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Dental Tribune Austrian Edition

Statements and News DENTALTRIBUNE Austrian Edition · Nr. 4/2014 · 2. April 20142 IMPRESSUM Verlag OEMUSMEDIAAG,Holbeinstr.29 04229 Leipzig, Deutschland Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Marina Schreiber (ms) m.schreiber@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Projektleitung/Verkauf Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Matteo Arena, Franziska Dachsel Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Erscheinungsweise DentalTribuneAustrianEditionerscheint2014mit12Ausgaben(2Doppelausgaben1+2und7+8),esgiltdiePreis- liste Nr. 5 vom 1.1.2014. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Straße 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Austrian Editionist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohneZustimmungdesVerlagesunzulässigundstrafbar.DasgiltbesondersfürVervielfältigungen,Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch aus- zugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung desManuskriptesgehtdasRechtzurVeröffentlichungalsauchdieRechtezurÜbersetzung,zurVergabevonNach- druckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung vonSonderdruckenundFotokopienandenVerlagüber.FürunverlangteingesandteBücherundManuskriptekann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen ge- kennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzei- genbefindensichaußerhalbderVerantwortungderRedaktion.FürVerbands-,Unternehmens-undMarktinforma- tionen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Dar- stellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. I n den letzten Wochen und Monaten ge- winnt die Diskussion um die Ein- führung eines Fachzahnarztes für Kieferorthopädie neue Belebung. Gerade im Zusammenhang mit der „Gratis-Zahnspange“, die ja von der Gesundheitspolitik für Mitte 2015 den Zahnärzten versprochen ist – ohne dass die Rahmenbedingungen fürdieErbringungaufKassewirklich abgestimmt und festgeschrieben wären und da noch viel Schlimmes zu erwarten ist –, beginnt in be- stimmten Fachkreisen von bisher von der verfassten Berufspolitik als „Fachzahnarzt“ nicht anerkannten Kieferorthopäden bereits der Kampf um die Verteilung eines möglichen Sonderkuchens „KFO-Leistungen“ in der Kassen- wie Privatversorgung der Patienten. Den Verantwortlichen in den Kassen und im Hauptverband ist dies gar nicht so unrecht, „Sonder- leistungen“ zu definieren, die auch „nur von bestimmten Zahnärzten“ erbracht werden sollen. Die Kon- trollewirdeinfacher,einBudgetkann definiert und sozusagen als Privileg vergeben, der Gesamtleistungsum- fang leichter begrenzt werden. Nein, das Prinzip, dass jeder Zahnarzt, der bereit und durch selbstverantwortete Fortbildung auch fachlich in der Lage ist, eine be- stimmte, auch vermeintlich spezifi- sche Leistung in Beachtung seiner medizinischenVerantwortung zu er- bringen, muss dies auch weiterhin umfassend können. Er selbst muss die Entscheidung treffen können, welchen zahnmedi- zinischen Leistungskatalog er aus seiner hohen Verantwortung heraus anzubieten bereit ist, und dies muss auch umfassend berufspolitisch und berufsrechtlich abge- sichert bleiben. Davon aber ganz abgesehen, und diese international fort- schreitende Entwick- lungistauchinÖsterreichnichtdau- erhaftabzuwehren,mussjederZahn- arzt die Chance haben, sich nicht nurinnotwendigemMaßebreitgefä- chert fortzubilden, sondern auch – wieesjavielfachgeschieht–ineinem Fachgebiet besonders zu „speziali- sieren“. Vor allem die Fortschritte in den