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Dental Tribune Austrian Edition

Statements & News DENTALTRIBUNE Austrian Edition · Nr. 12/2011 · 7. Dezember 20112 A ls Mitte 2009 vom österrei- chischen Wissenschaftsminister die vom Österreichischen Akkreditie- rungsrat (ÖAR) nach unabhängigen wissenschaftlichenGutachterverfahren der DPU ausgesprochene Akkreditie- rung für ein Diplomstudium Zahn- medizin zum Dr. med. dent. bestätigt worden war, begannen einige wenige FunktionäreunterNutzungderoffiziel- lenStandesorganeeinebeispielloseDif- famierungskampagne. Als die DPU im Herbst 2009 im Campus West der Donau-Universität auf 1.200 m2 (Hörsäle, Seminarräume, Praktika-Einrichtungen) und weiteren 300 m2 für die Propädeutik mit 45 voll ausgestatteten Zahntechnik-Arbeits- plätzen mit 40 Studierenden im 1. Se- mester begann, sprach die ÖZZ bild- haft – Darstellung einer Gerümpelga- rage–vonderUniversitätinderGarage, diesichsoquasijederZahnarzteinrich- ten könne.Parallel dazu sollten in einer Praxis-Patienten-Unterschriftsaktion politische Schritte zur Verhinderung einesprivatenUniversitätsstudiumsfür „KinderreicherEltern“vorangetrieben werden.DieAktionwarmangelsgroßer Beteiligung von Praxen und deren Pa- tienten in Niederösterreich ein Schlag ins Wasser. Vor allem, noch heute sind 95% der Studierenden Kinder von Zahnärzten und einigen Ärzten.Welch eine Diffamierung des eigenen Berufs- standes,nurweildieElternfürihreKin- derdasBestewollen.Nochheutewirdin einerZIV-Positionvoneinemniederös- terreichischenFunktionär,deralsZÄK- Präsidentschaftsbewerber gescheitert war, behauptet, dass für eine Studien- aufnahme „nicht mehr die Qualifika- tiongilt“,sonderndas„Einkommender Eltern“. Erstens sind auch heute, siehe oben, von den über 210 Studierenden in der Zahnmedizin 95% Kinder aus Zahnarzt- oder Ärztepraxen, die bereit sind, die notwendigen Studiengebüh- ren zu leisten. Es gibt übrigens an der DPU ein Zulassungsverfahren, das längstnichtjederBewerberschafft,aber warum sollte nicht auch für Zahnarzt- kinder gelten, dass jeder junge Mensch mit allgemeiner Hochschulreife das Recht zum Studium an einer Univer- sität,auchderMedizinundZahnmedi- zin, hat. Übrigens: Laut Statistik des BMWF kostet ein Medizin-Zahnme- dizin-Absolvent dem Staat 240.000 bis 260.000 EUR, DPU-Eltern müssen für sechsJahre144.000EURleisten. Luftblasen und Marktschreierei IndenletztenWochenwidmetedie ÖZZ einer Luftblase zwei Seiten zur DPU-Herabsetzung. Es wurden be- sonders marktschreierische Berichte über angeblichen „Leichentransport“ ohne Genehmigung nachgedruckt, die sich bereits vor der Veröffentlichung in den Tagesmedien als falsch und ver- leumderisch herausgestellt hatten. Die Polizeihatdie„Präparate“sofortwieder freigegeben–nochamgleichenTagder Ersterhebung –, da der Transport der „medizinischen Präparate“ für einen Sezierkurs angehender Zahnmediziner keinerleiGenehmigungbedarf.DieBe- richte als Zahnärzte-Körperschaft Wo- chen später nochmals – ohne entspre- chenden Hinweis auf „Präparate“ – abzudrucken, wissend, dass sie falsch sind,wiePolizeiundStaatsanwaltschaft direkt bestätigten, ist für eine Körper- schaft öffentlichen Rechtes gelinde ge- sagtunwürdig. Zu einem letzten Vorwurf. Da wird in einer E-Mail-Information an niederösterreichischeZahnärzte–kom- mend vom gescheiterten Präsident- schaftsbewerber–u.a.behauptet,dass: • „die von der DPU angebotenen Be- handlungen einen existenzbedroh- lichen Schaden für viele Zahnärzte in NiederösterreichzurFolgehätten; •alle Patienten des Zahnambulatori- ums der DPU alle zahnmedizinischen Behandlungen kostenlos in Anspruch nehmenkönnten; • dies auch im Businessplan der DPU entsprechendberücksichtigtwäre“. Tatsächlich – und das ist bekannt – sind diese Äußerungen unwahr. Zu- nächstkannkeineRededavonsein,dass die von Studierenden an der DPU im RahmenihrerzahnmedizinischenAus- bildungdurchgeführtenBehandlungen für die niederösterreichischen Zahn- ärzte existenzbedrohend wären. Zahn- ärztesagenimmer,siehättenamTag60 bis 80 Patienten. Wenn ein DPU-Stu- dent am