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Statements and News DENTALTRIBUNE German Edition · Nr. 3/2012 · 7. März 20122 BONN/BERLIN (jp) – Der Skandal um die Billig-Silikon-Implantate ausFrankreichhatauchinderZahn- medizinbranche die Diskussion um die Sicherheit von Medizin- produkten neu angeheizt. Ein CE- Zeichen bietet keine Garantie für einwandfreie Produkte. Trotz aller Vorschriften und neuen Regelun- gen, trotz Medizinproduktegesetz, der Forderung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinpro- dukte (BfArM) und benannter Stel- len, hänge es an vielen Faktoren, so Experten und Kritiker des aktuellen Verfahrens,diesichauchindeneige- nen Reihen der Medizinprodukte- hersteller finden,ob ein Produkt alle zugesprochenen Voraussetzungen erfüllt. Für die Zahntechniker beson- ders unangenehm, müssen diese doch mit ihrer „Konformitätserklä- rung“ gleichsam bestätigen,dass die z.B. zugesagte Biokompatibilität oder die mechanische Stabilität auf- grundderNutzungCE-zertifizierter Produkte gesichert ist. Allerdings wird sich hier künftig mehr Sicher- heit aufgrund der nun geforderten umfangreichen klinischen Prüfun- gen nach der letzten Änderung des Medizinproduktegesetzes breitma- chen. Die neuen Prüfungen werden aber auch die Einführung und Zu- lassung neuer Produkte für den Dentalmarkt verzögern, führende Hersteller rechnen mit bis zu einem Jahr mehrVorlauf. In immer mehr Produktseg- menten, so z.B. der Implantologie oder bei Keramiken, gibt es eine Fülle von No-Name-Produkten in niedrigeren Preisklassen, die auch immer ein CE-Zeichen tragen. Hier mussjederAnwender,Zahnarztoder Labor, für sich selbst hinterfragen, ob die notwendigen Studien ernst- haft vorliegen oder ob man Gefahr läuft, eine fehlerhafte Patientenver- sorgung zu provozieren. DT 77.000 Euro Anwaltskosten- Erstattung für KZV-Chefs im Zwielicht I nsgesamt 77.000 EUR für An- waltskosten in eigener Sache hoffen die heute hauptamt- lichen KZV-Vorstände Berlins, Dr. Jörg-Peter Husemann und Dr. Karl- GeorgPochhammer,unterDuldung der Aufsicht, der Senatsverwaltung für Gesundheit, durch die Berliner Zahnärzteschaft bezahlt zu bekom- men. Alles hat seine Ordnung, so die mehrfach öffentlich kolportierte Meinung der KZV-Bosse Berlins und nach einem Gespräch in der Senats-Aufsicht hofft der KZV-Chef Husemann, „dass die Sache für ihn und Pochhammer ein gutes Ende nehmen“ werde. Finanziell kann es durch Über- nahme der „exorbitanten Anwalts- kosten“ durch die KZV und damit die Zahnärzte sicher „ein gutes Ende“ geben, so ein Oppositions- sprecher in der Berliner KZV-Ver- treterversammlung,aberderImage- schadenseidurchneuerlicheSchlag- zeilen in den Berliner Medien zu einem alten Thema – staats- anwaltliche Ermittlungen zu Reise- kosten- und Spesenabrechnungen der KZV-Vorstände Husemann/ Pochhammer – immens. Zur Sache. Im Jahr 2005 nahm die Staatsanwaltschaft Berlin Er- mittlungen gegen die in den Jahren nach der Jahrtausendwende noch ehrenamtlich tätigen KZV-Vorsit- zenden, die mit hohen Aufwands- entschädigungen und großzügigen Spesenvorschriften versehen waren, auf. Die Vorwürfe unzulässiger In- anspruchnahme waren im Rahmen von Rechnungsprüfungsberichten aufgekommen, und um den Staats- anwälten Paroli bieten zu können, bedienten sich Husemann/Poch- hammer renommierter Berliner Anwälte. Diesen gelang es, die Staats- anwaltschaft zu einer Einstellung des Verfahrens zu bewegen, da die „festgestellten Auffälligkeiten bei den Aufwendungen der Vorsitzen- den“ entweder durch den jeweiligen KZV-Vorstand oder durch Mehr- heiten selbst in der Vertreterver- sammlung in Beschlüssen abgeseg- net waren. Beim Überwechsel vom Ehren- amt als KZV-Vorsitzende in die be- amtenähnlich abgesicherte Haupt- amtlichkeit als KZV-Chefs mit hochdotierten Verträgen und Ver- sorgungszusagen war es in Berlin zu weiteren Unstimmigkeiten gekom- men. Ins Zwielicht geriet die Forde- rung nach Bezug von Übergangs- geldern für das Ausscheiden aus dem KZV-Ehrenamt – vorgesehen füreinehauptamtlicheRückkehrins Praxisleben ohne KZV-Amt – beim Überwechseln in die KZV-Vorsit- zenden-Hauptamtlichkeit. Die