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Dental Tribune Austrian Edition

DENTALTRIBUNE Austrian Edition · Nr. 9/2014 · 3. September 2014 Events 11 Dental Tribune: Herr DDr. Gadner, wie sind Sie auf die Idee gekommen, dieses Thema zum Inhalt einer Ver- anstaltungzumachen? DDr. Klaus Gadner: Als Sachver- ständiger wird man immer wieder mit dem Thema Behandlungsfehler, Auf- klärungsmängel, Dokumentationsde- fizite und daraus resultierenden Haf- tungsfragen in der Zahnarztpraxis konfrontiert.Wenn man sich mit Kol- legenüberdiesesSachgebietunterhält, fällt häufig auf, dass hier sehr viel Un- sicherheit und Unwissenheit besteht oder das Thema ganz einfach bisher tabuisiertwurde.DaheristdieIdeege- reift, einen Informationsnachmittag zu organisieren,an dem diese Themen aufbereitetwerdenundaufgezeigtwer- den soll, wie Aufklärung und Doku- mentation praxisnah durchgeführt werden kann und muss. Im Anschluss an die Vorträge ist eine gemeinsame Diskussion mit allen Referenten ge- plant,bei der die Teilnehmer alle noch offenenFragendiskutierenkönnen. Ein spannendes und sicher auch bri- santesSachgebiet.AnwelcheTeilneh- merrichtetsichIhrSymposium? DasSymposiumrichtetsichnatür- lich an alle interessierten Zahnärzte sowie oralchirurgisch tätigen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen. Es war mir jedoch ein besonderes Anliegen, auch den Studierenden der Zahnme- dizin die Wichtigkeit des Themas Auf- klärung und Dokumentation nahezu- bringen und sie dafür zu sensibili- sieren. Daher konnte dankenswerter- weise mithilfe der Sponsoren erreicht werden, dass die Absolventen des Ab- schlussjahrgangs des Zahnmedizin- studiums der Medizinischen Univer- sitätInnsbruckkostenlosandieserVer- anstaltungteilnehmenkönnen. Welche Themen werden behandelt undwelcheReferentenhabenSiever- pflichtenkönnen? Bei der Veranstaltung dreht sich alles um die Themen Haftung, Auf- klärung und Dokumentation. Dabei stand als Ausgangspunkt die Idee, die- sen Themenkomplex aus den unter- schiedlichsten Blickwinkeln zu be- leuchten.AlsVertreterderHaftpflicht- versicherung konnten Gerald Gregor, Leiter der Haftpflichtversicherung der Zurich Versicherung AG, und als Ver- treterderSchiedsstellederLandeszahn- ärztekammer Tirol der Vorsitzende Dr. Klaus-Dieter Gosch, Richter am Oberlandesgericht Innsbruck, als Re- ferenten verpflichtet werden.In einem Vortrag werden die bekannte Rechts- anwältinDr.KarinPrutsch,welchesich auf ärztliche und zahnärztliche Haf- tungsfragen spezialisiert hat, und der erfahrene Sachverständige MR Dr. Dr. Walter Drobnitsch aus Graz den The- menkomplexpraxisnahbeleuchten. Sehr interessant wird sicherlich auch das Referat von Prof. Dr. Karl- Heinz Danzl, Richter und Senatsprä- sident des Obersten Gerichtshof in Wien und Co-Autor des Buches „Das Schmerzengeld: in medizinischer und juristischer Sicht“. Er hat sich umfas- send mit dem Thema auseinanderge- setzt und zugesagt, den Teilnehmern auch mit Beispielen aus der aktuellen Recht- sprechung das Thema Haftungsrisiko in der Zahnarztpraxisausrich- terlicher Sicht näher- zubringen. Für die an- schließende gemein- same Diskussion hat als Ehrengast ein weiterer sehr erfahrener Sachver- ständiger, Univ.-Prof. Dr. Dr. Burghard Norer, seinKommenzugesagt. Stichwort Haftungsrisiko – offen- sichtlich wird der Zahnarzt während seiner langjährigen Ausbildung auf möglichejuristischeAuseinanderset- zungen, mit denen er sich später in seiner Praxis möglicherweise kon- frontiertsieht,nichtvorbereitet? Genau hier liegt das Grundpro- blem.ImLaufedesZahnmedizinstudi- ums wird sehr viel zahnmedizinisches Wissen gelehrt, allerdings gibt es zum Thema Aufklärung, Dokumentation, Konfliktmanagement und drohende juristische Auseinandersetzung keine eigene Lehrveranstaltung. Das in den Ordinationsalltag mitgenommene universitär vermittelte Wissen zu die- sem Themenkomplex wird meist in denpraktischenKursenvonAssistenz- ärzten