umfassenden und immer breiter werdenden Möglichkeiten der zahn- medizinischen Versorgung sind viel- fach nur noch in einer Spezialisie- rung, ja auch in einer Schwerpunkt- bildung, sehr oft auch aus damit ver- bundenenInvestitionenindiePraxis, zu bewältigen. Hier muss aber auch eine Möglichkeit einer „Auszeich- nung“ eröffnet werden, gegenüber den Patienten wie gegenüber der Kollegenschaft, dies nicht in „Selbst- ernennung“ oder in inflationär sich verbreitenden „Tätigkeitsschwer- punkten“ohnewirklicheGrundlage, sondern eben nach internationalem Vorbild als „Fachzahnarzt“ in einem der üblichen Fachgebiete Kiefer- orthopädie, Parodontologie, Orale Chirurgie und anderen, wie z.B. der Endodontie. „Fachzahnarzt“ heißt international mindestens dreijährige universitäre Weiterbildung, also als Weiterbildungsassistent an der Uni- versitätsklinik, oder ein dreijähriges postgraduales, auch berufsbeglei- tendes Master of Science-Studium mitMasterThesisundFalldokumen- tationen in einem der Fachbereiche. Damit hat wie viele Probleme auch dieseszweiSeiten,aberesmussange- gangen werden, toi,toi,toi,IhrJ.Pischel Kieferorthopäden machen Druck Jürgen Pischel spricht Klartext Infos zum Autor einSeminarmitdemFokusauf mini- malinvasive Adhäsivtechnik – von der Fissur bis in den Wurzelkanal – durchführen. Wie schon in den letzten Jahren wird mit der Vinothek die Möglich- keit geboten, eine persönliche Wein- verkostung durchzuführen. Mit der Vinothek und dem geselligen Abend am Freitag ist auf breiter Basis Gele- genheit gegeben, in gemütlichem RahmenKontaktezupflegenundEr- fahrungen auszutauschen. Erfolgreiches Konzept wird fortgeführt Die Anzahl der Besucher – in Relation zu den im Umkreis der WID gesamttätigen Zahnärzten und Zahntechnikern – wurde seit Jahren auf hohem Niveau gehalten, sodass sie im internationalen Vergleich gut positioniertist.DasKonzeptmitAus- stellung,WorkshopundForumhatte im letzten Jahr einen guten Start und wird daher auch in diesem Jahr den Ausstellern angeboten. Erstmals wird im Rahmen der WID der „ODV-Wissenschaftspreis des ZIV“ vergeben. Die Auslobung dieses Preises durch den ODV ist alsZeichenzuverstehen,dassDental- industrieundDentalhandelinÖster- reich nicht nur die wissenschaftliche Tätigkeit von Zahnärzten durch den „Austrian Dental Award“ unterstüt- zen, sondern auch Arbeiten, die für die praktische Berufsausübung von großer Bedeutung sind. Autor: Dr.Gottfried Fuhrmann, Präsident des ODVDT denklagendenZahnarztzudiffamie- ren, er handle nur aus „monetären Interessen“. Sie sprechen davon, dass aus „persönlichem Gewinnstreben“ die Kasse Kinder und behinderte Menschen nicht mehr „kostenlos“ behandeln dürfe. Diese Behauptung ist aus zweierlei Gründen falsch.Ein- mal hat der Zahnarzt nur „gleiche Bedingungen“ für beideAnbieter ge- fordert und zum anderen ist die Be- hauptung der Kasse auf „kostenlose Behandlung“ falsch. Auch im Ambulatorium verur- sacht die Narkosebehandlung meh- rere hundert Euro an Kosten – wird sie lege artis gemacht – wie in der Zahnarztordination, nur dass diese nicht an den Versicherten weiterbe- rechnetwird,wozudieZahnarztordi- nation, da die Vollnarkose nicht im Kassenleistungskatalog verankert ist, gezwungen ist. Werden solche Leis- tungen in Zahnambulatorien eines Versicherungsträgers angeboten, sind dafür vom Versicherungsträger kostendeckende Kostenbeiträge der Versicherten festzusetzen, zu veröf- fentlichen und ebenfalls einzuheben. Eine Gesetzesvorgabe, gegen die die NÖGKKverstößt.Aberauchinande- ren Leistungsbereichen handeln die Träger der meist defizitärenAmbula- torien