Tag 3–4 Patienten behandeln kann – das ist Universitäts-Standard –, dann hat die DPU den Patientenbedarf von3–4„üblichen“Zahnarztpraxen. Kooperation auf höchstem Qualitätsniveau DieDPUstrebtnachEröffnungdes Zahnambulatoriums keine Gratisbe- handlungen an. Die studentischen Be- handlungenwerdendurchdenKassen- tarif und durch die soziale Grundver- sorgung abgegolten; es ist daher bereits hinsichtlich der studentischen Ausbil- dung unwahr, dass die Behandlung „gratis“ erfolgen würde. Muss die Be- handlung von einem„Zahnarzt“ über- nommen werden,werden die in Öster- reich üblichen Tarife sozial gerecht zur Anwendung gelangen. Auch insoweit entspricht die Behauptung, alle Be- handlungen an allen Patienten würden gratiserfolgen,nichtderWahrheit. Der „Businessplan“ berücksichtigt entsprechende „Einnahmen“ aus Stu- dentenbehandlungen, die aber für ZahnärzteinihremUmfangallesandere als„existenzbedrohend“sind. Ein Letztes. Die DPU hat mit über 2.200 m2 im Sommer ein weiteres Uni- versitätsgebäude bezogen, darin wurde einPhantomsaalmit48Einheiten,digi- tal überwacht, geschaffen. Das Zahn- ambulatoriumwirdgeradegebaut,ins- gesamtwurdenundwerdenindieDPU aus privater Verantwortung insgesamt bis zu 20 Mio. Euro investiert. Warum bitte keine Kooperation auf höchstem Qualitätsniveau,dieDPUistoffen, toi,toi,toi,IhrJürgenPischel BONN/KREMS (jp) - Einem Daten- schutz-Gau drohte Österreich zu ver- fallen, wäre die vom Gesundheitsmi- nisterium bevorzugte rasche Einfüh- rung der aktuellen Version der elek- tronischen Gesundheitsakte (ELGA) Realität geworden. Mit Slogans wie „ELGA kostet Sie Ihr letztes Hemd“ hatte die Wiener Ärztekammer eine Kampagne in Zeitungen gestartet,um dem„Spuk“einEndezubereiten. ELGAisteinInformationssystem, das Ärzten, Spitälern, Apotheken und Patienten den Zugang zu Gesund- heitsdaten, wie Befunde, Medikation etc. ermöglicht. Dem zentralen „Da- tenklau“, so die Kritiker, werde Tür undTorgeöffnet,weilmehrals100.000 PersonenZugangzuden„Krankheits- daten“derPatientenbekämen. In Spitälern hätten sämtliche In- formationen des gerade aufgenom- menen Patienten bis zu 28 Tage ge- speichert, abrufbarseinsollen–wenn auch nur für Berechtigte. Wo es viele Berechtigte gibt, so Kritiker, gäbe es auch viele Missbrauchsmöglichkei- ten. Wie leicht man in zentrale Server mit sensiblen Daten einsteigen kann, hätten Anonymous und Wikileaks ausreichend bewiesen.Auch in Öster- reich gab es da schon Ereignisse: Etwa in Tirol, als der Krankenkassen-Com- puter geknackt wurde und tausende von Patientendaten im Internet zu finden waren. Empfohlen wird aus Ärztekreisen, die relevanten Gesund- heitsinformationen der Patienten auf derE-Cardzuspeichern.Diesehatder Patient stets dabei und muss sie bei einem Arzt- oder Spitalsbesuch so- wiesoimmerbenutzen. DT Ärzte-Kampagne gegen ELGA Offene Flanken für Datenmissbrauch. DPU–Desinformationals Funktionärsprinzip Jürgen Pischel spricht Klartext AusbildungundVoraussetzungen Die Ausbildung in der zahnärzt- lichen Assistenz umfasst drei Jahre mit einem praktischen und theoreti- schen Umfang von 3.600 Stunden, davon für den theoretischen Unter- richt mindestens 600 Stunden. Die theoretischeAusbildung ist an einem „Lehrgang“, der einer Bewilligung des jeweiligen „Landeshauptman- nes“ bedarf, zu absolvieren. Die zahnärztliche Assistenz darf nicht freiberuflich tätig werden, sondern ausschließlich nur im Dienstverhält- nis zu einem Zahnarzt oderAmbula- torium. Sie hat „jede eigenmächtige Heilbehandlung zu unterlassen“.Vor allem ist auch die Assistenzkraft zur regelmäßigen „berufsspezifischen“ Fortbildung verpflichtet, um die fachlichen und wissenschaftlichen Erfahrungen zu fördern. Als Berufs- bezeichnung gilt offiziell „Zahnärzt- licher Assistent“ bzw. „Zahnärzt- licheAssistentin“. Eine detaillierte „Ausbildungs- verordnung“ wird vom Bundesge- sundheitsministererlassen,inderIn- halte und Mindestumfang der Aus- bildung, fachliche Voraussetzungen der Lehrkräfte wie für die Prüfungen zur Sicherstellung der Ausbildungs- qualität definiert werden. Es kann eine