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Dental Tribune Austrian Edition

Das Verständnis von Zahntraumata und ihrer Heilung hat – vornehmlich dank der unermüdlichen Arbeit von Jens O. Andreasen – in den letzten drei Jahrzehnten einen deutlichen Ruck in Richtung Zahnerhaltung gemacht, sodass heute an die 90 Pro- zent aller traumatisierten Zähne auf Dauer erhalten werden können. So- mitstelltsichdieFrage:WelcheZähne müssen nach einem Trauma immer noch raus und warum? Gehen wir zuerst zu den Extrak- tionsindikationen, die heute nicht mehrgelten:FrakturundLockerung. Beides sind behebbare Zustände. Spätestens, seitdem bekannt ist, dass avulsierte Zähne replantierbar sind, isteineExtraktion,nurweilderZahn leicht extrahierbar erscheint, nicht mehr indiziert. Speziell Wurzelfrak- turen im mittleren und zervikalen Drittel werden immer noch voreilig derZangeanvertraut,weilübersehen wird,dasseinerseitsWurzelfrakturen spontan heilen können (> 70 Pro- zent) und andererseits ein simpler, palatinal fixierter Retainer für eine vorläufige Kautüchtigkeit sorgen kann,bisdieseHeilungeingetretenist (Abb.1a und b). Kronen-Wurzel-Fraktur Eine weitere, heute ungültige Extraktionsindikation ist die Kro- nen-Wurzel-Fraktur, nachdem es mehrereTechnikengibt,denbisindie Alveole hinein defektenWurzelanteil zu extrudieren und damit einer Res- tauration zugänglich zu machen. Einschränkendmussjedochbemerkt werden, dass Spezialisten, die solche Extrusionen durchführen können, deutlichrarersindalsImplantologen. VielerortswirddaherderErhalteines Kronen-Wurzel-frakturiertenZahnes an der Verfügbarkeit eines Trauma- spezialisten scheitern. Ob allerdings nach der Extraktion dieAlveole noch füreinesofortigeImplantationgeeig- net sein wird, hängt von der ange- wandtenExtraktionstechnikab.Soll- te die Wurzel sich relativ leicht lösen, muss weiters daran erinnert werden, dass sie auch um 180 Grad gedreht undinweiterkoronalerPositionfixiert werden kann (intraalveoläre Trans- plantation), also nicht endgültig ent- fernt werden muss. Wann also sind traumatisierte Zähne extraktionspflichtig? Eindeu- tige Antwort: Wenn sie den Körper schädigen,anstatt ihm zu nützen.Das trifft auf alle Zähne zu, die ein nicht behebbares infektiöses Depot in sich tragen wie etwa bei Längsfrakturen oder bei bis in das Oralmilieu ver- zweigten Querfrakturen. Auch Wur- zelreste, die nicht für eine Restaura- tion genutzt werden können, sollten entferntwerdenwieauch(inseltenen Fällen) Zähne mit unbehebbaren endodontischen Problemen. Weiters können sich vorbestehende paro- dontologische Schäden im Rahmen eines Traumas derart ausweiten,dass eine Extraktionsindikation aus pa- rodontologischer Sicht gegeben ist. Es sollte jedoch erwähnt werden, dass solche Zähne bei sofortiger Reinigung der Wurzeloberfläche und Desinfektion der Taschen keinesfalls eine schlechtere Prognose haben als ihre un- traumatisierten, parodontal ebenfalls erkrankten Nach- barzähne. Wurzelresorption Weitere Indikationen zur Extraktion resultieren aus Wurzelresorptionen (Abb. 2).Während die endo- dontisch bedingte Wurzel- resorption nach Desinfek- tion des Wurzelkanales zum Stillstand kommt, ist die so- genannte Ersatzresorption therapeutisch nicht beein- flussbar: An Orten, wo die Parodontalfibroblasten feh- lenundderAlveolarknochen direkt Kontakt mit dem Zement hat, wird die Wurzel allmählich zu Knochen um- gebautundverschwindetmit der Zeit ganz. Die sogenannte zervi- kale Resorption beruht auf einer Infektion der Dentinkanälchen im schwer zugänglichen zervikalen Bereich der Wurzel. Sie kann durch eine dichte Füllung zum Stillstand gebracht werden, was jedoch nicht immer gelingt. Traumatisierte Zähne können auchauf Basiseineskieferorthopädi- schenPlanesextrahiertwerden.Sieht dieser unvermeidbare Extraktionen vor, so bietet sich an, schwer geschä- digte Frontzähne zu entfernen und die gesunden Prämolaren in diesem Quadranten zu behalten. Unter Um- ständen