ähnlich, erfolgt doch sowieso einfinanziellerAusgleichausMitteln der Sozialkasse. Mit der Forderung nach Gleich- behandlung – was auch die Eröff- nung der Kostenerstattung von Nar- kosebehandlungen in der Ordina- tionumfasst–stehtfürZahnarztund Anästhesist das Wohl der Patienten im Vordergrund. Freie Arztwahl und Gleichbehandlung für Patienten ohne Wettbewerbsverzerrung sind Voraussetzungen dafür. Und des- halb und nicht für ihnen unterstellte Zwecke haben Zahnarzt und Anäs- thesist diese Entscheidung erwirkt. Zahnarzt und Anästhesist setzen sich im Interesse der Patienten und Versicherten gezielt für die Über- nahme der Vollnarkosekosten durch den Krankenversicherungsträger für alle Patienten ein, was nicht zu einer Besserstellung der Ordinationen führt,sondernzumehrGerechtigkeit für alleVersicherten. DT ÁFortsetzung von Seite 1 oben ÁFortsetzung von Seite 1 unten Datum 16. und 17. Mai 2014 Öffnungszeiten Freitag, 16. Mai, von 9.00–19.30 Uhr (19.30–22.00 Uhr Dental Event ) Samstag, 17. Mai, von 9.00–15.30 Uhr Veranstaltungsort Messe Wien, Halle D Trabrennstraße 5, 1020 Wien Veranstalter Österreichischer Dentalverband Skodagasse 14–16 1080 Wien Tel.: +43 1 5128091-22 www.dentalverband.at www.wid-dental.at Editorische Notiz Schreibweise männlich/weiblich WirbittenumVerständnis,dass–aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durchgängige Nennung der männli- chen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Die Redaktion WIEN–DieFirmaPluradentAustria feierte ihr zehnjähriges Jubiläum! Abernichtnurdas.DieneuenRäum- lichkeiten in der Goldschlagstraße 172, im 14.Wiener Gemeindebezirk, in denen Pluradent Austria ein mo- dernes und innovatives Kompetenz- zentrum geschaffen hat, können sich absolut sehen lassen. Es steht den Zahnärzten, Studenten und zahn- technischen Laboren ein umfassend ausgestatteter Schauraum zur Verfü- gung. Hier können sich die Kunden professionell beraten lassen und In- formationen zu diversen dentalen Geräten, sowie zu kompletten Ordi- nationsplanungen und -gestaltun- gen einholen. Die offizielle Eröff- nungsfeier am 21. März 2014 fand in den neuen Räumlichkeiten der Pluradent Austria sowie im angren- zenden Veranstaltungsraum des ar- chitektonisch interessanten Wirt- schaftspark Breitensee statt. Bei der feierlichen Eröffnung durfte man über 450 Gäste begrüßen. Neben einer Führung durchs Haus, köstli- chem Essen und hervorragenden Cocktails rundete ein tolles Show- programm, durch welches Armin Assinger führte,denAbend ab. Quelle: PluradentAustria DT Zehnjähriges Jubiläum Pluradent Austria hat Grund zum Feiern. SCHAAN – Im Dezember 2013 reichte Ivoclar Vivadent gegen Talla- dium Inc. mit Sitz in Valencia (USA) Patentklage ein und gab an, dass von Talladium hergestellte bzw. vertrie- bene Blanks zur Herstellung von Dentalrestaurationen mindestens ein Ivoclar Vivadent-Patent verletz- ten. Im Februar gab Ivoclar Vivadent bekannt, dass der Patentstreit mit Talladium Inc. beigelegt werden konnte und ein Lizenzvertrag unter- zeichnet wurde, der bestimmte, von Talladium gefertigte und vertriebene Zirkonscheiben umfasst. Ihre Tech- nologienunddiedamitverbundenen Schutzrechte sind für Ivoclar Viva- dent aus unternehmerischer Sicht von großer Bedeutung. Daher will das Unternehmen seine Patentrechte weiterhin entschlossen und konse- quent durchsetzen. Quelle: IvoclarVivadentAG DT Patentstreit beigelegt Ivoclar Vivadent und Talladium einigen sich. v.l.n.r.:GeraldDorn,GeschäftsführerPluradentAustria,ArminAssinger,HerbertLiebl, Vorstand der PluradentAG (Foto: Robert Simon,dental journal)