Spezialqualifikation „Prophyla- xeassistenz“ zur Durchführung von prophylaktischen Maßnahmen zur Vorbeugung von Erkrankungen der Zähne, des Mundes und der Kiefer einschließlich der dazugehörigen Gewebe erworben werden. Sie kön- nennurnach Anordnungundunter Aufsicht von Angehörigen des zahn- ärztlichen Berufes tätig werden. Die Weiterbildung in der Prophylaxeas- sistenzumfassteinetheoretischeund praktische Ausbildung in der Dauer von mindestens 144 Stunden, wobei: 1.) mindestens 64 Stunden auf den theoretischen Unterricht, und 2.) mindestens 80 Stunden auf die prak- tischeAusbildungzuentfallenhaben. Arbeitsgebiete DerTätigkeitsbereichder„Zahn- ärztlichen Assistenz“ wird relativ weit gefasst. In der konservierenden Behandlung mit dem Polieren von Füllungen und Desensibilisierung von Zahnhälsen,sowie die„Assistenz bei der chirurgischen, parodontolo- gischen und kieferorthopädischen wie der prothetischen Behandlung einschließlich einfacher Labortätig- keiten“.DazugehörenauchdieAssis- tenz bei prophylaktischen Maßnah- men inklusive Statuserhebung, In- formation und Demonstration von Mundhygiene, Anfärben, Putzübun- gen, zahnbezogene Ernährungsbe- ratung und Fluoridierung. Ebenso dazu zählen die Anfertigung, Ent- wicklung und Archivierung von Röntgenaufnahmen wie die Praxis- hygiene, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Wartung der Medi- zinprodukte und sonstiger Geräte undBehelfe sowiedieAbfallentsor- gung. DT ÁFortsetzung von Seite 1 oben Alle mit Symbolen gekennzeichneten Beiträge sind in der E-Paper-Version der jeweiligen Publikation auf www.zwp-online.info mit weiterführenden Informationen vernetzt. Abschließend evaluiert er das Ergeb- nis und empfiehlt in Absprache mit seiner Mitarbeiterin den Zeitpunkt des Folgetermins“, so Beckmann. Kalkulatorisch,soBeckmann,tauche dieArbeitszeit„Zahnarzt“inderVer- öffentlichung aber gar nicht auf. ZumThemaPersonal,inderStu- die als „Zahnarzthelferin“ bezie- hungsweise „Medizinische Assisten- tin“ bezeichnet, stellt er fest, dass es sich bei den qualifizierten Mitarbei- terinnen um weitergebildete Fach- kräfte handle, die auch ein besseres Einkommen erhalten. Weitere Bewertungsmankos sieht Beckmann in der Beurteilung der Anschaffungskosten für das In- strumentarium und den Hygienebe- reich. Vor allem aber, so Beckmann, was darf nach ,Geld.de‘ der Zahn- arzt fordern, wenn er selbst die PZR durchführe? Werde, so der PZVD- Präsident,mitsolchenDurchschnitts- Preisbewertungen „jede überdurch- schnittliche Leistung als Abzocke diffamiert?“ DT ÁFortsetzung von Seite 1 unten Dr.Wilfried Beckmann,Präsident der PrivatzahnärztlichenVereinigung e.V. IMPRESSUM Erscheint im Verlag DPU - Danube Private University Dr.-Karl-Dorrek-Straße 23 Campus West A–3500 Krems Tel.: +43 2732 70478 Fax: +43 2732 70478 7060 www.dp-uni.ac.at Herausgeber Jürgen Pischel (jp) (V.i.S.d.P.) Juergen.Pischel@DP-Uni.ac.at Redaktionsleitung Mag. Jeannette Enders (je) Tel.: +49 341 48474-133 j.enders@oemus-media.de Wissenschaftlicher Beirat HR Prof. Dr. Robert Fischer (rf) Robert.Fischer@DP-Uni.ac.at Mag. Robert Wagner (rw) Robert.Wagner@DP-Uni.ac.at Anzeigenverkauf Nadine Naumann Tel.: +49 341 48474-402 n.naumann@oemus-media.de Layout/Satz Matteo Arena Tel.: +49 341 48474-115 m.arena@oemus-media.de Franziska Dachsel Tel.: +49 341 48474-131 f.dachsel@oemus-media.de Dental Tribune Austrian Edition erscheint in Lizenz und mit Genehmigung der Dental Tribune International GmbH. Dental Tribune ist eine Marke der Dental Tribune International GmbH. Die Zeitung und die enthaltenen Beiträge und Abbildun- gensindurheberrechtlichgeschützt.JedeVerwertungist ohneZustimmungderDentalTribuneInternationalGmbH unzulässig und strafbar. Es gilt die Anzeigen-Preisliste Nr. 8 vom 1.1.2011 (Me- diadaten 2011). Über unverlangt eingesandte Manuskripte und Leser- briefe, Fotos und Zeichnungen freuen wir uns, können dafür aber dennoch keine Haftung übernehmen. Einsen- dererklärensichdamiteinverstanden,dassdieRedaktion Leserbriefe kürzen darf, wenn dadurch deren Sinn nicht entstellt wird.