Opinion 1+2/2012 Seite 27 DT today n Nicht in jeder Praxis ist er bekannt – der spezifische Stundensatz, der benö- tigt wird, um betriebswirtschaftlich er- folgreich arbeiten zu können. Abrech- nung erfolgt häufig streng nach den Vorgaben der Gebührenordnung in der Hoffnung, dass diese alle beschriebe- nen Leistungen adäquat vergütet. Da Behandlungsqualität nun be- kanntlichschlechtmessbaristundnicht in die Kalkulation einfließt, wird also jederZahnmedizinerfinanziellbestraft, dersichüberdurchschnittlichlangeund intensiv mit der entsprechenden Be- handlung des Patienten beschäftigt. Ohne Punktwertanstieg und unter Berücksichtigung der Inflation der letz- ten 20 Jahre, gestiegener Lohnkosten, verschärfter Hygienestandards und immer aufwendigerer Technik in den Praxenistinzwischenmehralsfraglich, ob sich die Zahnmediziner überhaupt an diese neue GOZ anpassen sollten – selbst der BEMA der Kassenpatienten ist häufig besser bewertet. AnpassungoderAblehnung? Kann man sich überhaupt der GOZ verweigern? Die Rechtsverordnung ist ja schließlich bindend für alle Zahnme- diziner–nichtlimitiertistallerdingsder jeweilsangewendeteSteigerungsfaktor. Im Hinblick auf „Anpassung“ oder „Ab- lehnung“ steht also vor allem die Frage, welche Leistungen mit welchen Steige- rungsfaktoren versehen werden müs- sen, um den spezifischen Stundensatz zu erreichen. Aus Angst vor kritischen Patienten und Ablehnungen vonseiten der Krankenkassen gibt es immer noch Praxen, die brav weiter zum 2,3-fachen Satz liquidieren oder maximal beson- dere Schwierigkeiten begründen und auf den Faktor 3,5 steigern. WarumtrifftnichteinfachjederBe- handlereineindividuelleVereinbarung mitseinemPatienten,bevordieBehand- lung beginnt, in der die für seine Praxis betriebswirtschaftlichkorrektenPreise fürbestmöglicheLeistungenvereinbart werden? Die Antwort hierauf könnte lauten: Weil es der deutschen Durch- schnittspraxis offensichtlich finanziell immer noch zu gut geht?! Anstatt sich über die neue GOZ aufzuregen, könnte man ja schließlich auch Formulare für solchefreienBehandlungsvereinbarun- gen aufsetzen und vorbereiten. Nun bleibt abzuwarten, ob ein Um- denken in der Zahnärzteschaft erfolgt, wenn prognostizierte Horrorszenarien von bis zu 40 % Honorareinbußen bei spezialisiert arbeitenden Praxen tat- sächlich zur Realität einer neuen GOZ werden. Bislang bleiben wir bei der Er- kenntnis: So schlimm ist es ja gar nicht! Also doch gegen den Strom schwimmen? Noch nicht. Also kaufen wir uns einen neuen GOZ-Kommentar und alles wird gut? Dem letzten Rechenschaftsbericht der PKV in Deutschland zufolge rech- nen mittlerweile bereits mehr als 40 % der Zahnmediziner 3,5-fach oder höher ab, also nur aufgrund Gebührenverein- barung nach Paragraf 2 GOZ – es scheinen also doch bereits viele Kolle- ginnen und Kollegen begriffen zu ha- ben, dass die freiberufliche Zahnme- dizin nur eine Zukunft hat, wenn be- triebswirtschaftliche Kalkulationen zu- grunde liegen. Also doch gegen den Strom schwimmen und in den Papier- krieg mit Beihilfe und Versicherungen ziehen?! Der „Abrechnungs-Strom“ wird in unserem Fall hoffentlich in absehba- rer Zeit nicht mehr von der Politik als verordnete Kostenbremse vorgegeben, sondern von wissenschaftlicher Zahn- medizin und realistischer Betriebswirt- schaft bestimmt. Hierfür müssen sich die Behandler in den Praxen allerdings in größerer Zahl gegenüber den Versi- cherungen einig sein und die Strategie ihrer Honorarabrechnungen abstim- men. In einer Gemeinschaft kann man juristischenAuseinandersetzungenmit Kostenträgern auch wesentlich ent- spannter entgegensehen oder diese so- gar herbeiführen: Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) hat die Verfas- sungsklage gegen die ausgebliebene Punktwertsteigerung bereits vorberei- tet und selbst der unpolitische BdZA ist ausgesprochengespanntaufdasErgeb- nis dieser Auseinandersetzung. In die- semSinn:Soschlimmistesjagarnicht, wenn wir zusammenarbeiten! 7 Jan-PhilippSchmidt Vorsitzender des BdZA mail@bdza.de www.bdza.de www.dents.de I Ein kombinierter Theorie- und Demonstrationskurs für HNO-Ärzte, MKG-Chirurgen und ImplantologenI IKursreihe 2012 I neu! IProf. Dr. Hans Behrbohm/Berlin I IPriv.-Doz. Dr. Dr. Steffen G. Köhler/Berlin I 4 Fortbildungs- punkte Programm inkl. DVD I Termine 2012 I 01.06.2012 Nord Ostseekongress/5. Nord- 14.00 – 18.00 Uhr Rostock- deutsche Implantologietage Warnemünde 07.09.2012 Ost 9. Leipziger Forum für Inno- 09.00 – 13.00 Uhr Leipzig vative Zahnmedizin 02.11.2012 West 2. Essener Implantologietage 14.00 – 18.00 Uhr Essen 30.11.2012 Süd 2. Baden-Badener Implanto- 14.00 – 18.00 Uhr Baden-Baden logietage HAUPTKONGRESS Kursgebühr inkl. DVD 195,– € zzgl. MwSt. Tagungspauschale 25,– € zzgl. MwSt. Bei der Teilnahme am Hauptkongress wird die Kursgebühr angerechnet. 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