Einsätze der Anwälte zur Einstellung der staatsanwaltlichen Ermittlungen müssen für die Huse- mann-Pochhammer-Anwälte sehr aufwendig gewesen sein, denn über den Ausgleich von Kosten über die Rechtsschutzversicherung hinaus- gehend forderten die Rechtsvertre- ter weitere 77.000 Euro von ihren Mandanten. An die 500 Stunden hätten die Anwälte für ihre Klienten gekämpft, um die Rechtmäßigkeit der Aufwandsbezüge über deren Absicherung mit Vorstands- und VV-Beschlüssen bei der Staatsan- waltschaft zu vermitteln, heißt es in VV-Kreisen. Wer sonst soll dann aber, so heute die VV, die Kostenverant- wortung dafür tragen als die Ver- treterversammlung? Mit Mehrheit stimmte diese noch letzten Oktober fürdieKostenerstattungandieKZV- Chefs aus dem KZV-Haushalt. Die Senatsverwaltung erhob in einem Beratungsschreiben Einspruch und forderte, dass der KZV-VV-Be- schluss nicht umgesetzt wird, die Vorstände ihre Anwälte selbst be- zahlen sollten. NochvorEndeletztenJahresbe- harrte eine außerordentliche VV zu diesem Thema – dies unter erheb- lichen Kosten an Sitzungsgeldern – auf ihrem Erstattungsbeschluss. So bestellte die Senats-Aufsicht die KZV-Chefs zum Gespräch und nun hoffen letztere auf „ein gutes Ende“. Hoffen wir ebenso auf ein solches für die Berliner Zahnärzte, toi, toi, toi, J. Pischel Staatshaushaltssubventionen für das Kassengesundheitssystem hat. Vor al- lem der Gesundheitsfonds hat derzeit 14Mrd.Euro„Überschuss“,dieernicht andieKassenweitergebenmusste. Funkstille bei den KZVen Überraschend ist,wie stumm die Leistungserbringer-Organisationen – voran die KZVen als Kassengeldver- walterderZahnärzte–dasGeschehen begleiten. Als Erstes müssten sie ei- gentlich fordern,endlich weg mit der Budgetierung, damit erbrachte Leis- tungenauchbezahltwerdenkönnen. Tun sie aber nicht, können sie auch nicht, haben sie doch die Budgetie- rung politisch als erledigt ad acta ge- legt, obwohl sie immer noch Realität ist. Bliebe auch die Forderung nach Punktwertangleichung West/Ost, auch da Funkstille. Vielleicht ist es am klügsten, die Kassen behalten die Überschüsse als Rücklagen, das nächste Defizit kommt wie das Amen im Gebet. Rechnen Sie als Zahnarzt damit,dass alles beim Alten bleibt, der Patient ist derWichtigste. DT Ein unmoralisches Ansinnen? Jürgen Pischel spricht Klartext CE-Zeichen bieten keine Produktgarantie Umfangreiche klinische Prüfungen gefordert. BERLIN (jp) – Die Umstellung deutscher Studiengänge auf Bache- lor- und Master-Abschlüsse kommt aus Sicht der Bundesregierung gut voran. Im Wintersemester 2011/12 waren bereits 85 Prozent der mehr als 15.000 Studiengänge auf die neuen Abschlüsse umgestellt, so ein aktueller Bericht der Bundesregie- rung. Schwerpunktmäßig sind es nur nochdieMedizin-undZahnmedizin mit wenigen anderen Studien, die vom Diplomstudium noch nicht umgestellt haben. Damit stellt sich Deutschland gegen die internatio- nale und europäische Entwicklung, dass flächendeckend in ganz Europa undinallenStudiennurnochBache- lor- und Masterabschlüsse einge- führt werden. Erstmalig tragen bereits seit Herbst letzten Jahres frisch geba- ckene Zahnärzte in der Schweiz den neuen Titel „Master of Dental Me- dicine (MDM)“. Daran müssen sich sowohl die Zahnärzteschaft als auch die allgemeine Bevölkerung erst noch gewöhnen, heißt es bei der Schweizer Zahnärzte- vereinigung (SSO). Das Zahn- medizinstudium wurde in der Schweiz an allen medizinischen Fakultäten (Zürich, Bern, Ba- sel, Genf) in einen Bachelor- und einen Masterstudien- gang aufgeteilt. Der Bachelor- Abschluss be- rechtigt nicht zur Ausübung derZahnheilkun- de. Fachlich soll dies keinen Un- terschied aus- machen, und ein Doktortitel kann nach wie vor während oder nach dem Studium erarbei- tet werden. Nun wird auch in Deutschland selbst in Zahnmedizinischen Fa- kultäten verstärkt gefordert, das Stu- dium Bologna-gerecht auf Bachelor- Master(fünfJahre,300ECTS) umzustellen. DT ÁFortsetzung von Seite 1 Leitartikel ANZEIGE Der Master setzt sich weiter durch 85 Prozent der Studiengänge auf neue Abschlüsse umgestellt. Das CE-Zeichen auf einer Massenware. Foto: E. Petersen