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Dental Tribune German Edition

News 3/2014Seite 28 DT today n Um die gesundheitliche Unbedenk- lichkeit zu gewährleisten, hat der Ge- setzgeber mit der Trinkwasserverord- nung detaillierte Anforderungen an dasTrinkwasserunddessenKontrolle in Art und Umfang genau geregelt. DiesegiltebenfallsfürdieinZahnarzt- praxen installierten Behandlungsein- heiten entsprechend der Empfehlun- gen des RKI. Wobei der Besonder- heit des Desinfektionsmitteleinsatzes in Dentaleinheiten spezifische Beach- tung geschenkt werden muss. Die hierzu erforderliche DIN-kon- forme Wasserprobennahme ist nicht nur Grundvoraussetzung für eine repräsentative Probennahme in der Hausinstallation, sondern soll sicher- stellen, dass die gezogene Wasser- probe weder sekundären Verunreini- gungen ausgesetzt ist, noch sich der mikrobielle Status zum Zeitpunkt der Untersuchungen von dem zum Zeit- punkt des Zapfens der Probe unter- scheidet. Probenentnahmestellen einer Zahnarztpraxis Für die Praxistrinkwasserinstalla- tionergebensichdieProbenentnahme- stellen aus den Normen DIN EN ISO 19458undDINISO5667-14.DieNormen setzen voraus, dass Wasserentnahme- stellen repräsentativ für die gesamte Installation gewählt sind und alle ver- tikalen, horizontalen und zeitlichen Veränderungen berücksichtigen sol- len. Dazu empfiehlt es sich, mithilfe von Leitungsplänen und Messdaten systematisch bei der Auswahl vorzu- gehen, um mögliche Schwachpunkte im Leitungssystem zu identifizieren. Bei der Beprobung der einzelnen Dentaleinheiten sehen die entsprechen- den RKI-Richtlinien eine frei wähl- bare Entnahmestelle pro Dentalein- heit als ausreichend an. Auch zeigt sich in der alltäglichen Praxis, dass, um ein zunächst repräsentatives Bild einerBehandlungseinheitzuerhalten, es sich empfiehlt, die Probenentnah- mestellen am Sprayvit zu wählen. Probengefäße Bei der Auswahl des Probengefä- ßes für die Routineprobennahme sol- len saubere und sterilisierte Proben- gefäße verwendet werden, deren Vo- lumen für die geplanten Analysen ausreichend dimensioniert sind. Bei derAuswahldesMaterialserlaubtdie Norm bei Flaschen zur Wiederver- wendung Glas oder für die einmalige Verwendung auch unterschiedliche Kunststoffe. Für den Verschluss der Probennahmegefäße sind Kunststoff- oderMetallschraubdeckelvorgesehen. Allen muss die Eigenschaft gemein sein, dass sie durch Autoklavierung sterilisierbar sein müssen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, dass die Sterilität der Probennahmegefäße pro Charge überprüft wird. Desinfektionsmittelinaktivierung Um den Status der ursprüng- lichen Mikroflora in der Probe nach der Probennahme aufrechtzuerhal- ten, ist es notwendig, jegliche chemi- sche, biologische oder physikalische Beeinflussung auf ein Minimum zu reduzieren. Dies ist insbesondere bei der Beprobung von Dentaleinheiten ein sehr wichtiger Schritt, da diese im Allgemeinen mit Desinfektionsmitteln behandelt werden. Dies bedeutet, dass die dem Wasser zugegebenen Desinfektionsmittel sofort inaktiviert werden müssen. Um die mikrobiologische Quali- tät des durch ein Oxidationsmittel desinfizierten Wassers abzuschätzen, mussdasOxidationsmittelsofortnach der Probenahme inaktiviert werden. Hierzu eignet sich ein in die Probe- flasche vorgelegtes Reduktionsmittel wie Natriumthiosulfat. Die Norm sieht für die Inaktivie- rung von Desinfektionsmitteln die Zugabevon1,8mg/100mlNa2S2O3 zur Wasserprobe vor. Dabei bezieht sich die Norm nur auf Oxidationsstoffe und die meisten chlorhaltigen Des- infektionsmittelentsprechendderListe derAufbereitungsstoffeundDesinfek- tionsverfahren. Die in der Norm vor- gegebene Konzentration reicht aus, um HOCl in Konzentration zwischen 2 mg/l bis 5mg/l zu inaktivieren und deckt damit den gesamten zulässigen Bereich ab. Ferner sieht die Norm vor- ausschauend vor, dass für alle wei- teren Desinfektionsmittel ebenfalls entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Da