- tenwürdendarausvorallemprofitieren, zu folgen. Das würde nur dann zutreffen, wenn das zusätzliche Geld an konkrete Verbesserungen der Behandlung ge- knüpft wäre,zum Beispiel durch höhere Anforderungen an geprüfte Qualität im Einzelfall. Dazu wollen viele Polit-Verantwort- liche im Gesundheitswesen nicht nur direkte Leistungskontrollen des ein- zelnen Zahnarztes über Zahnhistorien der Therapie installiert sehen, sondern unter dem Schlagwort „Transparenz“ die vermeintlichen Ergebnisse in Renn- listen – dort heißt es Rankings – quasi guter und schlechter Zahnärzte veröf- fentlichen. Heute oftmals beliebte Aufmacher- Stories in Polit-Magazinen über die angeblichen „Top-100-Zahnärzte im Fachbereich XY“, gerne instrumentali- siert aus sogenannten Berufsfachver- bänden, die einzelnen Promi-Mitglie- dern damit Gutes tun wollen, leisten den Bestrebungen nach mehr „Trans- parenz“ nur Vorschub. Eine ganz neue Gefahr tut sich aus sogenannten Bewertungsportalen im Internet auf, in denen Patienten, soge- nannte Patienten-Schutz-Organisa- tionen, Verbraucherverbände und viele anderesichzurNotenvergabeüberPra- xiseinrichtung, Service und Organisa- tion, Behandlung und deren „Qualität“ hin- reißen lassen. Schon allein der ständig wachsenden Gesundheitskosten wegen spielen Fragen der Effizienz des Systems nicht nur in der politischen De- batte eine zunehmende Rolle. Nutzen und Aufwand von Therapien, Medizin- technik und Arzneimitteln werden zu- nehmend hinterfragt und zu optimieren versucht. Die individualisierte und per- sonalisierte Medizin tritt wieder in den Vordergrund. Prävention statt Reaktion heißt die gemeinsame Leitlinie für das Qualitätsbemühen auf beiden Seiten, den Leistungserbringern wie den Kas- sen. So wird ein Dreiklang aus Patien- tennutzen, Qualität und Transparenz gefordert. „Compliance“ lautet die Zauberformel (s. S.1 „Korruption im Gesundheitswesen“) als Aufforderung zum Handeln. Eine gefährliche Debatte, die nicht auch noch durch in ihrer Aussage frag- würdige „Top-Listen“ aus den eigenen Reihenangeheiztwerdendarf.DasWort von der „Sicherung der Qualität“ in der Gesundheitspolitikdientvorallemdazu, direkten Einfluss auf das Leistungsge- schehen und die Ausgabensteuerung nehmen zu können. Daran wird man sie, siehe „Big Data“, so ist zu befürchten und abzu- wehren, langfristig nur schwer hindern können, das Transparenz-Syndrom zu Rennlisten und Bewertungsportalen ist schon gar nicht zu vermeiden. Aber Klartext-Leser gehören zu den „Guten“, haben also nichts zu befürchten. Spaß beiseite, dennoch toi, toi, toi, Ihr J. Pischel Zahnarzt-„Qualitäts-Rankings“ in Medien kontraproduktiv JürgenPischelsprichtKlartext Infos zum Autor Steuerprobleme beim Praxisverkauf Umsatzsteuer bei Verkauf der Patientenkartei. In der Dental Tribune Austrian Edi- tion 9/2014 wurde unter dem Titel- beitrag „Verbesserung oder nur Ver- längerung?“dieAusbildungzurZahn- medizinischen Assistenz, die ab 2015 erstmals als dreijähriger Lehrgang durchgeführt werden wird, themati- siert.DerSchulleiterderFortbildungs- akademie Zahn, OMR Dr. Hans Schrangl, nimmt in einem Leserbrief an die Redaktion der Dental Tribune Stellung zu diesem Beitrag: „In meiner Eigenschaft als Leiter der ,Fortbildungsakademie Zahn‘ – einer Einrichtung der Landeszahn- ärztekammer für OÖ zur Ausbil- dungzahnärztlicherAssistentinnen– möchte ich…wie folgtStellungneh- men: Nach jahrelangen Bemühun- gen vieler engagierter Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Ausbil- dung unserer Mitarbeiterinnen ist es imJahr2012gelungen,denBeruf der Zahnärztlichen Assistenz gesetzlich zuetablieren.Damitwurdenerstmals das Berufsbild, der Tätigkeitsbereich und die Ausbildung dieses Gesund- heitsberufes im Zahnärztegesetz ver- ankert und der Anlernberuf wird sukzessive auslaufen. Es ist aus meiner Sicht bedauer- lich, dass durch inhaltliche Unrich- tigkeitenindemobengenanntenBei- trag der Eindruck erweckt wird, es hättekeineVerbesserungindertheo- retischen Ausbildung unserer Mitar- beiterinnen stattgefunden, sondern die Ausbildung sei nur verlängert worden. BereitsinderÜberschriftdesBei- tragesistdasBerufsbildunrichtigbe- zeichnet: es lautet korrekt ,Zahnärzt- liche Assistenz‘ und nicht ,Zahnme- dizinische Assistenz‘. Unrichtig ist auch, dass im Herbst der erste drei- jährige Lehrgang für die Ausbildung starten würde. In Oberösterreich wurde in unserer Fortbildungsaka- demie bereits im vergangenen Jahr 2013 mit dem ersten dreijährigen Ausbildungslehrgang gestartet – der zweite Lehrgang begann im heurigen Herbst, sodass in unserem Bundes- land derzeit parallel zwei dreijährige Lehrgänge unterrichtet werden. Mit der neuen Berufsausbildung istesunsgelungen,denGesundheits- beruf der Zahnärztlichen Assistenz miteinerumfassendentheoretischen Ausbildung zu etablieren. Es wird eine berufsbegleitende theoretische Ausbildung im Ausmaß von 600 Stunden angeboten. Es wurden die Lehrinhalte im Vergleich zum An- lernberuf verdreifacht und an inter- nationale Standards angepasst. Da- mit sind wir in der Lage, künftig un- seren Mitarbeiterinnen ein solides theoretisches Basiswissen in den Be- ruf mitzugeben. Eine Lehrausbil- dung im Gesundheitsbereich ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll und wird daher von uns auch nicht angestrebt. Dennoch sind selbstverständlich alle nach den neuen gesetzlichen Vor- schriften ausgebildeten zahnärzt- lichen Assistentinnen Fachkräfte in ihrem Beruf und keineAnlernlinge. Weiters ist es unrichtig,dass ,Or- dinationen die Bürde eines Lehrbe- triebes zu tragen‘ hätten. Hier wird vomAutordesBeitragesoffenbarder Lehrberuf zur Zahnärztlichen Fach- assistenz mit dem Gesundheitsberuf der Zahnärztlichen Assistenz ver- wechselt! Insgesamt wäre es wohl notwen- dig, die Unrichtigkeiten des Beitrages in einer nächsten Ausgabe der Dental Tribunerichtigzustellen.Wünschens- wert wäre es auch, die durchwegs po- sitiven Errungenschaften des neuen Berufsbildes der Zahnärztlichen As- sistenz für die Kollegenschaft auch als solchedarzustellen.“ DT Leserbrief Editorische Notiz Schreibweise männlich/weiblich Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durchgängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen ver- zichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alleTexteingleicherWeiseaufMännerundFrauen. Die Redaktion Schulleiter der Fortbildungsakademie Zahn,OMR Dr.Hans Schrangl.

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