kann eine solche Extraktion mit der Transplantation eines Prä- molaren einhergehen. Schließlich kann es auch vor- kommen, dass der finanzielle Spiel- raum für eine umfangreichere Be- handlung fehlt. In diesem Fall ist zu entscheiden,obmandieSituationfür eine spätere Sanierung „einfrieren“ kann (z.B. Wurzel endodontisch sichern, mittels Komposit überzie- hen und die Krone an einer Prothese ergänzen) oder ob es besser für den Patienten ist, zu extrahieren. Erfah- rungsgemäß sind nur wenige Patien- ten von einer solchen Entscheidung betroffen. Schlussfolgerung In jedem Fall ist anzumerken, dass absehbare Zahnverluste aufge- klärt werden müssen und man nicht warten sollte, bis eine akute Behand- lungsnotwendigkeitauftritt,sondern der geplanten Entfernung mit an- schließendem Ersatz der Vorzug ge- geben werden sollte.Für interessierte Zahnärzte bietet sich die Gelegenheit zu weiterer Information über diese Thematik bei der 9.Österreichischen Fachtagung für Zahntrauma, die am 14. und 15. Juni 2013 als Ge- meinschaftstagung mit der ARGE für Orale Chirurgie, Medizin und Radiologie im Hörsaalzentrum der Medizinischen Universität Graz statt- finden wird. Weitere Informationen unter: user.meduni-graz.at/kurt.ebeleseder und www.ocmr.at ET State of the Art ENDOTRIBUNE Austrian Edition · Nr. 5/2013 · 8. Mai 201320 Abb. 1: Keine primäre Extraktionsindikation. a) Vier Monate alte Wurzelquerfraktur im mittleren Drittel des Zahnes 11 bei einer 15-jährigen Patientin. Die streng um den Bruchspalt lokalisierte parodontale Aufhellung zeigt eine Infektion der Pulpa nur des kronentragenden Fragmentes an. Die endodontische Behandlung erfolgt demnach nur bis auf Höhe des Bruchspaltes, das vitale apikale Fragment bleibt unangetastet. Die von der Entzündung initiierte Elongation des Zahnes sollte durch eine festsitzende Schienung unterbunden werden, da der Zahn sonst in Vorkontaktposition gerät und sich dadurch rasch lockern könnte. b) Nach DurchführungdieserMaßnahmen.–Abb.2:SichanbahnendeExtraktionsindikation.18-jährigerPatient,AvulsionundReplantation der Zähne 21 und 11 nach überlanger unphysiologischer extraoraler Lagerung vor sechs Jahren. Unterschiedlicher Heilungsverlauf: Beide Zähne sind ankylotisch, aber Zahn 11 ist pulpal spontan revaskularisiert, während Zahn 21 eine infizierte Pulpanekrose erlitt. Die Wurzeln beider Zähne sind von Alveoarknochen durchwachsen, bei Zahn 21 erscheint die Wurzelfüllung von einer bindegewebigen Hülle umscheidet. Distozervikal findet sich bei 21 zudem eine entzündliche Resprotionszone. Da kein Zahnverlust unmittelbar bevorsteht, kann die Planung in allen Aspekten optimiert werden, auch die Finanzierung betreffend. 1a 1b 2 Extraktionsindikationen nach ZahntraumaDie Zahnerhaltung ist in der heutigen Zeit auf einem sehr guten Stand. Dennoch kann nach einem Trauma nicht jeder Zahn erhalten werden. Welche Zähne müssen also extrahiert werden und in welcher Situation? Von Univ.-Prof. Dr. Kurt Ebeleseder, Graz. Der Publikation: DENTAL TRIBUNE AUSTRIAN Edition Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Expertise. „ “ Sie planen Fachbeiträge zu %..!*. $ "/ - 3%. %) %*/!-* /%+* (!* +'0. .,!4%!((!* " $(% $!* $2!-,0*'//$!)!* 2!(/2!%/!* +-/ %( 0*#. *#! +/!* %**+1 /%1!* - !%/./! $*%'!* ,-+"!..%+*!((!) -'!/%*# ! '/%+* !*/ ( -% 0*! ! **!//! * !-. %( & !* !-. +!)0. )! % ! !( ANZEIGE Graz, 14. – 15.06.2013 Hörsaalzentrum,MedizinischeUniversität ZAHNTRAUMA ARGE für Zahntrauma in der ÖGZMK 6. Jahrestagung der ARGE OCMR 9. Österreichische Fachtagung für Zahntrauma ARGE der ÖGZMK für Orale Chirurgie, Medizin und Radiologie meets user.meduni-graz.at/kurt.ebeleseder www.ocmr.at Ao.Univ.-Prof.Dr.KurtA.Ebeleseder Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Medizinischen Universität Graz KlinischeAbteilung für Zahnerhaltung Auenbruggerplatz 6a,8036 Graz Österreich Tel.: +43 316 385-13967 Fax: +43 316 385-13375 kurt.ebeleseder@medunigraz.at Infos zum Autor Kontakt