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Statements and News DENTALTRIBUNE German Edition · Nr. 10/2012 · 2. Oktober 20122 BERLIN – Durchschnittlich rund 380 Euro geben Kassenpatienten nachdenErgebnisseneinerUmfrage von TNS Infratest für die private Krankenversicherung Continentale im Jahr für medizinische Leistungen aus, die nicht von ihrer Krankenver- sicherungübernommenwerden. Frauenzahlten440EuroimJahr, Männer im Schnitt nur 300 Euro, heißt es in der Studie. Auch Ge- ringverdiener mit einem monat- lichen Haushaltsnettoeinkommen von 1.000 bis 1.500 Euro zahlten im Schnitt 325 Euro im Jahr für Zusatz- leistungen. Neben der Praxisgebühr sei es bei der Umfrage etwa um Zuzah- lungen beim Zahnarzt,im Kranken- haus, in Apotheken, bei Heilprakti- kern, Haus- und Fachärzten sowie für Physiotherapien und Massagen ge- gangen, sagte ein Continentale-Spre- cher.NichterfasstwordenseienKosten für kieferorthopädische Behand- lungen und Brillen. Bei den ange- gebenen Werten handelte es sich um persönliche Einschätzungen der Befragten. DT MÜNCHEN – Zu den hartnäckigen Gerüch- ten,dievonKritikernder zahnärztlichen Selbst- verwaltung kolportiert werden, zählt die Be- hauptung, Kammern stünden der freien Be- rufsausübung im Wege. „WastätendieKammern ohne Überwachungs- rechte für beschrän- kende Berufsrechtsdiri- gismen?“JürgenPischel, der diese Fragen in der Dental Tribune im April stellte, suggerierte mit ein paar – leider falschen – Behaup- tungen, ohne die Kammern zöge die „großeFreiheit“indiePraxenein. ZudenFalschbehauptungenzählt, die Kammern liefen Sturm gegen die LiberalisierungderBerufsausübungin Europa. Dabei ist die gegenseitige An- erkennungderBerufsabschlüsselängst geregelt. Das vermeintliche „Eigen- regulierungsinteresse“ geht lediglich dahin,fürausländischeZahnärztedie- selben Qualitätsstandards zu fordern, an denen sich ihre deutschen Kollegen messen lassen. Im Übrigen regelt den Berufszugang nicht die Kammer, son- dernderGesetzgeber. Am Thema Kosten- erstattung lässt sich belegen, dass sich gerade die verfasste Zahnärzteschaft dafür stark gemacht hat, den Genehmigungsvorbe- halt für ambulante Auslandsbehandlun- gen aufzugeben. Die grundlegenden Urteile des Europäischen Ge- richtshofes zu diesem Thema wurden in der Patientenrechte-Richt- linie im vergangenen Jahrmodifiziert. Unbestritten: Brüssel fremdelt mit den bewährten Strukturen der deutschen Selbstverwaltung. Subsi- diarität, dezentrale Entscheidungen – Barroso und Co. haben ein anderes Staatsverständnis.Wenn – wie bezüg- lich der Wirtschaftskammern – die Berufsaufsicht der Kammer infrage gestellt wird, dann alleine mit dem Ziel,den Staat an die Stelle der Selbst- verwaltung zu setzen. Ist das eine Option? StattdessensolltenwirmitSelbst- bewusstsein dafür kämpfen, dass die Liberalisierung des 19. Jahrhunderts, die auch die Kammern hervorbrachte, nicht konterkariert wird. Wer, wenn nicht die Kammern, soll den Beweis antreten, dass der Berufsstand selbst die Maßstäbe der Berufsausübung setzen kann? Wer, wenn nicht die Kammern, soll für Fort- und Weiter- bildung, Qualitätssicherung, Patien- tenschutz, Hygiene geradestehen? Die Industrie,der TÜV,die UPD oder das Gewerbeaufsichtsamt? Irgendwie erinnern Pischels Sprüche an die Zü- richer Jugendrevolte: „Weg mit dem Packeis–FreiheitfürGrönland“. DT E igentlich wollten die Ärzte ih- ren Streit mit den Krankenkas- sen um die Honorar-Steige- rungen – statt 0,9 Prozent Erhöhung mit einem Volumen von 270 Millio- nen elf Prozent mit 3,5 Mrd. Euro Volumen – mithilfe von Bundes- gesundheitsminister Daniel Bahr für sich entscheiden. Sie hatten auf Unterstützung des FDP-Ministers gehofft,hatte er doch öffentlich laut- hals die Verweigerungshaltung der Krankenkassen für nicht akzeptabel gehalten. Aber wie immer in wichtigen Entscheidungen in der Gesundheits- politik, die FDP ist umgefallen, sie hat nicht nur dem Druck der Union inderKoalition–damitderKranken- kassen – nachgegeben, sondern Bahr hat auch die strikte Budgetierungs- und Honorarkürzungspolitik seines Vorgängers Dr. Rösler, heute FDP- Bundesvorsitzender undWirtschafts- minister, sanktioniert und als Richt- schnur der Politik gegen Ärzte und Zahnärzte bestätigt. Die Karten der Ärzte in weiteren Verhandlungen, auch unterstützt von Streikaktionen mit Praxisschlie- ßungen,sind nun schlecht.Denn wie der Schlichter Prof. Dr. Wasem