in den meisten Zahnarztpra- xen mit dem, laut Liste, nicht zur Trinkwasserdesinfektion zugelassenen Wasserstoffperoxid die Entkeimung in den Behandlungseinheiten durch- geführt wird, ergibt sich daraus eine Problematik bei der Aufrechterhal- tungdermikrobiellenQualitätzurZeit der Probennahme. Diese Problematik hat mehrere Ursachen: Zum einen muss dem Probennehmer im Vorhin- ein bekannt sein, dass und in welcher Konzentration ein Desinfektionsmittel vorliegt. Sonst kann H2O2 die in der Wasserprobe planktonisch vorkom- menden Mikroorganismen aufgrund der langen Einwirkzeit im Proben- gefäß inaktivieren und die Probe ver- fälschen. Sollten im Probengefäß ent- sprechend der Norm standardmäßig Na2S2O3 vorgelegt sein, ergibt sich das Problem der Unterdosierung. Be- trachtet man, dass eine Dentalein- heit im Schnitt 200 mg/l H2O2 als Desinfektionsmittel hinzudosiert, er- gibt sich eine gut 49-fache Unter- dosierung. Um diese Konzentration sicher neutralisieren zu können, sind 175,08 mg/100 ml Na2S2O3 ein guter Richtwert. Mit dieser Konzentration können 150 mg/l bis 350 mg/l inak- tiviert werden. Eine zusätzliche Ver- schärfung des Problems ist, dass in vielen im Dentalbereich vertriebenen H2O2-haltigen Produkten Silber zuge- setzt wird, welche das zur Reduktion von H2O2 vorgesehene Na2S2O3 wei- ter reduzieren. Alternativ kann auch Katalase für die H2O2 -Neutralisation und Na2S2O3 für die Silber-Bindung genutzt werden. Probennahme Bei der Probennahme selbst ist zu beachten, dass die Entnahmestelle, der pH-Wert und Temperatur des Was- sersdokumentiertsind.Umvergleich- bare Ergebnisse zu erhalten, sollte das Wasser zwei Minuten vorher abge- lassen werden, im Anschluss wird die Entnahmeapparatur abgeflammt oder, sofern dies nicht möglich ist, mit Isopropanol äußerlich desinfiziert. Nach dem Trocknen erfolgt ein weite- res 30-sekündiges Ablaufen lassen, in dessen Anschluss die Probe gezogen wird. Über den ganzen Prozess ist eineentsprechendeHändehygieneein- zuhalten und entsprechende Schutz- maßnahmen sind zu ergreifen. Fazit Wenn nicht mit einem geeigneten Inaktivierungsmittel in ausreichen- der Menge die zur Entkeimung von Wasser in Behandlungseinheiten ein- gesetzten Biozide gehemmt werden, ist die anschließend entnommene Wasserprobe nicht gemäß klinischem Standard gewonnen und mikrobiolo- gisch wie rechtlich nicht verwertbar. Diese Proben dürften ohne Inaktivie- rung und entsprechende Kennzeich- nung als desinfektionsmittelhaltige Wasserprobe durch den akkreditier- ten Probennehmer von einem akkre- ditiertenLabornichtausgewertetwer- den. Die erhaltenen Ergebnisse sind durch die lange Kontaktzeit des Biozi- des im Probengefäß mit den darin enthaltenen Mikroorganismen falsch- negativ. Auch bei der Trinkwasser- beprobung ist diese Vorgehensweise nicht zulässig. BLUE SAFETY ist das einzige Unternehmen in Europa, welches ganzheitlicheLösungfürwasserhygie- nische Probleme in der Zahnmedizin aus einer Hand anbietet und dabei sämtliche Normen zur rechtskonfor- men mikrobiologischen Beprobung vondesinfektionsmittelhaltigemWas- ser aus zahnärztlichen Behandlungs- einheiten einhält. Authentische Videoerfahrungs- berichte von Referenzpraxen finden Sie unter: www.bluesafety.com. Wie Sie RKI-konforme und rechts- sichereWasserhygieneinIhrerPraxis umsetzen können erfahren Sie von uns in einem 50-minütigem Beratungs- gespräch bei Ihnen vor Ort. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich kostenfrei beraten zu lassen. 7 BLUE SAFETY GmbH Tel.:0800 25837233 www.bluesafety.com DIN-konforme und rechtssichere Beprobung von Hausinstallationen und Dentaleinheiten Relevanz der Inaktivierung von Desinfektionsmitteln. Am 26. März 2014 veranstaltet BLUESAFETYimAudimaxderUniver- sitätszahnklinik Witten/Herdecke eineFortbildung„RKI-konformeund (Rechts-)Sichere Wasserhygiene in der Zahnarztpraxis“. Weitere Infor- mationenunterwww.bluesafety.com DTG0314_28_Bluesafety 24.02.14 14:43 Seite 1