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Dental Tribune German Edition

Statements and News DENTALTRIBUNE German Edition · Nr. 4/2012 · 4. April 20122 BONN/KREMS(jp)–DerReferen- tenentwurf für ein Patientenrech- tegesetz geht BZÄK und KZBV im Schutz der Patienten zu weit und würde die Zahnarztpraxen enorm belasten. Besonders die Kodifika- tion des Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch enthält angeblich nicht praktikable Ver- pflichtungen. BZÄK und KZBV zählen dazu auf: eine zu bürokra- tisch-weitgehende Dokumenta- tion, eine zu tiefgehende Aufklä- rung des Patienten über mögliche Behandlungsfehler von Vorbe- handlern bzw. über mögliche fi- nanzielle Eigenbeteiligungen oder die explizite Einwilligung des Pa- tienten zur Therapie. Der Entwurf trage in diesen Punkten nicht den Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung Rechnung. Denn diese sei ins- besondere durch das befundorientierteFest- zuschusssystem davon geprägt, dass Zahnarzt und Patient gemeinsam die passende Therapieentscheidung treffen müssen – und hierbei in der Mehrzahl der Fälle Zuzahlungen für den Patienten entstehen. Positiv hervorzuheben sei, dass es weder zu einer generellen Umkehr der Beweislast noch zur Schaffung eines „Härtefall- bzw. Entschädigungsfonds“ kommen soll. BZÄK- VizepräsidentProf.Dr. Dietmar Oesterreich konnte in einer Ver- bändeanhörung die Sicht aus dem zahn- ärztlichenVersorgungs- alltageinbringen.Erverwiesaufdie Gefahr, dass aus den vorgesehenen komplexen Informations-, Auf- klärungs- und Dokumentations- pflichten keine Verbesserung für die Patienten, sondern nur eine weitere Erhöhung des Bürokratie- aufwandes für die Praxen ent- stehe. DT Allerletzte Probleme, so die vom VDDS monierte fehlende „Versions- verwaltung“ aus der KZBV heraus und die Darstellung von Rabattie- rungendurchdasLaborandenZahn- arzt sollen in einem „professionellen Projektmanagement“ im Laufe des April überwunden sein. Zahntechnik-Labore beklagen mangelnde Unterstützung aus den Innungen heraus und viele betonen, dassesfürdieDentallaborekeineVer- pflichtung gibt, papierlos abzurech- nen. Auch Probleme sieht man beim Datenschutz, da nicht alle Praxen einBarcode-Systemnutzen,ofthand- schriftlich Auftragsnummern verge- ben oder den Namen des Patienten als Klartext auf der Rechnung haben wollen. Die Krankenkassen – viele Innungen kritisieren dies als Daten- sammelwut – wollen künftig auf den Laborrechnungen auch die Nicht- BEL-Leistungen aufgeschlüsselt be- kommen. Innungen sehen darin Kassenüberlegungen, Dateninfos für Zusatzversicherungenzubekommen. Die KZBV widerspricht den In- nungen.DieKassenbekämenvonder jeweiligenKZVnurdieDatenausder Laborrechnung für die 100 Prozent Fälle und Reparaturen. Dennoch bräuchten die KZVen alle Abrech- nungsdaten, auch für Nicht-BEL- Leistungen, ob nach BEB oder nicht, da sie zu prüfen haben, ob alle Leis- tungen auch durchgeführt worden seien. Die Kassen erhalten diese Abrechnungsdaten aber, anders als von einzelnen Innungen behauptet, nicht. DT ÁFortsetzung von Seite 1 oben CDU-Fraktionschef Kauderstell- te sich an die Seite der Krankenkas- sen. Vorrangiges Ziel der Politik müsse es sein, die Finanzierung des Gesundheitssystems dauerhaft zu stabilisieren. Wegen der Bevölke- rungsentwicklung stünden die Kas- sen in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. „Die Zahl der Beitragszahler wird sinken, die Ausgaben werden wegen der zunehmenden Zahl Älterer wahr- scheinlich steigen“,sagte Kauder. Der Spitzenverband der GKVen blies in das gleiche Horn. „Wer nur auf die Zahlen des vergangenen Jahres schaut und auf dieser Grund- lage die künftigen Einnahmen kürzt, organisiert das Minus von morgen“, sagte GKV-Vorsitzender Johann-Magnus von Stackelberg. Das Ende der Ge- schichte: viel Getöse um nichts. Schäuble braucht2–4Mrd.Euro weniger Subvention in 2012/2013 zu leisten, das Polster bleibt den Kassen ungeschmälert als Konjunkturreserve und Zukunftsvorsorge erhalten mit einem wichtigen Ziel: „Im Wahljahr 2013 auf kei- nen Fall eine GKV- Beitragserhöhungs-Diskussion.