im Kassen-Ärzte-Bundesausschuss steht FDP-Bahr auf dem Standpunkt, dass die Spargesetze der schwarz-gelben Koalition für die Jahre 2010/11 aus- drücklich höhere Preise für ärztliche Leistungenuntersagthatten.Deshalb könnten sie auch nicht rückwirkend für die laufenden Verhandlungen berücksichtigt werden. Gerichtlich sind die Ärzte ohne Chancen, den Schlichterspruch auf- hebenzulassenundForderungender Ärzte an die Krankenkassen, sozu- sagen freiwillig mehr Geld zu zahlen, laufen damit weitgehend ins Leere. Alles, was trotz der 22 Milliarden Euro GKV-Reserven und angesichts des Streikdrucks herauskommen kann, sind angesichts des FDP-Um- fallers Bahr statt 11 Prozent mehr vielleicht in weiterenVerhandlungen statt 0,9 doch noch 2,5 Prozent, die alsPluszuerreichensind.Auchschon etwas. Ob es dafür lohnt,mit lauthalsen Protestaktionen und Praxisschlie- ßungen die Patienten zu verprellen, kann nur weiteres Unverständnis schüren, das Ansehen weiter schädi- gen. Die Führung der Kassenärzte- schaft ist einfach falsch aufgetreten, hat intern übertriebene Hoffnun- gen geweckt. Vor allem muss einmal innerärztlich einiges verändert wer- den. Die Verteilung der Honorare in den verschiedenen Arztgruppen ist ungerecht. Aber wer kann schon als Arzt oder Zahnarzt auf die Hilfe aus seinerStandesvertretunghoffen,und so bleibt: Selbsthilfe ist angebracht in einer patientenorientierten Heil- kunde, toi,toi,toi,Ihr J.Pischel Und wieder kuscht die FDP Jürgen Pischel spricht Klartext Freiheit für Grönland! Ein Kommentar von Rechtsanwalt Peter Knüpper, Hauptgeschäftsführer der BLZK. ANZEIGE IMPRESSUM Verlag Oemus Media AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd.JürgenIsbaner(ji),V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Jeannette Enders (je), M.A. j.enders@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Verkauf Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Franziska Dachsel Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2012 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 3 vom 1.1.2012. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der Oemus Media AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Ein- speicherungundBearbeitunginelektronischenSystemen.Nachdruck,auchauszugsweise,nurmitGenehmigungdesVerlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zurÜbersetzung,zurVergabevonNachdruckrechtenindeutscheroderfremderSprache,zurelektronischenSpeicherunginDa- tenbankenzurHerstellungvonSonderdruckenundFotokopienandenVerlagüber.FürunverlangteingesandteBücherundMa- nuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen alsdenredaktionseigenenSignaodermitVerfassernamengekenn- zeichneteBeiträgegebendieAuffassungderVerfasserwieder,wel- chederMeinungderRedaktionnichtzuentsprechenbraucht.Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Verant- wortungderRedaktion.FürVerbands-,Unternehmens-undMarkt- informationenkannkeineGewährübernommenwerden.EineHaf- tung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wirdinjedemFalleausgeschlossen.GerichtsstandistLeipzig. Mitglied der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. Alle mit Symbolen gekennzeichneten Beiträge sind in der E-Paper-Version der jeweiligen Publikation auf www.zwp-online.info mit weiterführenden Informationen vernetzt. Mundspülungen in einer Grund- satzentscheidung über die Rolle „pharmakologischerWirkungen“ als Arzneimittel eingestuft. Im Streitfall ging es um die Mundspüllösung „Paroex 0,12 %“, die einAntiseptikum enthält. Der Hersteller warb damit, dass die Spülung bakteriellen Zahnbelag reduziere und seine Neubildung hemme. Ein Wettbewerber auf dem Markt für Mundspüllösungen ging dagegen mit demArgument vor,dass die Lösung eine pharmakologische Wirkung erziele und deshalb ein Arzneimittel mit Zulassungspflicht sei. Dies sahen nun auch die Europa- richter so. Eine solche Wirkung liege schon dann vor, wenn es im Körper zu einer Wechselwirkung zwischen der Substanz und einer beliebigen Zelle im Körper komme, also auch mit Bakterien, Viren oder Parasiten, betontederEuGH.AuchderBundes- gerichtshof hat in diesem Fall schon eine ähnliche Linie vertreten. DT ÁFortsetzung von Seite 1 „Kosmetikverordnung“ Rechtsanwalt Peter Knüpper, Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landeszahn- ärztekammer.(Foto: BLZK) Kassenpatienten klagen 380 Euro private Zuzahlung pro Kassenversicherten.