vermittelt, welche ihr Wissen wiederum von Assistenzärzten gelehrt bekommen haben, als sie selbst noch Studierende waren. Dieser Mecha- nismus der „stillen Post“ ist auch der Grund für die Unsicher- heit und die vielen Ge- rüchte und Mythen, die unter der Kollegschaft zu diesem Thema kursieren. Hier sehe ich dringend Handlungsbedarf, auch in der universitären Aus- bildungqualifiziertesWis- sen zum Thema Aufklä- rungundDokumentation durch erfahrene Sachver- ständigeoderJuristenver- pflichtendzulehren. Ist das in Innsbruck stattfindende Symposium zum Thema Zahnarzt- haftung eine einmalige Veranstal- tung oder soll es als feste Größe im Tagungskalenderetabliertwerden? Vorerst ist es als einmalige Veran- staltung geplant. Allerdings sehe ich großen Bedarf an Fortbildung zu die- sem Thema. Außerdem ist das Thema Zahnarzthaftungsoweitreichend,dass den Teilnehmern an einem einzigen Nachmittag nur ein grober Überblick vermittelt werden kann. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass diese Veran- staltung der Startschuss einer Fortbil- dungsreihewird,inderdieTeilnehmer anhandstetsaktuellerRechtsprechung praxisnah aus Fehlern anderer lernen könnenundbezüglichDokumentation undAufklärung„uptodate“bleiben. Vielen Dank für das Gespräch. Wir wünschen Ihnen für das Symposium vielErfolg! DT Haftungsfragen bei Behandlungsfehlern, Aufklärungsmängeln und Dokumentationsdefiziten Am 5. Dezember 2014 veranstaltet die Landeszahnärztekammer Tirol in Innsbruck ein Symposium zum Thema Haftung in der Zahnarztpraxis. Dental Tribune sprach mit dem Organisator der Veranstaltung, DDr. Klaus Gadner, Schwaz in Tirol. ANZEIGE DDr.Klaus Gadner WIEN – Alle Teilnehmer des am 22. Juli 2014 in den Räumlichkeiten von Henry Schein Dental Austria in Wien stattgefundenen Round Tables „Hygiene in der zahnärztlichen Or- dination“ waren sich einig: Der neue Hygieneleitfaden ist eine sehr sinn- volle Maßnahme. Jetzt gilt es, am Ball zu bleiben und in die Umsetzung zu gehen. Verbesserte Praxishygiene ist mehr Chance als lästige Pflicht. Wenn es darum geht,im wichtigen Dreiecks- verhältnis Hersteller, Ordination und Öffentlichkeit Lösungen zu finden, sei derFachhandelgefragt.Teilnehmerder GesprächsrundewarenderInfektions- spezialist Prof. Dr. Ojan Assadian, die beiden renommierten niedergelasse- nen Zahnärzte Dr. Franz Hastermann sowie DDr. Claudius Ratschew sowie Markus Bappert, Managing Director Austria und Regional Director Eastern EuropebeiHenrySchein. Verantwortlich für den hygienisch einwandfreien Betrieb der Ordination ist grundsätzlich der Ordinationsbe- treiber. In §36 des Zahnärztegesetzes steht dazu,„Angehörige des zahnärzt- lichen Berufes sind verpflichtet, ihre Ordinationsstätte in einem Zustand zu halten, der den für die Berufsaus- übung erforderlichen hygienischen Anforderungen entspricht, und ent- sprechend den fachspezifischen Qua- litätsstandards zu betreiben“ so Dr. Hastermann. Jedoch müssen auch die ökonomischen Belange der verant- wortlichen Akteure berücksichtigt werden.Daher versucht beispielsweise die ÖGHZ in allem die wirtschaftliche Durchführbarkeit von empfohlenen Maßnahmenzuberücksichtigen. „Wir treten an, um Lösungen zu finden, zu moderieren, zu koordi- nieren, unabhängig zu beraten und Schritte mit Augenmaß zu begleiten“, versprach Markus Bappert. In Sachen Hygiene brauche der Betreiber einer zahnärztlichen Ordination Struktu- ren, Transparenz und Verbindlichkeit für Produkte und Prozesse.Außerdem sei es notwendig, einer Praxis die kon- kreten Produktempfehlungen zu ge- ben–auchzumWohlederMitarbeiter undPatienten. Henry Schein Dental Austria GmbH Servicenummer: +43 5 9992-2222 www.henryschein-dental.at DT Hilfreicher neuer Hygieneleitfaden Henry Schein Dental lud zum Experten-Round-Table. Univ.-Prof. Dr. Ojan Assadian, Markus Bappert, DDr. Claudius Ratschew, Dr. Franz Hastermann (von links nach rechts).

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