“Das scheint vorerst gesichert, die FDP hat sich dem unterworfen. Da es parallel dazu den PKVen finanziell immer schlechter geht, nimmt bei der CDU das Thema Bürgerversiche- rung wieder Fahrt auf. So hat sich der gesund- heitspolitischeSprecher der Union, Jens Spahn, sehr kritisch mit dem Zustand der Privaten Krankenversicherungen (PKV) in Deutschland auseinandergesetzt und dieZweiteilungderKran- kenversicherung infra- ge gestellt. Die Analyse des CDU-Bundestags- abgeordneten bemüht die Reizworte „Öffnungsklausel“, „Bürgerversicherung“, „Einheitsge- bührenordnung“ sowie „Abzocke“, und das alles in Richtung PKV ge- sprochen. DT ÁFortsetzung von Seite 1 Leitartikel GKV Jens Spahn, Gesundheits- sprecher der CDU. (Foto: Stephan Baumann) ANZEIGE E uropa plant für die Frei- en Berufe, so auch die Zahn- ärzte,weitreichende Liberalisierungen in der gegenseitigen Berufsanerkennung, der grenzüberschreitenden Zulassung und Berufsausübung. Natürlich laufen die Zwangsverbände der Freien Berufe, so auch der Zahnärzte,Sturm,denn jede Liberalisierung läuft ihren Eigenregulie- rungsinteressen zuwider. Zum Beispiel soll das „Herkunftsprinzip“ eingeführt werden, wonach Freiberufler bei grenz- überschreitender Leistungserbringung in weiten Bereichen den Standards und RegelungenihresHerkunftslandesunter- worfen sind. Die Kontrollmöglichkeiten der Aufnahmemitgliedstaaten werden deutlich eingeschränkt. Parallel soll die grenzüberschreitende Leistungserbrin- gung durch sogenannte Europäische Be- rufsausweise erleichtert werden, die eine Genehmigungsfiktion für die Anerken- nungimAufnahmemitgliedstaatauslösen kann. Ein Berufsangehöriger könnte da- mitauchohneeineausdrücklicheGeneh- migungzurLeistungserbringungberech- tigtwerden.DieMitgliedsstaaten,soauch Deutschland,unddieBerufsorganisatio- nen, so Kammern, würden gezwungen, ihr nationales, meist einengendes und regulierendes Recht liberal anzupassen. MiteinemklarenWort,Machtverlieren. Noch spannender ist, dass die EU- Behörden die berufsrechtliche Aufsicht denKammernstreitigmachenundneuen Gremien übertragen wollen, in denen die Berufsangehörigen eine Minderheit sind,jaeventuellderKammer-Mitglieds- zwanginsgesamtbeseitigtwerdenkönnte. „Berufsverbände“ sollen dann nur noch eingeschränkt und weisungsabhängig vondenMitgliedstaateneinigeihnenwei- terhin obliegende Tätigkeiten ausüben dürfen. Einzelne Mitgliedstaaten wollen nochweitergehen.ZahlreicheGebühren- ordnungen sollen abgeschafft werden. WastätendieZÄKseigentlichohneGOZ? Oder gar ohne Überwachungsrechte für beschränkendeBerufsrechtsdirigismen. Positivzusehenwäreaucheinedeut- sche Initiative des Justizministeriums, das für Rechtsanwälte eine GmbH- Rechtsformmit„beschränkterBerufshaf- tung (PartG mbB)“ einführen möchte. Die Pläne des BMJ sollen dieVorteile der GmbH mit denen der klassischen frei- beruflichen Zusammenschlüsse (GbR oder Partnergesellschaft) verbinden. Die PartGmBgenießtVorteilebeiderBesteu- erungundermöglichteineHaftungskon- zentration auf das Gesellschaftsvermö- gen. Es wird jedoch die Pflicht auferlegt, eine angemessene Haftpflichtversiche- rung abzuschließen. Diesbezügliche Re- gelungen für Zahnärzte enthält der Refe- rentenentwurf nicht, da der Bund nicht fürdasBerufsrechtderZahnärztezustän- digist.Wasnichtist,kannnochwerden, toi,toi,toi,IhrJ.Pischel Freie Berufe – europaweite Liberalisierung Jürgen Pischel spricht Klartext IMPRESSUM Verlag Oemus Media AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd.JürgenIsbaner(ji),V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Jeannette Enders (je), M.A. j.enders@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Verkauf Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Franziska Dachsel Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2012 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 3 vom 1.1.2012. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der Oemus Media AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Ein- speicherungundBearbeitunginelektronischenSystemen.Nachdruck,auchauszugsweise,nurmitGenehmigungdesVerlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zurÜbersetzung,zurVergabevonNachdruckrechtenindeutscheroderfremderSprache,zurelektronischenSpeicherunginDa- tenbankenzurHerstellungvonSonderdruckenundFotokopienandenVerlagüber.FürunverlangteingesandteBücherundMa- nuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. 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Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahn- ärztekammer.(Foto:BZÄK) Gemeinsame Stellungnahme Verpflichtungen im Referentenentwurf des Patientenrechtegesetzes stellen anstelle Verbesserung für den Patienten weitere Erhöhung des Bürokratieaufwandes dar.